Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 2_NTV 10 Referenznummer der Bekanntmachung: 1.232.7151.01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pockau-Lengefeld
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 2_NTV 10
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 2
09125 Chemnitz-Harthau
Planungsleistungen:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9
Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 - Örtliche Bauüberwachung
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle
EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 100710052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Chemnitz-Harthau
Planungsleistungen:
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9
Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 - Örtliche Bauüberwachung
Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14.1 HOAI 2013 - Ingenieurtechnische Kontrolle
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Zusätzliche Planungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2013 im Zusammenhang mit dem Lückenschluss M 2.10R an das Brückenbauwerk BW 7 Klaffenbacher Straße im Zuge der Bauausführung erforderlich geworden sind.
Zusätzliche Planungsleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI 2013 für die Unterbringung der Binnenentwässerungsausrüstung (Pumptechnik).
Zusätzliche Leistungen der örtlichen Bauüberwachung für die Überwachung der Lieferung, der Einweisung und Probebetrieb der Ausrüstung.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.Die Änderungsleistungen werden zugeordnet zu § 132 Absatz 2 a,b und Abs. 3.