Objektplanung für die Sanierung / Modernisierung des Hauses des Festivals in Leipzig Referenznummer der Bekanntmachung: HdF_OPL_2022

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.leipzig.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2626467/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung für die Sanierung / Modernisierung des Hauses des Festivals in Leipzig

Referenznummer der Bekanntmachung: HdF_OPL_2022
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71200000 Dienstleistungen von Architekturbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Objektplanung § 34 HOAI, für die Sanierung / Modernisierung des Hauses des Festivals mit Konzertsaal, Gottschedstraße 16, 04109 Leipzig

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 700 800.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß HOAI 2013 § 33ff i.V. mit Anlage 10 für die Modernisierung des „Hauses des Festivals“, Gottschedstraße 16, 04109 Leipzig. Das gründerzeitliche ehemalige Wohngebäude mit Restaurant und Veranstaltungssaal befindet sich im Ortsteil Zentrum-West. Die Stadt Leipzig beabsichtigt mit der Modernisierung des Gebäudes ein gemeinsames zentrumsnahes Quartier und Spielstätte für imageprägende Festivals zu schaffen und damit den Ruf als lebendige und weltoffene Kulturstadt zu stärken. Ein Teil der historischen Saalbühne befindet sich auf einem angrenzenden Grundstück in Privatbesitz. Im Rahmen der Planung ist die Notwendigkeit weiterer Teilflächen hinsichtlich Nutzung, Sanierungsfähigkeit, sowie ggf. erforderlicher Grunddienstbarkeiten auf Nachbargrundstücken zu prüfen. Das Gebäude besteht aus Vorder- und Hinterhaus. Beide Gebäudeteile sind unterkellert und besitzen 6 oberirdische Geschosse.

Das Gebäude steht unter Denkmalschutz und ist in der Liste der Kulturdenkmale im Freistatt Sachsen geführt. Die Planungsaufgabe umfasst die komplette innere und äußere Modernisierung des bestehenden Gebäudes im ungenutzten Zustand mit Brandschutz, Wärmeschutz und Erneuerung der haustechnischen Anlagen. Der Außenanlagenbereich im rückwärtigem Hof ist zu erneuern.

Die zukünftige Nutzung erfolgt als Festivalzentrale für mehrere Geschäftsstellen von Leipziger Kulturfestivals. Darüber hinaus soll im Erdgeschoss ein ganzjährig betriebener Jazzclub mit Gastronomie und eine gemeinsame Ticketvorverkaufsstelle entstehen. Der Saal soll als feste Spielstätte durch den Verein Jazzclub Leipzig e.V. für 350 Besucher genutzt werden, mit geplanter Gastronomie im Veranstaltungsbereich und ggf. zugehörigen Flächen (wie Künstlergarderobe). In den Obergeschossen sollen gemeinnützige Träger der freien Szene/Vereine Büroflächen für ihre Geschäftsstellen erhalten. Zudem sind zwei Künstlerwohnungen angedacht. Aus geplanten Workshops mit den späteren Nutzern und der Kulturförderung leiten sich hieraus weitere bauliche Anforderungen ab.

Aufgrund der denkmalgeschützten Gebäudesubstanz sind keine grundlegenden Änderungen der Gebäudestruktur gewünscht, sondern eine funktionell sinnvolle und optimierte Eingliederung der Nutzungen mit möglichst wenigen statischen Eingriffen. Bei der Planung sind die Kriterien Wirtschaftlichkeit, hohe Funktionalität, Langlebigkeit der Bauprodukte sowie Minimierung der Folgekosten zu beachten, nachvollziehbar aufzuzeigen und ggf. durch Wirtschaftlichkeitsberechnungen zu verifizieren. Für das gesamte Gebäude ist gemäß SächsBO § 50 und DIN 18040-1 die vollständige Barrierefreiheit anzustreben. Die Planung ist mit dem Gesundheitsamt abzustimmen.

Der AG beauftragt die Erstellung des Brandschutzkonzepts, des Wärmeschutzkonzeptes, des Schallschutznachweises (Luftschall-, Trittschallschutz, sowie raumakustische Maßnahmen). Einzelne bauliche Maßnahmen sind: Durchführung erforderlicher Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten an Dach- und Fassade; Brandschutztechnische Ertüchtigung (u. a. Installation Brandmeldeanlage und Sicherheitsbeleuchtung, Einbau weiterer Treppen); Schaffung der Barrierefreiheit (Einbau eines Aufzuges); Anpassung der Grundrisse an optimale Nutzung und Verbesserung des Ausbaustandards (Wand-, Decken-, Bodenbeläge); Erneuerung der Haustechnik (Heizung, Sanitär, Elektro, Einbau einer Lüftungsanlage); Einbau einer Einbruchmeldeanlage; Erneuerung der Schließanlage; Schaffung baulicher Voraussetzung für den Einbau von Gastronomietechnik und von Veranstaltungstechnik; Verbesserung von Schallschutz und Akustik (vorwiegend im Saal); Reparatur bzw. Erneuerung der Fenster; Aufarbeitung der Treppenhäuser mit Wohnungstüren; Prüfung ggf. Ertüchtigung von Holzbalkendecken; energetische Ertüchtigung (ggf. Installation einer Photovoltaikanlage); Aufwertung der gastronomischen Freisitzfläche.

Baubeginn ist für 1.Q./2025 und die Fertigstellung 1.Q./2027 geplant. Für das Bauvorhaben steht derzeit ein Budget von 5.410.000 EUR Brutto (KG 100-600) zu Verfügung. Derzeitig ist eine Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Leipziger Festival Landschaft Freie Szene“ beantragt. Weitere Fördermöglichkeiten (z.B. Denkmalpflege, Energieeffizienz) werden geprüft. Es ist eine Nachhaltigkeitszertifizierung nach BNB Standard für das Objekt zu erreichen. Für die Zertifizierung wird im Rahmen der Planung ein entsprechendes Fachplanungsbüro durch den AG beauftragt. Der Auftragnehmer wirkt bei der Erstellung des Fördermittelantrages mit, setzt die Auflagen bei der Durchführung des Projektes um und arbeitet bei der Erstellung des Verwendungsnachweises sowie bei Zwischenabrufen zu.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Analyse der Aufgabenstellung und Projektanforderungen / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Projektabwicklung / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Organisation, Qualifikation und Erfahrung - Persona / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit / Gewichtung: 5
Kostenkriterium - Name: Honorar / Gewichtung: 15
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/01/2023
Ende: 31/03/2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

In Abhängigkeit der Finanzierung.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Mindestzahl: 3
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge anhand der in der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen formal und inhaltlich prüfen und bewerten. Die Auswahl der Bewerber erfolgt unter den formal zulässigen Teilnahmeanträgen (Nachweis der Erfüllung der geforderten Mindeststandards). Die Bewerber werden nach den aufgeführten Auswahlkriterien bewertet. Die genaue Zusammensetzung ist aus der mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Wertungsmatrix ersichtlich. Die Rangfolge richtet sich nach den erreichten Punkten. Wird die Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer durch Bewerber mit gleicher Punktzahl überschritten, wird unter diesen das Losverfahren angewendet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 34 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung der Leistungsphasen 5 bis 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1)

Nachweis der beruflichen Befähigung:

Teilnahmeberechtigt ist, wer nach den Gesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt/in“ oder „Ingenieur/in“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Der Nachweis über Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung des Bewerbers ist durch Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister und/oder ggf. auf andere Weise zur Berufsqualifikation zu erbringen. Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann, a) wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet d. BRD niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutsche Berufsbezeichnung nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der RL 2005/36/EG (geä. durch RL 2013/55/EU) zu tragen oder b) wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach RL 2005/36/EG angezeigt haben. Bauvorlageberechtigt ist, wer die Berufsbezeichnung Architekt führen darf oder in die von der Ingenieurkammer Sachsen geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen.

2)

Nachweis der Eintragung in ein Berufsregister:

Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nummer und Vorlage Nachweis wie folgt: Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers u./o. der Mitarbeiter des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Person durch Nachweis der Berechtigung zur Führung der unter 1) genannten Berufsbezeichnung.

3)

Nachweis der Eintragung in ein Handelsregister (bei Eintragungspflicht): Hierzu Angabe von Register, Zeitpunkt der Eintragung, Nr. und Vorlage HR-Auszug.

4)

Angaben zur Identität Rechtsform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., E-Mail, usw.).

5)

Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten 2 Jahren:

– gem. §21 Abs.1 S.1 o. 2 SchwarzArbG oder

– gem. §21 Abs.1 AEntG oder

– gem. §19 Abs.1 MiLoG mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung (§125 GWB).

6)

Neben Einzelunternehmen sind Bewerbergemeinschaften (BG) zugelassen. Zusätzlich siehe Nr. VI.3) Ziffer 6 der Bekanntmachung. Rechtsform von BG: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter; Abgabe der Erklärung, dass Mitglieder der BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Der AG behält sich vor, ergänzende Unterlagen abzufordern, welche die Zulässigkeit der Kooperation in Form einer BG (§1 GWB) belegen. Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzel Bewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder die Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit hat.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Folgende Eigenerklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

1)

Erklärung zum Verpflichtungsgesetz:
Erklärung, dass die am Auftrag beteiligten Mitarbeiter bereit sein werden, sich nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) verpflichten zu lassen.
2)

Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLOG):

Hiermit erkläre(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen und dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500,00 belegt worden bin/sind. Ich/Wir habe(n) zur Kenntnis genommen, dass auch im Falle der vorstehenden Erklärung öffentliche Auftraggeber jederzeit zusätzlich Auskünfte des Gewerbezentralregisters nach § 150a Gewerbeordnung in der aktuell gültigen Fassung anfordern können.

3)

Rechtlich und wirtschaftliche Verknüpfungen:

Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.

4)

Unabhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen:

Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.

5)

Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:

Erklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechend den gestellten Anforderungen und Nachweis durch Vorlage einer schriftlichen Bestätigung einer in der EU zugelassen Versicherung. Erforderlicher Umfang siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.

6)

Spezifischer Jahresumsatz:

Erklärung über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (jahresweise). Sind die Informationen zum Umsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat. Erforderlicher Mindestjahresumsatz siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ergänzend zu:

5)

Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von

2.000.000 EUR,

für sonstige Schäden von

1.500.000 EUR

bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.

Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.

6)

Spezifischer Jahresumsatz:

Es ist der („spezifische") Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Summe in Euro netto anzugeben.

Es wird ein durchschnittlicher Jahresumsatz von

350.000 EUR/ brutto

gefordert.

Bewertung:

≥350.000 - 3 Punkte / ≥200.000 - 2 Punkte / <200.000 - 1 Punkt

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1)

Geeignete Referenzen:

Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber erbrachte Dienstleistungen einzureichen; zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden Referenzen berücksichtigt, die mehr als 3 Jahre zurück liegen (max. Zeitraum siehe unter Mindeststandards). Je Referenz ist dem Referenzbogen eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen, deren Umfang sollte 3 Blatt in DIN-A 4, einseitig bedruckt nicht überschreiten.

An die Referenzen gestellte Mindestanforderungen siehe unter „Möglicherweise geforderte Mindeststandards“.

2)

Eignungsleihe:

Erklärung, ob das Unternehmen zur Erfüllung der Eignungskriterien der Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nimmt (Eignungsleihe gem. §47 VgV); hierzu Angabe von Name und der in Anspruch genommen Kapazität sowie Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens mit gesamtschuldnerischer Haftung.

3)

Unterauftragsvergabe:

Erklärung, ob das Unternehmen beabsichtigt einen Teil des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte weiterzuvergeben (Unterauftragsvergabe §36 VgV); hierzu Bezeichnung der betroffenen Leistung (Art, Umfang) und Name und Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens.

Nachweise zur Eignung der Dritten müssen mit dem Angebot zum Einreichungstermin nicht vorgelegt werden. Der Auftraggeber fordert derartige Nachweis ggf. von den Bewerbern, die in die engere Wahl kommen und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.

4)

Verpflichtungserklärung Anderer Unternehmen:

Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Angebot für jedes Unternehmen die den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung (unter Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall abzugeben. Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Ergänzend zu 1):

Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Zum Nachweis der Erfahrungen bei vergleichbaren Planungsleistungen werden Referenzen gefordert, welche folgende Anforderungen erfüllen müssen.

Die nachfolgenden Referenzanforderungen müssen durch jedes Referenzobjekte erfüllt werden:

A)

Fachgebiet für alle Referenzobjekte der Objektplanung § 34 HOAI - Mindestanforderung.

B)

Beginn der Erbringung der Planungsleistungen: nach dem 01.01.2012 - Mindestanforderung.

C)

Spätester Zeitpunkt der Objektfertigstellung: Zeitpunkt der Bewerbung - Mindestanforderung.

———————

Die nachfolgenden Referenzanforderungen können durch verschiedene Referenzobjekte erfüllt werden, jede einzelne Referenzanforderung muss jeweils innerhalb eines Objekt erbracht sein:

D)

Nutzungsart gem. Bauwerkszuordnungskatalog: 4720 Theater-, Opern-, Konzertgebäude oder Kinos.

2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1 Punkt.

E)

Planung von Gebäudesanierungen.

2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1 Punkt.

F)

Planung an einem denkmalsgeschützten Objekt.

2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1 Punkt.

G)

Vollständig Erbrachte Leistungsphasen: mind. 2 bis 8.

2 Referenzen - 3 Punkte / 1 Referenz - 2 Punkte / 0 Referenzen - 1 Punkt.

H)

baukosten DIN 276 KGR 300+400 Mio. Euro/Brutto:

≥ 5,0 für mind. ein Objekt - 3 Punkte / ≥ 2,5 für mind. ein Objekt - 2 Punkte / < 2,5 für mind. ein Objekt - 1 Punkt.

I)

Honorarzone mind. III (drei) - Mindestanforderung.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:

Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung als „Architekt/in“ oder „Ingenieur/in“ entsprechend § 75 (1) bis (3) VgV in Verbindung mit dem jeweiligen Landesgesetz für Architekten und Ingenieure sowie Vorhandensein der Bauvorlageberechtigung. Juristische Personen sind zugelassen, wenn Sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortl. Berufsangehörigen gem. § 75 (1) VgV benennen. Geforderte Nachweise siehe Nr. III.1.1) oder III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung.

III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Siehe Auftrags-/Vergabeunterlagen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 19/09/2022
Ortszeit: 23:59
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 30/09/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/01/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1)

Sämtl. Vergabeunterlagen werden ausschließlich und kostenfrei zum Download bereitgestellt. Es sind die bereitgestellten Formulare zu verwenden, maßgeblich bleibt jedoch der Inhalt der EU-Bekanntmachung;

2)

E sind die vom Auftraggeber bereitgestellten Formulare zu verwenden. Die Ausschreibungsunterlagen sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Bewerbungen können mittels elektronischer Mittel in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil der Bewerbung auf die Plattform hochzuladen. Eine gesonderte Unterschrift sowie eine fortgeschrittene oder qualifizierte Signatur sind für die Bewerbung nicht erforderlich. Nicht fristgerecht eingereichte bzw. schriftliche (in Papierform eingereichte) oder formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt;

3)

Nicht erwünscht sind allgemeine Werbebroschüren u. weitere Unterlagen zur Vorstellung des Bewerbers sowie zusätzliche Angaben, die über die geforderten hinausgehen. Diese werden im Verfahren nicht berücksichtigt;

4)

Geforderte Nachweise sind grundsätzlich als Kopie zugelassen, sofern nicht ausdrücklich anders verlangt. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (Mindestanforderung);

5)

Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Mehrfachangebote sind auch Angebote unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros. Mehrfachangebote von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Büros u. von Nachauftragnehmern haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie aller Bewerber mit gleichen Nachauftragnehmern zur Folge (Ausschlusskriterium);

6)

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen gemeinsam ausgefüllt und unterschrieben, sowie um die geforderten Nachweise ergänzt, den Unterlagen beizufügen. Die gestellten Anforderungen an die Fachkunde und Leistungsfähigkeit gelten als erfüllt, wenn die betreffenden Nachweise von einem oder mehreren Mitgliedsunternehmen erbracht werden und in ihrer Summe die gestellten Anforderungen erfüllen. Ausgenommen davon sind der zuführende Negativnachweis bezüglich der Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124 GWB sowie der Nachweis zur Berufshaftpflichtversicherung. Diese Anforderungen sind von jedem Mitgliedsunternehmen einzeln zu erfüllen;

7)

Ein Unternehmen, das in eigenem Namen am Vergabeverfahren teilnimmt, aber die Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen in Anspruch nimmt, muss seinen eigenen Bewerberbogen zusammen mit jeweils einem separaten Bewerberbogen für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Unternehmen an den öffentlichen Auftraggeber als Teilnahmeantrag übermitteln. Dies gilt insbesondere für techn. Fachkräfte o. Stellen, die nicht unmittelbar dem Unternehmen angehören, deren Kapazitäten das Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, insbesondere für diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind;

8)

Enthalten die Bekanntmachung od. die Vergabeunterlagen Unklarheiten, Widersprüche od. verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich in Textform darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.

9)

Mit Urteil vom 4. Juli 2019 hat der EuGH im Vertragsverletzungsverfahren um die HOAI abschließend entschieden, dass die in der HOAI festgelegten Mindest- und Höchstsätze europarechtswidrig sind.

Sofern im gegenständlichen VgV auf die HOAI Bezug genommen wird, ergeht der Hinweis dass die Honorartafeln zur Preisorientierung dienen sollen. Es sind auch Angebote rechtlich zulässig, die außerhalb der bisherigen Mindest- und Höchstsatzregelungen liegen.

10)

Der Leistungsbeginn erfolgt unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.

11)

Folgende Unterlagen werden zum Download bereitgestellt:

Antragsbogen, Bewertungsmatrix Eignungskriterien, Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, Aufgabenstellung, Vertragsentwurf.

12)

Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:

Antragsbogen - unterzeichnet, ergänzt um die darin aufgeführten Dokumente.

13)

Nach Abschluss der 1. Verfahrensstufe fordert der Auftraggeber die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe auf.

14)

Folgende Unterlagen sind nach Angebotsaufforderung Bestandteile der Angebotsabgabe:

Vertragsentwurf unterzeichnet,

Honorarblatt ausgefüllt,

Ausführungen zu den Zuschlagskriterien, zB die Präsentation für die Verhandlung.

15)

Der Auftraggeber stellt mit den Vergabeunterlagen einen Vertragsentwurf zur Verfügung, dem die Einzelheiten und die Zahlungsbedingungen, etc., entnommen werden können. Die Bestimmungen dieses Vertragsentwurfes sind bindend, sofern einzelne Regelungen in dem Verhandlungsverfahren nicht abweichend von dem Vertragsentwurf vereinbart werden. Es ist den Bietern jedoch nicht gestattet, einseitig Änderungen an dem Vertragsentwurf vorzunehmen. Die in dem Vertragsentwurf noch offenen Punkte werden anhand des Angebots des Zuschlagsbieters und der Vertragsverhandlungsergebnisse vom Auftraggeber ergänzt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
19/08/2022

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