Regionales Berufsbildungszentrum des Kreis Steinburg AöR - Reinigungsleistung Referenznummer der Bekanntmachung: K-STEINBURG-2022-0073
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rbz-steinburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Regionales Berufsbildungszentrum des Kreis Steinburg AöR - Reinigungsleistung
Reinigungsleistungen
Unterhaltsleistung
25524 Itzehoe
Unterhaltsreinigung am rbz steinburg in Itzehoe bestehend aus einem Hauptgebäude Juliengardeweg 9, den Nebenstellen Brunnenstraße 45, Langer Peter 13 und Lübscher Kamp 100.
Eine Objektbegehung ist verpflichtend und ist an ist nur an folgenden Terminen möglich: 01.09.2022 13:30 Uhr oder 05.09.2022, 13.30 Uhr, Treffpunkt: Raum D0.09b, Büro Frau Brusch möglich.
Ein entsprechender schriftlicher Nachweis wird am Begehungstag ausgestellt und gehört zu den einzureichenden Vergabeunterlagen.
Glas- und Rahmenreinigung
25524 Itzehoe
Glas-und Rahmenreinigung am rbz steinburg in Itzehoe bestehend aus einem Hauptgebäude Juliengardeweg 9, den Nebenstellen Brunnenstraße 45, Langer Peter 13 und Lübscher Kamp 100.
Eine Objektbegehung ist verpflichtend und ist an ist nur an folgenden Terminen möglich: 01.09.2022 13:30 Uhr oder 05.09.2022, 13.30 Uhr, Treffpunkt: Raum D0.09b, Büro Frau Brusch möglich.
Ein entsprechender schriftlicher Nachweis wird am Begehungstag ausgestellt und gehört zu den einzureichenden Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sowie zur ggf. notwendigen Eintragung in das Handelsregister behalten wir uns vor
- die Gewerbeanmeldung,
- den aktuellen Auszug aus dem Handelsregister,
- die Eintragung in der Handwerkerrolle bzw. bei der Industrieund
Handelskammer oder gleichwertige Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das Unternehmen niedergelassen ist, zu fordern.
Die Nachweise können auch durch von uns direkt abrufbare Eintragungen in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
Akzeptiert wird neben der Eigenerklärung auf dem Beiblatt 124 als vorläufiger Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE). Beide Unterlagen wären auf Verlangen durch entsprechende Nachweise zu ergänzen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor folgende Nachweise von Ihnen zu verlangen:
- eine Bankerklärung über die die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit mit Bezug auf den konkreten Auftrag,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung,
- eine durch den Steuerberater/Wirtschaftsprüfer bestätigte Erklärung über den Umsatz des Unternehmens der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten
Leistungen,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkassen nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen nicht älter als ein Jahr,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als ein Jahr,
- Nachweis der vollständigen Entrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung nicht älter als ein Jahr oder gleichwertige Nachweise/Bescheinigungen nach Rechtsvorschrift des Staates in dem das
Unternehmen niedergelassen ist,
- Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Mindestlohns nach § 4 Abs. 1 S.1 VGSH auch vom Nachunternehmer oder vom Verleiher von Arbeitskräften bei einem geschätzten Auftragswert ab netto 20.000 € für diese Unternehmen auf Verlangen vorzunehmen.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit behalten wir uns vor, folgende Nachweise zufordern:
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Eine Berufs- Betriebshaftpflichtversicherung von mindestens 10.000.000 € pro Schadenfall für Personen- und Sachschäden, 50.000 € für Abwasserschäden und 50.000,00 € für Obhuts- und Bearbeitungsschäden, sowie für für den Verlust von Schlüsseln und den Ersatz der Schließanlage von 75.000,00 € abzuschließen und dem Auftraggeber den Abschluss der Versicherung innerhalb von 4 Wochen nach Zuschlag nachzuweisen.
Nachweis der Erbringung der ausgeschriebenen Dienstleistung oder der vergleichbaren Art durch 3 Referenzen der letzten 3 Jahre.
Im Übrigen sind Eignungskriterien gemäß den Auftragsunterlagen nachzuweisen.
siehe Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4319880
Fax: [gelöscht]
"Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU."
Ort: Itzehoe
Land: Deutschland