Beschaffung von drei elektrischen Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb Referenznummer der Bekanntmachung: ES220412
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von drei elektrischen Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb
Beschaffung von drei elektrischen Abfallsammelfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Zweckverband Ostholstein schreibt drei elektrische Abfallsammelfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb aus. Mit ausgeschrieben ist die Fullservice Leistung für 2 Jahre. Bei den Fahrzeugen muss es sich um Serienfahrzeuge handeln, die eine eigene Fahrgestell-Nr. haben.Ort der Ausführung: Neustadt in Holstein, 23730 Frist für Rückfragen: stellen Sie Ihre Fragen bis zum 03.04.2022 Zusätzliche Angaben:Die Fahrzeuge müssen voll förderfähig sein, auf Basis der „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“.Der Auftragnehmer muss zwingend sicherstellen, dass die einsatzbereiten Fahrzeuge bis zum 30.06.2023 auf dem Betriebsgelände des ZVO zur Verfügung stehen (Ablauf Förderzeitraum).
Verlängerungsoption: den für 2 Jahre erforderlichen Fullservice Vertrag besteht die Option für eine Verlängerung von 2 Jahren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Osterholz-Scharmbeck
NUTS-Code: DE936 Osterholz
Postleitzahl: 27711
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
>Die folgenden kodierten Zeilen sind notwendig, um Angaben zur Umsetzung des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge technisch zu ermöglichen
#cvd#cvd00=Das Vergabeverfahren fällt in den Anwendungsbereich des SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd01=Kauf, Leasing, Miete nach § 3 Nr. 1 SaubFahrzeugBeschG#
#cvd#cvd10=m3#cvd11=3#cvd12=3#cvd13=3#
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.