Stromlieferung Referenznummer der Bekanntmachung: 18/133
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Netzschkau
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
Postleitzahl: 08491
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.azv-rl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stromlieferung
Abschluss eines Stromlieferungsvertrages inkl. Netznutzung für den Zeitraum 1.1.2023 - 31.12.2024
Netzschkau, DE
Lieferung von ca. 950.000 kWh Strom p.a. als Vollstromlieferung inklusive Netznutzung an zwei Zählpunkten gemäß angegebenen Lastgängen im Zeitraum 1.1.2023 - 31.12.2024
Der Auftrag kann einmal um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen
UND
Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung EEE nach § 50 VGV - es wird auf die Nachforderungsmöglichkeit nach § 50 Abs. 2 und 4 VGV verwiesen
ODER
-Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§123, 124 VgV
- Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG), Steuern, Insolvenz, Haftpflichtversicherung pp
Eigenerklärung zur finanziellen Leistungsfähigkeit: Umsatz des Bieters in den Geschäftsjahren 2019 - 2021 bezüglich Stromlieferungen
Der Netto-Umsatz aus Stromlieferungen muss jährlich im Durchschnitt mindestens 1 Million Euro betragen.
Nachweis über die Stromlieferung in den letzten 3 Jahren an Kunden mit vergleichbarem Volumen in Bezug auf die ausgeschriebene Leistung . Newcomer haben aus Gründen des Diskriminierungsverbotes anderweitige geeignete Nachweise zur Fachkunde vorzulegen, wenn sie aufgrund ihrer bisherigen Geschäftstätigkeit die Anforderungen an die vorgenannten Referenzen nicht erfüllen können. Es müssen mindestens 2 vergleichbare Referenzen benannt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Netzschkau
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2024
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). VI.5)