Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3, SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung NTV 01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M3, SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung NTV 01
Chemnitz-Harthau
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellVO gemäß AHO - Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand März 2011, erarbeitet von der AHO Fachkommission "Baustellenverordnung".
Die Leistungen beinhalten die Grundleistungen:
- während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.1)
- während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.2)
- Besondere Leistungen. anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, zusätzlicher Koordinierungsaufwand in der Ausführungsplanung, Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle, Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2014-2020, FV-Reg.-Nr.100710052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SiGeKo-Leistungen nach Baustellenverordnung, Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Chemnitz-Harthau
Die Leistungen betreffen die Leistungen des Koordinators nach BaustellVO gemäß AHO - Heft Nr. 15 Leistungen nach der Baustellenverordnung, Stand März 2011, erarbeitet von der AHO Fachkommission "Baustellenverordnung".
Die Leistungen beinhalten die Grundleistungen:
- während der Planung der Ausführung (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.1)
- während der Ausführung des Bauvorhabens (AHO Nr. 15, Kapitel II, Nr.1.2)
- Besondere Leistungen. anpassen des SiGe-Planes bei erheblichen Änderungen, zusätzlicher Koordinierungsaufwand in der Ausführungsplanung, Anpassen der Unterlage bei erheblichen Änderungen, Erstellen der Vorankündigung und deren Übermittlung an die zuständige Stelle, Abstimmen beim Vorhandensein mehrerer Koordinatoren, Ergänzung und Anpassung der Unterlage zur Dokumentation der Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Königswalde
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09471
Land: Deutschland
Das Grundstück, die Maßnahme M3.10l betreffend, wurde im Rahmen der Genehmigungsplanung als Einzelmaßnahme mit Objektschutz eingeordnet. Aus diesem Grund wurden für diesen Bereich keine HWS-Maßnahmen geplant, da der Schutz von Einzelobjekten nicht im Zuständigkeitsbereich der LTV liegt. Der Grundstückseigentümer hat Widerspruch im Rahmen des Planfeststellungverfahrens eingelegt. Daraufhin wurde von der Planfeststellungsbehörde anhand eines Vorbehaltes im Planfeststellungsbeschluss vom 16.10.2018 verfügt, dass zu untersuchen ist, ob eine Schlechterstellung des Grundstückes vorliegt. Nach der Prüfung stand fest, dass das Grundstück hydraulisch und aufgrund der statisch nicht nachweisbaren Ufermauern schlechter gestellt ist. Mit dem Änderungsbescheid der Planfeststellungsbehörde vom 09.07.2020 wurde festgelegt, dass das Grundstück mit der Maßnahme M3.10l in die Hochwasserschutzlinie einzubeziehen ist. Diese Festlegung führte letztendlich dazu, dass zusätzliche SiGeKo - Leistungen (Grund- und Besondere Leistungen nach Baustellenverordnung) in diesem Maßnahmenbereich erforderlich geworden sind.
Die Maßnahme M3.10l ist nicht Bestandteil des Ingenieurvertrages, da zum Zeitpunkt der Beauftragung diese Leistungen nicht geplant gewesen waren. Durch die Hauptmaßnahme M 3 war der AN mit den örtlichen Gegebenheiten, den beteiligten Behörden und Bauunternehmen vertraut. Eine Neuausschreibung des geringfügigen Leistungsumfanges steht in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zum vergebenen Auftragswert. Die Änderungsleistung wird zugeordnet § 132 Abs. 2 Nr. 2a und b GWB.