Scannen als Dienstleistung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000029
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Scannen als Dienstleistung
Die Bedarfe bei Behörden, ihre Akten digital verfügbar zu machen, steigen seit einigen Jahren. Dataport bietet mit dem Service „Scannen als Dienstleistung“ eine Lösung an, mit der projekthaft große Bestände an Papierdokumenten digitalisiert werden können.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss eines Rahmenvertrages für die Digitalisierung von Massenschriftgut (Los 2), Büchern (Los 1) und des regelmäßigen Posteingangs (Los 3). Ausgeschrieben wird ein Gesamtseitenvolumen von 147 Mio. Seiten für alle Lose.
Für die einzelnen Lose erwarten wir folgende Seitenanzahlen:
• Los 1: ca. 2 Mio. Seiten,
• Los 2: ca. 105 Mio. Seiten
• Los 3: ca. 40 Mio. Seiten.
Dataport sucht pro Los drei Scan-Dienstleister.
Projekthafte Digitalisierung von Büchern - Los 1
Deutschland
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Digitalisierung von Büchern (Los 1), Massenschriftgut (Los 2) und regelmäßigem Posteingang (Los 3)
In einigen Bestandsakten von Behörden befinden sich Bücher wie Gebäudestatiken oder Personenstandsregister. Diese gebundenen Medien sollen im Zuge der Digitalisierung elektronisch erfasst werden. Dataport schätzt, dass in den nächsten vier Jahren fünf Neukunden mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 2 Millionen Seiten gewonnen werden können. Die Schätzung beruht einerseits auf bisher umgesetzten Projekten sowie vorliegenden konkreten Anfragen von Dataport-Kunden.
Projekthafte Digitalisierung von Massenschriftgut - Los 2
Deutschland
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Digitalisierung von Büchern (Los 1), Massenschriftgut (Los 2) und regelmäßigem Posteingang (Los 3)
Im Hinblick auf die Digitalisierung von Bestandsakten wird das Seitenvolumen innerhalb der nächsten vier Jahre auf 105 Millionen Seiten geschätzt. Die Schätzung beruht einerseits auf bisher umgesetzten Projekten sowie vorliegenden konkreten Anfragen von Dataport-Kunden und andererseits auf einer Dataport-Vertriebsprognose über die Entwicklung des Geschäftsfeldes.
Digitalisierung des regelmäßigen Posteingangs - Los 3
Deutschland
Abschluss eines Rahmenvertrages für die Digitalisierung von Büchern (Los 1), Massenschriftgut (Los 2) und regelmäßigem Posteingang (Los 3)
Mit dem Angebot der Digitalisierung des Posteingangs möchte Dataport seinen Kunden einen etablierten Service anbieten. Dataport schätzt, dass über die Vertragslaufzeit sieben Neukunden mit einem Auftragsvolumen von insgesamt 40 Millionen Seiten akquiriert werden können. Die Schätzung basiert einerseits auf konkreten Anfragen von Dataport Kunden und andererseits auf einer allgemeinen Prognose zur Entwicklung des Geschäftsfeldes.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekthafte Digitalisierung von Büchern - Los 1
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Schwarzenbek
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Projekthafte Digitalisierung von Massenschriftgut - Los 2
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Schwarzenbek
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Land: Deutschland
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Digitalisierung des regelmäßigen Posteingangs - Los 3
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Teilnahme an der Kommunikation mit der Vergabestelle sind eine Registrierung des interessierten Unternehmens sowie die Einrichtung mindestens einer Benutzerkennung in der eVergabe-Software erforderlich. Zur Kommunikation im Vergabeverfahren sowie zur Angebotserstellung und –einreichung können vom Bieter mehrere Benutzerkennungen verwendet werden. Der Bieter ist dafür verantwortlich, dass die Stammdaten und insbesondere die E-Mail-Adresse der Benutzerkennungen aktuell gehalten werden.
Interessierte Unternehmen, die nach dem Download der Vergabeunterlagen Informationen der Vergabestelle zum laufenden Vergabeverfahren erhalten möchten (siehe dazu auch Ziffer 4.1.3. Fragen- und Antwortenforum), können dies im Bieterassistenten entweder mit der Funktion „Nachrichten bestellen“ oder durch die Aufnahme der Angebotsbearbeitung veranlassen.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass aus technischen Gründen im laufenden Vergabeverfahren E-Mail-Benachrichtigungen über eingehende Mitteilungen der Vergabestelle ausschließlich an die E-Mail-Adresse der Benutzerkennung gesendet werden, die die Bearbeitung des Angebotes erstmalig initiiert hat. Der Bieter hat daher dafür Sorge zu tragen, dass die Kenntnisnahme und Bearbeitung eingehender Nachrichten jederzeit sichergestellt ist.
Sämtliche Kommunikation im Rahmen des Vergabeverfahrens findet ausschließlich in deutscher Sprache über den Bieterassistenten (Abschnitt „Nachrichten“) statt.
Verstöße gegen diese Kommunikationsregel (z.B. telefonische Kontaktaufnahmen) können als Verletzung vergaberechtlicher Grundsätze bewertet werden (Wettbewerbsprinzip, Gleichbehandlungs- und Transparenzgebot) und zum Ausschluss aus dem Verfahren führen.
Im Einzelfall können durch die Vergabestelle auch andere elektronische Mittel (z.B. E-Mail über die in der Auftragsbekanntmachung angegebene Kontaktadresse) zur Kommunikation genutzt werden. In diesem Fall wird die Vergabestelle Nachrichten ebenfalls an die im Vergabeverfahren bekannte E-Mail-Adresse des Bieters (s.o.) senden.
Für das Angebot sind nur die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen zu verwenden.
Dem Bieter obliegt die Pflicht zur Vollständigkeitsprüfung der Vergabeunterlagen gemäß beigefügter Checkliste. Nachteile, die sich daraus ergeben, dass ein Angebot auf Grundlage unvollständiger Unterlagen abgegeben wurde, gehen zu Lasten des Bieters.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation als ‚Schluss Frageforum‘ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Das Einreichen von Fragen durch Beifügung von Anlagen mit einer Zusammenstellung von Fragen ist zu unterlassen. Die Vergabestelle bittet ferner jede Frage im Freitext eingangs mit einem Hinweis zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z.B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Voraussetzung dafür ist, dass Unternehmen im Bieterassistenten entweder Nachrichten zum Vergabeverfahren bestellt oder die Angebotsbearbeitung aufgenommen haben. Darüber hinaus erhält jedes interessierte Unternehmen mit dem Download der Vergabeunterlagen alle bis zu diesem Zeitpunkt bereits versandten öffentlichen Nachrichten der Vergabestelle zur Kenntnis.
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass eine Angebotseinreichung ohne Kenntnisnahme aller versandten Mitteilungen der Vergabestelle nicht möglich ist.
Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html