Strahlenmedizin H8, Los R02 - Baumeisterarbeiten 2.-6.BA Referenznummer der Bekanntmachung: 062 22/STM/Los R02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Strahlenmedizin H8, Los R02 - Baumeisterarbeiten 2.-6.BA
Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.
Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig
Strahlenmedizin H8, Los R02 - Baumeisterarbeiten 2.-6.BA
Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses sind die Bauabschnitte 2 - 6. Dabei werden sowohl im Unter- als auch im Obergeschoss Stahlbeton- und Mauerwerksarbeiten (Wände und Gerätesockel) ausgeführt. Weiterhin ist ein Außenzugang für das Untergeschoss herzustellen.
Außenzugang
- Verbau: 20 m²
- Aushubarbeiten: 61 m³
- Stahlbetonarbeiten: 12 m³
- Stahlstürze 0,6 t
inkl. Abbruch, Erdarbeiten, Abwasserkanalarbeiten (z. B. Umverlegung Dränage) und Abdichtungsarbeiten etc.
Innenarbeiten
- Stahlbeton Betonsockel: 5,4 m³
- Stahlbeton Innenwand: 0,7 m³
- KS-Innenwände d = 11,5/17,5 cm: 77 m³
inkl. Schalung und Bewehrung, Abdichtungsarbeiten, Herstellen von Wandöffnungen etc.
Alle Bauteile verstehen sich inkl. den im LV beschriebenen Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
R02 - Baumeisterleistung 2. - 6. BA
Ort: Lossatal
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046DYR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.