Stromlieferung 2023/2024 Stadt Preetz Referenznummer der Bekanntmachung: 2022DR000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Preetz
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24211
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Ort: Preetz
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 92703
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kubus-mv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung 2023/2024 Stadt Preetz
Lieferung von elektrischer Energie für die Abnahmestellen der Stadt Preetz und des Abwasserzweckverbandes der Preetz-Stadt und -Land,
Lieferzeitraum: 2023/2024,
Liefermenge: ca. 2.500.066 kWh/Jahr
LV Teillos 1 Stadt Preetz (MIX)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen der Stadt Preetz.
Lieferzeitraum: 2023/2024,
Liefermenge: ca. 974.066 kWh/Jahr
LV Teillos 2 Stadt Preetz Abwasserzweckverband der Preetz-Stadt und -Land
Abnahmestellen gem. Lestungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Abnahmestellen des Abwasserzweckverbandes der Preetz-Stadt und -Land,
Lieferzeitraum: 2023/2024,
Liefermenge: 1.174.295 kWh/Jahr
LV Teillos 3 Stadt Preetz (SB)
Abnahmestellen gem. Leistungsverzeichnis
Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien für die Straßenbeleuchtung der Stadt Preetz,
Lieferzeitrum: 2023/2024,
Liefermenge: ca. 351.705 kWh/Jahr
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LV Teillos 1 Stadt Preetz (MIX)
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LV Teillos 2 Stadt Preetz Abwasserzweckverband der Preetz-Stadt und -Land
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
LV Teillos 3 Stadt Preetz (SB)
Ort: Dachau
NUTS-Code: DE217 Dachau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Diese Ausschreibung wird ausschließlich elektronisch über „Deutsche-eVergabe“ durchgeführt.
IV.2.6) Bindefrist des Angebotes: in Tagen: maximal 14 Kalendertage nach Abschluss der elektronischen Auktion, mithin spätestens 14.09.2022.
Angaben zu:
— zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB,
— fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB,
Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen.
Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. an-fordern lassen.
Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
- Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
- Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
- Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).