90294 - GUW Titaniaweg - Los 2 Referenznummer der Bekanntmachung: LVB-2022-028-RL
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
90294 - GUW Titaniaweg - Los 2
Los 2: Technische Ausrüstung
Titaniaweg, 04205 Leipzig
Die LVB beabsichtigen das Unterwerk Titaniaweg für die Umstellung des Bahnstromnetzes auf 750 V zu ertüchtigen. Das Gesamtvorhaben setzt sich aus folgenden Losen zusammen: — Los 1: Gebäude, Hoch-/Tief-/Landschaftsbau, — Los 2: Technische Ausrüstung, — Los 3: Zusatzleistungen LVB, — Los 4: Kabeltiefbau, — Los 5: Entsorgung Transformatoren. Hier: Leistungsumfang GUW Titaniaweg, Los 2: Technische Ausrüstung: — Baustelleneinrichtung und -sicherung, einschließlich Erstellung Gesamt-Bauablaufplan, — Lieferung und Inbetriebsetzung technischer Ausrüstung: Mittelspannungsschaltanlage, Leistungstransformatoren, Gleichstromanlage, Eigenbedarfsschaltanlage, Fernwirkanlage/ZSPS, — Demontage und Entsorgung vorhandener Anlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
90294 - GUW Titaniaweg - Los 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 13629
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.