Erweiterung der bestehenden Einheiten zur Kopfsimulation Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-Simulation-E22

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://uniklinik-leipzig.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung der bestehenden Einheiten zur Kopfsimulation

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-11-Simulation-E22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
33130000 Dentalgeräte
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Erweiterung der bereits vorhandenen Arbeitsplätze zur Kopfsimulation der vorklinischen Propädeutik um 21 Simulationsausbildungsplätze.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 635 367.63 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Hauptort der Ausführung:

Institutes für Anatomie

Liebigstrasse 13

04103 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Geschoßbau des Institutes für Anatomie in Leipzig, Liebigstrasse 13

wurden im Jahr 2019 2 Kursräume mit Simulationseinheiten für die

vorklinische Propädeutik in Betrieb genommen.

Nach einem durchgeführten Wettbewerbsverfahren wurde der Zuschlag dem

Hersteller Sirona erteilt.

Es entstanden somit 2 Kursräume mit je 16 Simulationsplätzen und einem

Teacher- und einem Masterplatz.

Das Produkt Sirona überzeugte im Wettbewerb unter anderem durch einen

vorhandenen dentischen Fußschalter, den die Studierenden auch von

anderen Behandlungseinheiten in der Ausbildung kennen.

Weiterhin ist der Teacherplatz dem Masterplatz hierarchisch übergeordnet.

Präsentationen werden ausschließlich vom Teacherplatz in beide Kursräume

zentral über die produkteigene Multimediavernetzung übertragen.

Die vorhandene Kapazität an Simulationsplätzen ist um weitere 21 Plätze zu

erweitern.

Der neu zu schaffende Kursraum erhält analog E15 auch einen Masterplatz

und ist zur zentralen Übertragung von digitalem Studienmaterial an den

Teacherplatz in E12 und die Multimediainstallation anzubinden.

Schon aus dieser Tatsache lässt sich eine Bindung an den Hersteller Sirona

technisch ableiten.

Das Multimediasystem des Bestandes charakterisiert sich durch:

• Bildübertragung in hoher digitaler Auflösung

• Digitale Bildübertragung in Echtzeit (verzögerungsfrei)

• Bild- und Tonübertragung bei Anschluss über HDMI

• Ein-Tasten-Bedienung (jede Funktion wird per Tastendruck

ausgeführt)

• Ausbilder sendet sein Bild an einzelne Teilnehmer-Monitore

• Ausbilder sendet sein Bild an Gruppen

• Ausbilder sendet sein Bild an ALLE

• Ausbilder "holt" sich ein Teilnehmerbild

• Ausbilder sendet ein Teilnehmer-Bild an einzelne, Gruppen oder alle

anderen Teilnehmer

• Dunkelschaltung der Teilnehmer-Monitore

• Einbindung eines Notebooks am Referenten-Platz

• Einbindung eines Projektors

• Vergleichende Bildübertragung von 2 Arbeitsplätzen

• Videoscan der Teilnehmer-Monitore durch den Ausbilder

• Individuell angepasstes Tastaturlayout

(Klassenraumspiegel/Sitzanordnung)

• Übertragung der digitalen Signale 100% ohne Komprimierung, in

Echtzeit (absolut verzögerungsfrei)

• Fail-Safe-Funktion: bei Ausfall funktionieren sämtliche PCs,

Tastaturen/Mäuse und Bildschirme weiter, ohne dass die Verkabelung

geändert werden muss

• Interaktive Fernsteuerung von Mäusen und Tastaturen (Dozent und

Teilnehmer arbeiten simultan an einer Anwendung)

• Administrator-Funktion; Steuerung aller Arbeitsplätze gleichzeitig, vom

Lehrerplatz aus

• Gleichzeitige Übertragung von zwei Bildquellen zur vergleichenden

Darstellung

• 100% unabhängig von der eingesetzten Hard- und Software; volle

Funktionsfähigkeit auch im Mischbetrieb (unterschiedliche Monitore,

Grafikkarten sowie Betriebssysteme)!

• Wifi Einbindung von Tablets (Übertragung auf alle Bildschirme, für

iOS, Android und WIN Tablets)

Anderenfalls ist im neuen Kursraum ein zweiter Teacherplatz einzurichten, der

zusätzlichen Platz benötigt und demnach zusätzliche Baukosten verursacht.

An allen Simulationsplätzen in E12 und E15 ist eine nachträgliche

Paralleleinspeisung vorzunehmen. Die Simulationskursräume laufen dann mit

2 Medieninstallationen aus 2 Richtungen.

Bei einem Drittfabrikat müsste eine Schnittstelle durch Dritte programmiert

werden. Diese Schnittstelle ist produktspezifisch. Erweiterungen müssen aus

der gleichen Produktfamilie stammen, um verwertbare Rückmeldungen zum

Teacherplatz zu verarbeiten.

Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden und die Leistung nur von der Firma Sirona Dental Systems GmbH erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.

Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §14, Abs.: 4, Punkt 2b VgV durchgeführt.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem unter Ziffer V.2.1 angegebenen Datum (16.08.2022) handelt es

sich um den Tag der Entscheidung über den geplanten Abschluss eines

Vertrags mit der Firma Sirona Dental Systems GmbH

Ein Vertrag wird erst nach Ablauf einer Frist von 10 Kalendertagen nach

Veröffentlichung dieser Bekanntmachung geschlossen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Im Geschoßbau des Institutes für Anatomie in Leipzig, Liebigstrasse 13

wurden im Jahr 2019 2 Kursräume mit Simulationseinheiten für die

vorklinische Propädeutik in Betrieb genommen.

Nach einem durchgeführten Wettbewerbsverfahren wurde der Zuschlag dem

Hersteller Sirona erteilt.

Es entstanden somit 2 Kursräume mit je 16 Simulationsplätzen und einem

Teacher- und einem Masterplatz.

Das Produkt Sirona überzeugte im Wettbewerb unter anderem durch einen

vorhandenen dentischen Fußschalter, den die Studierenden auch von

anderen Behandlungseinheiten in der Ausbildung kennen.

Weiterhin ist der Teacherplatz dem Masterplatz hierarchisch übergeordnet.

Präsentationen werden ausschließlich vom Teacherplatz in beide Kursräume

zentral über die produkteigene Multimediavernetzung übertragen.

Die vorhandene Kapazität an Simulationsplätzen ist um weitere 21 Plätze zu

erweitern.

Der neu zu schaffende Kursraum erhält analog E15 auch einen Masterplatz

und ist zur zentralen Übertragung von digitalem Studienmaterial an den

Teacherplatz in E12 und die Multimediainstallation anzubinden.

Schon aus dieser Tatsache lässt sich eine Bindung an den Hersteller Sirona

technisch ableiten.

Das Multimediasystem des Bestandes charakterisiert sich durch:

• Bildübertragung in hoher digitaler Auflösung

• Digitale Bildübertragung in Echtzeit (verzögerungsfrei)

• Bild- und Tonübertragung bei Anschluss über HDMI

• Ein-Tasten-Bedienung (jede Funktion wird per Tastendruck

ausgeführt)

• Ausbilder sendet sein Bild an einzelne Teilnehmer-Monitore

• Ausbilder sendet sein Bild an Gruppen

• Ausbilder sendet sein Bild an ALLE

• Ausbilder "holt" sich ein Teilnehmerbild

• Ausbilder sendet ein Teilnehmer-Bild an einzelne, Gruppen oder alle

anderen Teilnehmer

• Dunkelschaltung der Teilnehmer-Monitore

• Einbindung eines Notebooks am Referenten-Platz

• Einbindung eines Projektors

• Vergleichende Bildübertragung von 2 Arbeitsplätzen

• Videoscan der Teilnehmer-Monitore durch den Ausbilder

• Individuell angepasstes Tastaturlayout

(Klassenraumspiegel/Sitzanordnung)

• Übertragung der digitalen Signale 100% ohne Komprimierung, in

Echtzeit (absolut verzögerungsfrei)

• Fail-Safe-Funktion: bei Ausfall funktionieren sämtliche PCs,

Tastaturen/Mäuse und Bildschirme weiter, ohne dass die Verkabelung

geändert werden muss

• Interaktive Fernsteuerung von Mäusen und Tastaturen (Dozent und

Teilnehmer arbeiten simultan an einer Anwendung)

• Administrator-Funktion; Steuerung aller Arbeitsplätze gleichzeitig, vom

Lehrerplatz aus

• Gleichzeitige Übertragung von zwei Bildquellen zur vergleichenden

Darstellung

• 100% unabhängig von der eingesetzten Hard- und Software; volle

Funktionsfähigkeit auch im Mischbetrieb (unterschiedliche Monitore,

Grafikkarten sowie Betriebssysteme)!

• Wifi Einbindung von Tablets (Übertragung auf alle Bildschirme, für

iOS, Android und WIN Tablets)

Anderenfalls ist im neuen Kursraum ein zweiter Teacherplatz einzurichten, der

zusätzlichen Platz benötigt und demnach zusätzliche Baukosten verursacht.

An allen Simulationsplätzen in E12 und E15 ist eine nachträgliche

Paralleleinspeisung vorzunehmen. Die Simulationskursräume laufen dann mit

2 Medieninstallationen aus 2 Richtungen.

Bei einem Drittfabrikat müsste eine Schnittstelle durch Dritte programmiert

werden. Diese Schnittstelle ist produktspezifisch. Erweiterungen müssen aus

der gleichen Produktfamilie stammen, um verwertbare Rückmeldungen zum

Teacherplatz zu verarbeiten.

Aus technischen Gründen ist kein Wettbewerb vorhanden und die Leistung nur von der Firma Sirona Dental Systems GmbH erbracht bzw. bereitgestellt werden kann.

Es wird daher ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach §14, Abs.: 4, Punkt 2b VgV durchgeführt.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2022-11-Simulation-E22
Bezeichnung des Auftrags:

Erweiterung der bestehenden Einheiten zur Kopfsimulation

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
24/08/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bensheim
NUTS-Code: DE13 Freiburg
Postleitzahl: 64623
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.dentsplysirona.com/
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 635 367.63 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]02
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Erkennt ein Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren,

hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 GWB unverzüglich zu rügen.

Dabei gilt eine Rüge innerhalb von 10 Kalendertagen noch als unverzüglich.

Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der

Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten

Fristen (siehe II.2.14) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter

gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens

gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit,

der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung

bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als

15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen

zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/08/2022

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