Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Kontrollen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Satellitenbildauswertung in Sachsen Referenznummer der Bekanntmachung: SMEKUL-34-013/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smekul.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Kontrollen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Satellitenbildauswertung in Sachsen
Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min. gleichwertiger Daten Kontrollaufgaben mittels einer Satellitenbildauswertung durchzuführen.
Dresden
Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min. gleichwertiger Daten Kontrollaufgaben mittels einer Satellitenbildauswertung durchzuführen.
Jährlich sollen koninuierlich auf bis zu maximal 200.000 Schlägen Kontrollaufgaben durchgeführt werden, die im Rahmen des Flächenüberwachungssystems zu bearbeiten sind. Hierzu gehören:
Erkennung der angebauten Kulturart,
o Feststellung von landwirtschaftliche Tätigkeiten:
o Mindesttätigkeit auf Dauergrünland und Brachen
o Umbruch
o Aussaat
o Ernte
o Durchführung der "Basisprüfung" ("baseline phenomena" - nicht beihilfefähige Fläche, unzulässige Bodennutzung, Wechsel der Flächenkategorie (AL/GL/DK))
Darüber hinaus soll auf vom Auftraggeber bereitgestellten Flächen jährlich bis zu 30.000 Physische Vor-Ort-Kontrollen - schnelle Feldbegehungen (pVOK-SFB) durchgeführt werden. Dabei sollen folgende Sachverhalte kontrolliert werden:
o Angebaute Kulturart
o Durchführung landwirtschaftliche Tätigkeiten
Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich bis zu zwei Mal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre, die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31. Dezember 2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mindestens zwei Referenzen (Eigenerklärung zugelassen) über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden. Der Beginn der Leistung kann auch vor den drei Jahren liegen. Die Vergleichbarkeit ist anhand nachfolgender Merkmale zu begründen: vergleichbares Flächenreferenzsystem, vergleichbarer jährlicher Umfang (Kontrollschläge). Es sind Ansprechpartner bei den Auftraggebern der Referenzprojekte zu benennen.
2. Vorhandensein der notwendigen technischen Ausrüstung, Beschreibung der Verkehrsmittel, oder auf welche sonstige Weise sichergestellt ist, dass innerhalb einer Woche sachsenweit Vor-Ort-Termine zur physischen Vor-Ort-Kontrolle - schnellen Feldbegehung durchgeführt werden können.
3. Das Unternehmen weist Erfahrungen und Kenntnisse in den folgenden Bereichen im Rahmen einer Eigenerklärung nach:
o Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS), insbesondere der Anwendung bisheriger Kontrollmethoden,
o Gemeinsame Agrarpolitik (GAP),
o die automatisierte, kontinuierliche und systematische Auswertung von Satellitenbildern und der IT-gestützten Verwaltung und Auswertung der Ergebnisse,
o Maschinelles Lernens und der Zeitreihenauswertung,
o Sprachkenntnisse in deutscher Sprache (mindestens Sprachniveau C1 - nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
4. Vorliegen einer Zertifizierung nach DIN ISO EN 9001 oder gleichwertig
5. ISO 27001-Zertifikat entweder auf Basis der internationalen Norm ISO/IEC 27001 (nativ) oder auf Basis des BSI IT-Grundschutzes oder unterschriebene IT-Vereinbarung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363