Vergabe SPNV-Leistungen RE 6 Chemnitz - Leipzig
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED4 Chemnitz
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vms.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zvnl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe SPNV-Leistungen RE 6 Chemnitz - Leipzig
Verkehrsvertrag über die Erbringung von fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen im SPNV auf der Linie RE 6 zwischen Chemnitz und Leipzig
Chemnitz und Leipzig
1. Zu den Auftraggebern: Der Zweckverband Verkehrsverbund Mittelsachsen (ZVMS) und der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL) sind die zuständigen Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in ihrem Verbandsgebiet und tragen die Verantwortung für die Planung, Gestaltung und Finanzierung des SPNV in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich (vgl. § 4 Abs. 1, Abs. 2 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen (ÖPNVG)).
2. Zur ausgeschriebenen Leistung: Gegenstand dieser Vergabe ist die Erbringung von fahrplanmäßigen SPNV-Leistungen auf der Linie RE 6 zwischen Chemnitz und Leipzig mit einem Leistungsumfang von ca. 1,1 Mio. Zugkilometer (Zug-km), bezogen auf das Fahrplanjahr 2024, wovon ca. 424.000 Zug-km auf das Gebiet des ZVMS und ca. 680.000 Zug-km auf das Gebiet des ZVNL entfallen. Die Betriebsaufnahme ist für den Fahrplanwechsel im Dezember 2023 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit endet zum Fahrplanwechsel im Dezember 2033. Für die Auftraggeber bestehen darüber hinaus Verlängerungsoptionen (einmalig 2 Jahre bzw. einmalig 3 Jahre, längstens jedoch bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2038).
3. Zum Betriebskonzept: Die DB Netz AG plant während der Vertragslaufzeit umfangreiche Ausbau- und Elektrifizierungsarbeiten zwischen Chemnitz und Leipzig, welche voraussichtlich im Rahmen von Totalsperrungen auf den Streckenabschnitten - Chemnitz – Geithain (Südabschnitt)
- Geithain – Leipzig (Nordabschnitt)
erfolgen sollen.
Der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung des Südabschnittes (Chemnitz – Geithain) soll im Zeitraum zwischen 2028 – 2029 durchgeführt werden. Die modernisierte Strecke kann voraussichtlich Ende 2029 in Betrieb genommen werden.
Der Ausbau des Nordabschnitts (Geithain – Leipzig) befindet sich derzeit in einer frühen Planungsphase.
Bedingt durch die genannten Baumaßnahmen werden für das auszuschreibende Betriebskonzept folgende Phasen zu Grunde gelegt:
- Betriebsphase 1: Betriebsaufnahme bis Baubeginn (vsl. bis 2028)
- Betriebsphase 2: Bauphase inkl. Streckensperrungen (vsl. bis Ende 2031)
- Betriebsphase 3: nach Abschluss Baumaßnahmen (frühestens ab Ende 2031)
Die Auftraggeber weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass in Folge von nicht planbaren Ereignissen es zu zeitlichen Verschiebungen bei den anstehenden Baumaßnahmen und Betriebsphasen kommen kann.
4. Zum Fahrzeugkonzept: Die vertragsgegenständlichen Leistungen sind mit elf batterieelektrischen Triebzügen Coradia Continental (Dreiteiler) des Fahrzeugherstellers Alstom Transport Deutschland GmbH (nachfolgend auch „Alstom“ genannt) zu erbringen, die dem beauftragten EVU durch den ZVMS beigestellt werden. Die Instandhaltung der beigestellten Fahrzeuge erfolgt durch den Fahrzeughersteller Alstom im Eisenbahnbetriebshof am Chemnitzer Hbf.
5. Zur ausgeschriebenen Leistung wurde am 18.02.2022 eine Vorinformation im EU-Amtsblatt (2022/S 035-091542) veröffentlicht. Soweit der Inhalt dieser Auftragsbekanntmachung von dem Inhalt der Vorinformation abweicht, ist sie zugleich eine Berichtigung der Vorinformation im Sinne von Art. 7 Abs. 2 Satz 3 VO (EG) 1370/2007.
Verlängerungsoptionen gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Verlängerungsoptionen gemäß Verkehrsvertrag, siehe auch Abschnitt II.2.4) der Bekanntmachung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter weist mit Angebotsabgabe die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung durch Vorlage der folgenden Erklärungen und Nachweise nach:
a) aktueller Auszug aus dem Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder eines vergleichbaren Register des Herkunftslandes. Der Auszug darf zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als drei Monate sein. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen.
b) Unternehmensgenehmigung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) oder eine zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültige Genehmigung nach § 6f Abs. 1 AEG. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
c) Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 AEG. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Nachweis von mindestens einem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einbeziehung derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Die Erklärungen und Nachweise sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
a) Erklärungen gemäß Formblatt (Vergabeunterlagen), zum Gesamtumsatz und zum Umsatz im Tätigkeitsbereich des ausgeschriebenen Auftrags, jeweils für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021). Es wird in Bezug auf den Gesamtumsatz ein Mindestumsatz in Höhe von insgesamt 60 Mio. EUR (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gefordert. Ein bestimmter Mindestjahresumsatz in einem der drei Geschäftsjahre wird nicht gefordert. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist die Summe der betreffenden Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft maßgeblich.
b) Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021), falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Nicht bilanzierungspflichtige Bieter reichen anstelle der Jahresabschlüsse eine Gewinn- und Verlustrechnung für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019, 2020, 2021) ein.
c) Für den Fall, dass die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Auffassung der Auftraggeber nicht als Grundlage für eine Einschätzung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ausreichen, behalten sich die Auftraggeber vor, weitere geeignete Nachweise anzufordern.
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn er nach Einschätzung der Auftraggeber über die Fachkunde und Erfahrung verfügt, die zur Durchführung der gegenständlichen Leistungen im SPNV erforderlich sind. Zum Beleg der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot einzureichen. Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen die Anforderungen durch die Bietergemeinschaft insgesamt erfüllt sein.
a) Mindestens drei Referenzen über Dienstleistungsaufträge im SPNV in den letzten vollen drei Kalenderjahren (2019, 2020, 2021). Mindestens eine Referenz davon muss eine Vertragslaufzeit von 10 Jahren oder mehr und einen Leistungsumfang von mindestens 1,1 Mio. Zug-km pro Jahr aufweisen. Für die Erklärung ist das Formblatt gemäß Vergabeunterlagen zu verwenden.
b) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist in Bezug auf die Anzahl der Referenzen die Summe der Referenzen der Mitglieder der Bietergemeinschaft maßgeblich.
§ 6 Absatz 1 oder § 6f Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG)
Im Fall eines Betreiberwechsels besteht eine Verpflichtung des neuen Betreibers zur Personalübernahme vom bisherigen Betreiber gemäß § 131 Absatz 3 GWB i.V.m. Artikel 4 Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich über die Vergabeplattform subreport ELViS abgewickelt. Das Vergabeverfahren ist in der Vergabeplattform über den in Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung genannten Link abrufbar. Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind in der Vergabeplattform hinterlegt (Bekanntmachungsinformationen, Vergabeunterlagen, Kommunikation, etc.). Jegliche Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Die Auftraggeber empfehlen eine Teilnahme am Vergabeverfahren über die Vergabeplattform, indem sich potentielle Bieter für das vorliegende Verfahren bei der Vergabeplattform registrieren (kostenlos). Nur bei einer Registrierung erhalten Bieter automatisch und unmittelbar etwaige aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren (wie z.B. Nachsendungen, Änderungen oder Klarstellungen zu den Vergabeunterlagen, Antworten auf Bieterfragen, etc.). Bieter sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob aktualisierte oder ergänzende Informationen zum Vergabeverfahren vorliegen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Bieter von einer Registrierung auf der Vergabeplattform absehen. Ein verbindlicher und jeweils aktueller Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren ist im Regelfall nur in der Vergabeplattform hinterlegt.
2. Das Angebot und alle mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) bis zu dem in Abschnitt VI.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Schlusstermin über die Vergabeplattform subreport ELViS (siehe auch Abschnitt I.3) dieser Bekanntmachung) einzureichen. Es werden nur fristgerecht eingehende Angebote berücksichtigt. Angebote, die schriftlich, per Telefax oder E-Mail eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
3. Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und ggf. Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sind folgende Erklärungen und Nachweise mit dem Angebot vorzulegen:
a) Erklärung gemäß Formblatt (Vergabeunterlagen), dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB vorliegen. Bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes gem. § 123 GWB oder gem. § 124 GWB hat der Bieter seine Selbstreinigungsmaßnahmen gem. § 125 Abs. 1 GWB detailliert in Form einer Eigenerklärung darzulegen.
b) Erklärung gemäß Formblatt (Vergabeunterlagen), dass kein Ausschluss nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), nach § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), nach § 98 c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und nach § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitergesetz (SchwarzArbG) vorliegt.
c) Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die oben dargestellten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben.
4. Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrages an Unterauftragnehmer / Nachunternehmer (UAN) zu vergeben, so hat er gem. § 36 Abs. 1 Satz 1 VgV die dafür vorgesehenen Teilleistungen bereits zur Angebotsabgabe in seinem Angebot zu benennen (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen), soweit der Einsatz bei wesentlichen Hauptleistungen vorgesehen ist. Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Als UAN gelten auch konzernverbundene Unternehmen, die durch den Bieter bei der Erbringung der Leistungen eingesetzt werden sollen. Unterauftragsvergabe an Dritte, die vom Bieter im Wege der sog. Eignungsleihe in Anspruch genommen wurde, sind ebenfalls gemäß Formblatt Vergabeunterlage, anzugeben.
Im Falle der Unterauftragsvergabe hat der Bieter vor Zuschlagserteilung auf gesondertes Verlangen der Auftraggeber zu dem von den Auftraggebern bestimmten Zeitpunkt die UAN zu benennen und durch eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) dieser UAN nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser UAN zur Verfügung stehen.
Werden Unteraufträge vergeben, so ist das EVU verpflichtet, einen bedeutenden Teil der öffentlichen Personenverkehrsdienste selbst zu erbringen (Art. 4 Abs. 7 Satz 2 VO (EG) Nr. 1370/2007).
5. Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit und/oder zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf ein anderes Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so ist in diesem Fall die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder die technische und berufliche Leistungsfähigkeit dieses anderen Unternehmens durch Vorlage der in Abschnitt III.1) dieser Bekanntmachung genannten Erklärungen und Nachweise für dieses andere Unternehmen darzulegen und mit den unter Abschnitt VI.3) Nr. 3 genannten Erklärungen und Nachweisen für dieses andere Unternehmen nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund gem. §§ 123, 124 GWB besteht. Darüber hinaus hat der Bieter mit dem Angebot durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel/Erfahrungen des anderen Unternehmens tatsächlich zur Verfügung stehen.
Beruft sich ein Bieter auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens, ist in der Verpflichtungserklärung (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen) auch die gemeinsame Haftung des anderen Unternehmens mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe zu erklären (vgl. § 47 Abs. 3 VgV).
Die Auftraggeber überprüfen im Rahmen der Eignungsprüfung, ob das andere Unternehmen die im Rahmen der Eignungsleihe in Bezug genommenen Eignungskriterien erfüllt und ob Gründe für den Ausschluss des anderen Unternehmens vorliegen. Werden die Eignungskriterien nicht erfüllt oder liegen zwingende Ausschlussgründe vor, verlangen die Auftraggeber die Ersetzung des anderen Unternehmens. Bei Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe können die Auftraggeber verlangen, dass dieses ersetzt wird.
Als andere Unternehmen gelten insbesondere auch konzernverbundene Unternehmen.
6. Die Abgabe von Angeboten durch Bietergemeinschaften ist zulässig. Bietergemeinschaften legen mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern ausgefüllte und unterschriebene Erklärung vor (Formblatt gemäß Vergabeunterlagen). Weitere Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen und Erklärungen grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft anzufertigen und abzugeben, soweit sich aus dieser Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen nicht Abweichendes ergibt.
7. Vor der Zuschlagserteilung ist durch die Auftraggeber ZVMS und ZVNL jeweils ein Beschluss der Verbandsversammlung über die beabsichtigte Zuschlagserteilung herbeizuführen. Eine Zuschlagserteilung kann ohne die entsprechenden Beschlüsse nicht erfolgen. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte ein entsprechender Beschluss der Verbandsversammlung jeweils nicht erfolgen.
8. Es erfolgt keine Erstattung der Kosten für die Erstellung des Angebotes und keine Entschädigung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
Die Einlegung von Rechtsbehelfen ist in §§ 155 ff. GWB geregelt. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird auf §§ 160 ff. GWB hingewiesen, insbesondere auf die in § 160 Abs. 3 GWB geregelten Fristen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.