Oracle Java SE Subscription Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000079
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Oracle Java SE Subscription
Dataport beabsichtigt die Leistungen „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java SE Desktop Subscription – Named User Plus“ des Herstellers Oracle über eine Unlimited Subscription (ULS) mit einem Nutzungsrecht für eine unbegrenzte Anzahl der Lizenzmetriken für den Zeitraum 01.01.-31.12.2023 verbindlich zu beschaffen. Für die Justizministerien Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin sind zwei Alternativen der Java-Lizensierung anzubieten. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht eine der beiden Erweiterungsoptionen oder auch beide Erweiterungsoptionen während der Vertragslaufzeit zu wählen. Außerdem hat der Auftraggeber das Recht keine der beiden Alternativen in Anspruch zu nehmen. Es besteht hinsichtlich beider Alternativen keine Abnahmeverpflichtung seitens des
Auftraggebers. Es werden nur die Kosten einer vom Auftraggeber tatsächlich gezogenen Alternative gemäß Teil C-Preisblatt übernommen.
Altenholz
Dataport ist ein öffentlich-rechtlicher IT-Dienstleister für die Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. In seinen Rechenzentrumsstandorten werden Fachverfahren aller Bereiche der Behörden betrieben. Dataports Leistungsspektrum reicht von der Softwareentwicklung, über Netzwerkverwaltung, Rechenzentrumsleistung (RZ) bis zum Endgerätebetrieb.
Dataport beabsichtigt die Leistungen „Oracle Java SE Subscription – Prozessor“ und „Oracle Java
SE Desktop Subscription – Named User Plus“ (NUP) des Herstellers Oracle für den Zeitraum 01.01.-
31.12.2023 verbindlich zu beschaffen. Gleichzeitig sind diese Lizenzen auch für die Justizministerien
Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin anzubieten. Für die Justizministerien Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin sind zwei Alternativen
der Java-Lizensierung anzubieten. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht eine der beiden Erweiterungsoptionen oder auch beide Erweiterungsoptionen während der Vertragslaufzeit zu wählen. Außerdem hat der Auftraggeber das Recht keine der beiden Alternativen in Anspruch zu nehmen. Es besteht hinsichtlich beider Alternativen keine Abnahmeverpflichtung seitens des Auftraggebers. Es werden nur die Kosten einer vom Auftraggeber tatsächlich gezogenen Alternative gemäß Teil C-Preisblatt übernommen.
Für die Justizministerien Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Berlin sind zwei Alternativen
der Java-Lizensierung anzubieten. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht eine der
Erweiterungsoptionen während der Vertragslaufzeit zu wählen oder keine der beiden Alternativen in
Anspruch zu nehmen. Es besteht hinsichtlich beider Alternativen keine Abnahmeverpflichtung
seitens des Auftraggebers. Es werden nur die Kosten einer vom Auftraggeber tatsächlich gezogenen Alternative übernommen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wird gemäß eVergabe Kriterium 2.2.1.2.1.1die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der geforderten
und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die
erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Zur Bewertung des Kriteriums „Partnerstatus“ zieht der Auftraggeber die Angaben zum Partnerstatus (eVergabe Kriterium 2.2.2.2.1.1 ) heran. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter über einen Partnerstatus bei Oracle verfügt. Der Partnerstatus ist dem Auftraggeber auf Anforderung schriftlich nachzuweisen. Der Partnerstatus muss dann nicht nachgewiesen werden, sofern es sich bei dem Bieter um den Hersteller selbst handelt.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ver-arbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
Abschnitt IV: Verfahren
Altenholz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“