Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Neubau Kita am See“ in Markranstädt Referenznummer der Bekanntmachung: 02/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markranstädt
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04420
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.markranstaedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für das Vorhaben „Neubau Kita am See“ in Markranstädt
Die Stadt Markranstädt mit ihren 17 Ortsteilen ist eine aufstrebende Kommune, im Osten angrenzend an Leipzig mit insgesamt rund 16.000 Einwohnern und zugehörig zum Landkreis Leipzig.
Die Struktur der Stadt Markranstädt ist durch zahlreiche Eingemeindungen in den vergangenen Jahren gekennzeichnet. So wurde im Jahr 1997 Frankenheim und Lindennaundorf eingemeindet und im Jahr 1999 kam es zur Eingemeindung der Gemarkungen Gärnitz, Kulkwitz und Seebenisch, die die aufgelösten Gemeinde Kulkwitz bildeten. Im Jahr 2000 folgte Priesteblich als Ortsteil der aufgelösten Gemeinde Bienitz. Schließlich folgte Großlehna mit der Eingemeindung zum 01.01.2006.
Die Stadt Markranstädt erfährt nicht zuletzt durch die sehr gute Verkehrsanbindung an die Stadt Leipzig sowie die Fernverkehrsstraße und die insofern gegebene gute Erreichbarkeit (Leipzig Zentrum ca. 10 km, Dresden 140 km) sowie vorhandene Ansiedlung an Unternehmen in den Gewerbegebieten Kulkwitz, Großlehna, Frankenheim und Ranstädter Mark einen andauernden Zuzug und damit einen weiteren Aufwuchs an Bewohnern.
Wegen dieser in jeder Hinsicht positiven Entwicklung der Bevölkerungszahlen und des Zuzuges von Familien mit Kindern soll es nun auch zum Neubau einer Kita, nämlich der „Kita am See“ kommen.
Die Maßnahme soll durch Fördermittel gestützt werden. Insofern kommen unter anderen die Förderung nach der Förderrichtlinie KitaBau (RL KitaBau), Schulinfrastrukturverordnung oder die Richtlinie des Sächs. Staatsministeriums für Regionalentwicklung zum Sächs. Strukturentwicklungsprogramm in den Braukohlerevieren (RL StEP Revier) in Betracht. Der potentielle Bieter hat den Auftraggeber auch insofern (Antragstellung u.a.) im üblichen Rahmen zu unterstützen.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Markranstädt, DE
Die Stadt Markranstädt will den Neubau einer Kindertagesstätte umsetzen, wobei einem potentiellen Bieter ein Vorschlag zur Ein- oder Zweigeschossigkeit des Gebäudes obliegt. Es soll ein barrierefrei nutzbares Gebäude entstehen.
Das neu zu errichtende Gebäude soll die Betreuung von insgesamt 120 Kindern, aufgeteilt in 75 Kindergartenplätze und 40 Krippenplätze sowie 5 Inklusionsplätze ermöglichen.
Im Übrigen ist auf die vorstehende Beschreibung der Leistungen zu verweisen und es sind die nachfolgend benannten Grundleistungen der HOAI für folgende Punkte im Rahmen einer Generalplanung zu erbringen:
1.Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 1-9, § 34 HOAI
2. Fachplanung - Tragwerksplanung, LPH 1-6, § 51 HOAI
3. Fachplanung für Technische Gebäudeausrüstung, LPH 1-9 § 55 HOAI
4. Fachplanung für Freianlagen, LPH 1-9 § 39 HOAI
Darüber hinaus sind folgende Grundleistungen erforderlich: Wärmeschutz und Energiebilanz, Raumakustik.
Als Besondere Leistungen/Beratungsleistungen sind zu erbringen: Brandschutzkonzept/ Brandschutznachweis, Feuerwehr-, Flucht- und Rettungspläne, SiGeKo und Erstellung Energieausweis.
Die Ausschreibung erfolgt jeweils optional (LP 1-3, 4; 5-7 und 8-9) und die Beauftragung der Optionen ist von der Bewilligung von Fördermitteln und Erteilung der Baugenehmigung abhängig.
Als Kostenrahmen für die Maßnahme sind insgesamt (KG 200- 700) ca.
4.666.386,55 EUR netto/ 5.553.000,00 EUR brutto veranschlagt.
KG Kostengruppen Kosten EUR/brutto
100 Grundstück -
200 Vorbereitende Maßnahmen 73.000,00
300 Bauwerk-Baukonstruktionen 2.968.000,00
400 Bauwerk-Technische Anlagen
Bauwerk 842.000,00
3.808.800
500 Außenanlagen und Freiflächen 408.000,00
600 Ausstattung und Kunstwerke 214.000,00
700 Baunebenkosten 1.048.000,00
Summe 5.553.000,00
Der potentielle Bieter soll Erfahrungen bei der Beantragung und dem anschließenden Umgang mit Fördermitteln einschließlich deren Abrechnung gegenüber dem Fördermittelgeber haben.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Optionen: Die Auftragsvergabe soll sich zunächst nur auf die LPH 1-3 beziehen. Die folgenden LPH 4, 5-7, 8-9 HOAI nach §§ 34 ff. HOAI werden optional beauftragt.
Grund der Optionen: Gewährung von Fördermitteln, Erteilung Baugenehmigung
Der Teilnahmeantrag, der EEE-Vordruck (zwingend zu verwendende Unterlagen) sowie die Bewertungsmatrizen und der Vertragsentwurf stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
Die Anfragen und die Antworten von Bewerbern werden ebenfalls eingestellt und anonymisiert.
Jeder Bewerber hat die Möglichkeit, das Grundstück bzw. dessen Lage zu besichtigen. Die Besichtigung wird seitens der Stadt Markranstädt durch Herrn Greiner durchgeführt. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich.
Es ist zu beachten, dass seitens des Herrn Greiner keine Fragen zum Ausschreibungsverfahren beantworten werden. Diese Fragen können aus Gründen der Transparenz ausschließlich schriftlich über das Portal www.eVergabe.de erfolgen und werden dann form- und fristgerecht beantwortet.
Die Ausschreibung berücksichtigt die Belange des Mittelstandes angemessen, indem die Beteiligung auch von Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmern ermöglicht wird und diese in Bezug auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit regelmäßig durch Addition der jeweiligen Anforderungen mit dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder dem eigentlichen Bewerber und anderen Nachunternehmern ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen können und auch die Mindestanforderungen in Bezug auf die Referenzen sowohl durch den Bewerber oder das Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder die die Leistung erbringende Nachunternehmer gebracht werden können.
Sollten sich Bewerbergemeinschaften bewerben, die sich im Falle der Auftragserteilung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen, sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu benennen. Es ist anzugeben, wer der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft ist und welches Mitglied der Bewerbergemeinschaft welche Leistungen im Falle der Auftragserteilung erbringen wird.
Die Bewerbergemeinschaft hat der Auftraggeberin einen Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragen zu benennen.
Den Ausschreibungsunterlagen ist ein Lageplan angefügt.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen und Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag abzugeben:
a) Befähigung zur Erlaubnis der Berufsausübung mit Nachweis der Berufszulassung durch Eintragung in ein Berufsregister entsprechend den Vorgaben der Europäischen Union bzw. desjenigen EU-Staates, in dem der Bewerber tätig ist.
Nachweis, dass die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur geführt werden darf.
b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber den Auftrag erbringt (Ausführung ausschließlich durch eigenes Unternehmen, Bewerbergemeinschaft oder mit Hilfe von Nachunternehmern).
Sollte die Leistungserbringung durch Bewerbergemeinschaften oder mit Hilfe von Nachunternehmern erfolgen, ist durch den Bewerber zu erklären, wie die Aufteilung der Leistungen erfolgen wird und welche Person der Ansprechpartner für alle wirtschaftlichen und planungsrechtlichen Fragestellungen ist.
c) Erklärung, ob und auf welche Art und Weise der Bewerber, die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft oder eventuell tätiger Nachunternehmer wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verbunden sind.
d) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123, § 124 GWB bestehen.
e) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG,
f) Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfalle eine Erklärung nach § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben,
g) Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag nebst Anlagen und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung.
h) Bedient sich der Bewerber gemäß § 47 VgV eines Nachunternehmers, so soll er durch eine Verpflichtungserklärung derselben nachweisen, dass der jeweilige Nachunternehmer tatsächlich die ihm zugedachte Leistung erbringen kann. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind zwingend auch durch den Nachunternehmer abzugeben und den Bewerbungsunterlagen des Bewerbers beizufügen.
Eine Kostenerstattung gegenüber dem Bewerber für die Erstellung seiner Bewerbungsunterlagen erfolgt nicht. Der Bewerber erhält die Bewerbungsunterlagen nicht zurück.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Folgende Erklärungen und Unterlagen sind durch oder mit den Bewerbungsunterlagen abzugeben oder diesen beizufügen:
a) Erklärung zum Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021),
Erklärungen zum Umsatz bei einschlägigen Planungsleistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2021);
die Nachunternehmer benennen auch die Umsätze, wie vorstehend beschrieben.
Die jeweiligen Gesamtumsätze und Umsätze einschlägiger Planungsleistungen des Bewerbers oder des Nachunternehmers werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Nachweis einer Berufshaftpflicht gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV über 3.000.000,00 EUR Personenschäden und über 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem Versicherungsunternehmen oder Kreditinstitut, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und übrigen Vermögensschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsnehmers nachgewiesen werden, in der er den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an, nicht älter als sechs Monate sein und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied und bei Nachunternehmern für jeden Nachunternehmer ein entsprechender Versicherungsnachweis vorliegen.
c) Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck; Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Geforderte Mindeststandards:
- durchschnittlicher Gesamtumsatz (Jahresmittel) von 500.000,00 EUR
- durchschnittlicher Umsatz einschlägige Planungsleistungen (Mittel) 700.000,00 EUR
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000,00 EUR für Personenschäden und 2.000.000,00 EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden),
- Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und EEE-Vordruck, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung. Nachweis der im Auftragsfall vorliegenden Berufshaftpflichtversicherung mit den vorgenannten Deckungssummen.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
a) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV,
die Nachunternehmer benennen auch die Mitarbeiter wie vorstehend beschrieben.
Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter der Bewerber/Bewerbergemeinschaft und der Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
b) Angabe der durchschnittlichen Anzahl von Architekten und Ingenieuren (Fachkräften) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, Angabe der im Zusammenhang mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte und die eindeutige Benennung des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters sowie der übrigen Fachplaner.
Die Erklärung des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gemäß § 75 VgV.
Die Person des Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen.
Der jeweiligen Fachplaner erfüllt die fachliche Anforderung, wenn er berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) oder „Ingenieur“ (im Sinne des § 75 Abs. 2 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG -Berufsanerkennungsrichtlinie- gewährleistet sind.
Die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und die Nachunternehmer benennen auch die Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure, wie vorstehend beschrieben. Die jeweilige Anzahl der Mitarbeiter und Architekten und Ingenieure der Bewerber/Bewerbergemeinschaften und Nachunternehmer werden addiert und gehen als Summe in die Wertung ein,
c) Die Berufserfahrung des Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
d) Die Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
e) Die Berufserfahrung des Planers Objektplanung ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
f) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/HLS ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
g) Die Berufserfahrung des Fachplaners-TGA/ELT ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
h) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Brandschutz ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
i) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Tragwerk ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
j) Die Berufserfahrung des Fachplaners-Freianlagen ist durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufes nachzuweisen.
k) Die Berufserfahrung des Fachplaners Bauphysik und energetische Gebäudeoptimierung
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die hier ausgeschriebenen zu erbringenden Leistungen für Kitaeinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021), §§34 ff HOAI, LPH 2-8;
Angabe von mindestens zwei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Generalplanungsleistungen in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021), §§34 ff HOAI, LPH 2-8;
Angabe von mindestens zwei Referenzen für Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021).
Referenzen können bei allen 3 vorstehenden Kategorien genannt werden, wenn mehrere der genannten Kategorien erfüllt sind.
Die Nachunternehmer benennen zu den jeweils von ihnen zu erbringenden Leistungen Referenzen, wie vorstehend beschrieben. Referenzen für Projekte, die von Nachunternehmern oder Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinsam realisiert wurden, können diese jeweils für diesen Nachunternehmer oder Mitglieder der Bietergemeinschaft gezählt und insgesamt addiert werden. Bei der Leistung von Nachunternehmern gilt dies nur für die jeweils erbrachte Leistung.
Sonstiges:
Für die Angaben zu den Referenzobjekten ist der Vordruck zum Teilnahmeantrag zu verwenden. Im Übrigen kann die Referenz auf jeweils höchstens zwei weiteren DIN A4-Seiten einschließl. eventueller graphischer Darstellungen (Grundrisse, Ansichten, Fotos und Beschreibung in Textform) beschrieben sein.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzobjekte, die mit vorgelegt werden, zu prüfen. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die erbrachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, Erklärungen und Nachweise bei dem Bewerber nachzufordern, sofern diese zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht beigelegen haben, jedoch Relevanz für die Wertung besteht. Die Auftraggeberin wird für die Nachforderung von Nachweisen und Erklärungen gegenüber dem Bewerber eine angemessene Frist im Sinne des § 56 Abs. 4 VgV setzen. Werden die insofern geforderten Unterlagen dann nicht fristgerecht eingereicht, wird die Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Für die Referenzen gelten folgende Mindestanforderungen:
Angabe von mindestens drei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für die hier ausgeschriebenen zu erbringenden Leistungen für Kitaeinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021), §§34 ff HOAI, LPH 2-8;
Angabe von mindestens zwei Referenzen gemäß § 75 Abs. 5 VgV für Generalplanungsleistungen in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021) §§34 ff HOAI, LPH 2-8;
Angabe von mindestens zwei Referenzen für Planungsleistungen für öffentliche Auftraggeber und Umsetzung mit Fördermitteln in den vergangenen zehn Jahren (2012-2021).
Die Leistungserbringung sollten durch die jeweiligen Auftraggeber schriftlich bestätigt sein.
Folgende Angaben sind bei den Referenzobjekten erforderlich:
- Bezeichnung des beauftragten Architektur- oder Ingenieurbüros
- Ggf. Bezeichnung des ARGE-Partners
- ggf. Benennung des Nachunternehmers,
- Projektbezeichnung,
- Name des Projektleiters
- Name des stellvertretenden Projektleiters
- Projektlaufzeit (mindestens 1 x LPH 2-8)
- Projektvolumen brutto insgesamt (KG 200-700)
- Projektvolumen Planungsleistung,
- beauftragte, selbst erbrachte Leistungen,
- beauftragte Leistungen des/der Nachunternehmer/s
- Honorarzone,
- Einhaltung des Kosten- und Terminrahmens
- Länge der Planungs- und Bauzeit
- öffentliche Fördermittel (welches Fördermittelprogramm)
- Zusammenarbeit mit einem öffentlichen Auftraggeber
- öffentliche Auftraggeber/Kontaktdaten Auftraggeber
Geforderte Mindeststandards des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft:
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 10 Mitarbeiter in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
- durchschnittliche Anzahl von mindestens 9 Architekten (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) und/oder Ingenieuren (im Sinne von § 75 Abs. 2 VgV) inklusive Geschäftsführung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021)
- 10 Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter für Objektplanung/Generalplanung
- 7 Jahre Berufserfahrung für den stellvertretenden Projektleiter
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Planer Objektplanung
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/HLS
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner - Brandschutz
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – TGA/ELT
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner – Tragwerk
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner-Freianlagen
- 7 Jahre Berufserfahrung für den Fachplaner Bauphysik und energetische Gebäudeoptimierung
- 3 Referenzen für Kitaeinrichtungen bzw. vergleichbare Bauten;
- 2 Referenzen für Generalplanungsleistungen;
- 2 Referenzobjekte für öffentliche Auftraggeber und mit Umsetzung von Fördermitteln;
- Auszufüllender und zu unterzeichnender Teilnahmeantrag und Vordruck-EEE, Unterlagen stehen unter www.eVergabe.de zur Verfügung; Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den vorstehend angegebenen Deckungssummen ist abzugeben.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Im Übrigen siehe Ausschreibungstext, auf den ausdrücklich verwiesen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber der Auftraggeberin innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin über das Nachrichtenportal bei www.eVergabe.de zu rügen. Die Frist beginnt mit der Kenntnis des Vergabeverstoßes und endet mit Ablauf des zehnten Kalendertages, spätestens jedoch mit Ablauf der in der Bekanntmachung bzw. den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass nach Ablauf dieser Frist Vergabeverstöße, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht mehr gerügt werden können. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB). Die Auftraggeberin informiert im Sinne des § 134 GWB spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsschluss denjenigen bzw. diejenigen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Die Mitteilungen erfolgen ausschließlich auf www.eVergabe.de an den Bieter. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt sich der Bieter damit einverstanden und verpflichtet sich, dass der Schriftverkehr ausschließlich über www.eVergabe.de erfolgt und zwar auch in Bezug auf die Mitteilung über beabsichtigte Rechtsbehelfe seitens des Bieters. Weiterhin erklärt sich der Bieter einverstanden, dass den nichtberücksichtigten Bietern der Name des erfolgreichen Bieters mitgeteilt wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419970
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de