Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 3, Geotechnische BÜ, NTV 01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 3, Geotechnische BÜ, NTV 01
Chemnitz-Harthau
Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Baubegleitung erforderlich.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Baubegleitung zählen:
Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, für Abnahme der Mikropfähle, Trägerbohlwände oder sonstige Abstimmungen / Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund
Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahmestellen nach gesonderter Aufforderung durch den bzw. in Abstimmung mit dem AG
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honoarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
Leistungsumfang:
1. Baugrundabnahmen
2. Abfalltechnische Untersuchungen
- Probenahme, Verpackung, Beschriftung und Dokumentation
- Mindestuntersuchung TR LAGA Boden nach Tab. II.1.2-1, unspezifischer Verdacht
- Mindestuntersuchung TR LAGA Bauschutt, Tab. II.1.4-5+1.4-6
- Untersuchungen DepV (DK I oder II) Ergänzung für LAGA
- Auswertung Laboranalyse und Dokumentation
3. Abnahme Mikropfähle/ Abnahme Verankerung Trägerbohlwände
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderperiode 2014-2020, FV-Reg.- Nr.100710052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Geotechnische Baubegleitung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Chemnitz-Harthau
Für die Bauausführung ist, unter Berücksichtigung der Erkundungsergebnisse, eine geotechnische Baubegleitung erforderlich.
Zu den erforderlichen Leistungen der geotechnischen Baubegleitung zählen:
Baustellentermine zur ingenieurtechnischen Baubegleitung für Baugrundabnahme, für Abnahme der Mikropfähle, Trägerbohlwände oder sonstige Abstimmungen / Beratungen im Zusammenhang mit dem Baugrund
Abfalluntersuchungen an Haufwerksproben bzw. Probenahmestellen nach gesonderter Aufforderung durch den bzw. in Abstimmung mit dem AG
Die Leistungen sind jeweils in enger Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung zu erbringen, mit dieser zu kommunizieren und zu koordinieren. Hierbei wird vom AN auch die Bereitschaft erwartet, bei Bedarf an Bauberatungen teilzunehmen oder weitere Beratungsleistungen je nach Erfordernis zu erbringen.
In Abhängigkeit der Homogenität der örtlichen Baugrundverhältnisse und des geplanten Bauablaufes können die tatsächlich auszuführenden Leistungen schwanken. Für die Honoarkalkulation ist daher zunächst von folgenden Leistungen und Annahmen auszugehen:
Leistungsumfang:
1. Baugrundabnahmen
2. Abfalltechnische Untersuchungen
- Probenahme, Verpackung, Beschriftung und Dokumentation
- Mindestuntersuchung TR LAGA Boden nach Tab. II.1.2-1, unspezifischer Verdacht
- Mindestuntersuchung TR LAGA Bauschutt, Tab. II.1.4-5+1.4-6
- Untersuchungen DepV (DK I oder II) Ergänzung für LAGA
- Auswertung Laboranalyse und Dokumentation
3. Abnahme Mikropfähle/ Abnahme Verankerung Trägerbohlwände
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiberg
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09599
Land: Deutschland
Durch den AN sind auf Veranlassung des AG zusätzliche geotechnische Erkundungsleistungen und entsprechende Nachweise des Bauzustandes (Maßnahmenabschnitt M 3.10l, VGE 3.3) an einer bestehnden Uferwand zu erbringen.
Die zusätzlichen Erkundungsleistungen waren nicht Bestandteil des Leistungsumfanges des Hauptvertrages, da zum Zeitpunkt der Ausschreibung und Beauftragung, diese Leistungen nicht vorhersehbar gewesen sind.Das Grundstück Nr. 19/5 wurde im Rahmen der Genehmigungsplanung als Einzelmaßnahme M3.10l mit Objektschutz eingeordnet. Aus diesem Grund wurden für diesen Bereich keine HWS-Maßnahmen geplant. Der Grundstückseigentümer hat Widerspruch im Rahmen des Planfeststellungverfahrens eingelegt. Daraufhin wurde von der Planfeststellungsbehörde anhand eines Vorbehaltes im Planfeststellungsbeschluss vom 16.10.2018 verfügt, dass zu untersuchen ist, ob eine Schlechterstellung des Grundstückes vorliegt. Mit dem Änderungsbescheid der Planfeststellungsbehörde vom 09.07.2020 (Anlage 1) wurde festgelegt, dass das Grundstück mit der Maßnahme M3.10l in die Hochwasserschutzlinie einzubeziehen ist.Zuordnung der Leistungen zu § 132 Abs. 2, Nr 2a und b, Nr.3.