Strahlenmedizin H8, R01 - Abbrucharbeiten 2.-6. BA Referenznummer der Bekanntmachung: 064 22/STM/Los R01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, R01 - Abbrucharbeiten 2.-6. BA
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Strahlenmedizin H8,Los R01_Abbrucharbeiten 2.-6.BA
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind die Bauabschnitte 2 - 6. Hier sind sowohl im Unter- wie auch im Obergeschoss Abbrucharbeiten an Decken, Wänden und Böden auszuführen.
Abbruchleistungen: - Angaben gerundet -
Rasterdecke und GK-UHD 700 m"
GK-Montagewände 200 m²
Vorsatzschalen/Wandbekleidungen 460 m²
Türen incl. Zargen 50 Stück
Ziegelmauerwerk 50 m²
Wandbeläge 800 m²
Bodenbeläge PVC/Linoleum 500 m²
Estrich/Fundamentbeton 200 m²
Alle Abbruchleistungen verstehen sich inkl. der im LV beschriebenen Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
R01 - Abbrucharbeiten 2.-6. BA
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046Y23
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.