Entwurfsvermessung für Teilobjekt 3 (Bauwerksinstandsetzung) für Komplexsanierung Talsperre Quitzdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 5.172.0150.011_Los 2
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.smul.sachsen.de/ltv/
Abschnitt II: Gegenstand
Entwurfsvermessung für Teilobjekt 3 (Bauwerksinstandsetzung) für Komplexsanierung Talsperre Quitzdorf
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen plant über das Investitionsgesetz Kohleregionen die Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf. Die Sanierungsarbeiten werden in drei Teilobjekte (TO) untergliedert:
TO1: Maßnahmen zum Sediment- und Nährstoffrückhalt
TO2: Stauraumgestaltung/Sedimentmanagement
TO3: Bauwerksinstandsetzung und -anpassung
Die hier ausgeschriebene Leistung umfasst die Entwurfsvermessung für das TO3.
Quitzdorf am See, DE
Erbringung von Planungsleistungen für die Entwurfvermessung Teilobjekt 3.
Im Rahmen der Grundlagenermittlung ist eine Gewässer-, Bauwerks- und Bruchkantenvermessung im Untersuchungsgebiet erforderlich, die inhaltlich in der Aufgabenstellung beschrieben wird und Gegenstand des Offenen Verfahrens ist.
Die zu leistenden Vermessungsarbeiten in dieser Vergabe sind das Los 2 der Gesamtmaßnahme zur Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf.
Vorrangiges Ziel der Vermessung ist die Herstellung eines Grundlagenplans und diverser Detailpläne (digitale Lage- und Höhenpläne und Bauwerksschnitte) für die anstehenden Planungen des TO3. Die Daten sollen aus höhenbelegten, sauber aneinander anschließenden Linienelementen und ggf. Punkten bestehen.
Teilweise liegen für die Komplexsanierung der Talsperre Quitzdorf bereits Vermessungen in unterschiedlicher Qualität und Ausdehnung vor.
- siehe auch Anlage 2 der Aufgabenstellung
- optionale Leistungen (jeweils Außen- und Innendienst, einschließlich Fotodokumentation und Datenzusammenstellung)
Option zu M3.7 - Überprüfung Bestandsvermessungen der LTV (siehe Punkt 5.3.7 der Aufgabenstellung)
Überprüfung Bestandsvermessungen der LTV auf Höhensystem, je CAD-Datei
Entwurfsvermessung eines Ingenieurbauwerkes M 1:100, je 50 m²
Entwurfsvermessung eines Ingenieurbauwerkes M 1:250, je 250 m²
Gebäudevermessung inkl. Schnitten und Ansichten M 1:50, je 100 m² BGF
Entwurfsvermessung Topografie allg. Lage- und Höhenplan M 1:250, je 1.000 m²
Entwurfsvermessung Topografie allg. Lage- und Höhenplan M 1:250, je 500 m Länge
Just Transition Funds
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen
Zum Nachweis der Befähigung ist die Eintragung in das Handelsregister (soweit eingetragen) mit dem Angebot vorzulegen.
- siehe Vergabeunterlagen
- Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre im Fachgebiet Vermessung
- Nachweis Berufshaftpflicht (die Deckungssumme für Personenschäden muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen, die Deckungssumme für Sachschäden muss mindestens 1,5 Mio EUR betragen)
Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie der entsprechenden Versicherungspolice oder durch eine Erklärung der Versicherung darüber, dass im Auftragsfall Versicherungsschutz in oben genannter Höhe gewährt wird, geführt werden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss Versicherungsschutz für jedes Mitglied bestehen.
- siehe Vergabeunterlagen
- Nachweis des Hochschulabschlusses für den Projektleiter im Bereich Geodäsie/Vermessungswesen/Geoinformatik/Geomatik.
- Für den Projektleiter sowie den stellvertretenden Projektleiter ist der Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage von Studien- und Ausbildungsnachweisen zu führen.
- Sollte ein Nachauftragnehmer gebunden werden, sind von dem gebundenen Büro die gleichen Referenzen nachzuweisen, insofern der Nachaufragnehmer auch den Projektleiter stellt, sind auch für diesen die gleichen Referenzen einzureichen (siehe Formblatt Erklärung / Nachweise).
- Zum Nachweis geeigneter Referenzen für den Bieter sowie des Projektleiters muss jeweils eine Referenz im Bereich Bauwerksvermessung: Staudamm, Staumauer oder Tunnel, Länge mind. 300 m erbracht werden.
- Als vergleichbare Referenz gilt (für alle genannten Nachweise) ein Bearbeitungszeitraum ab dem 01.01.2010.
- Es ist das Deckblatt für Referenzobjekte zu verwenden! Angabe zum Referenzobjekt: Bezeichnung des Vorhabens, erbrachter Leistungsumfang, Bearbeitungszeitraum, Angaben zum Ansprechpartner des AG (Name des AG, Name des Ansprechpartners, Funktion und Telefonnummer des Ansprechpartners). Die Vermessungsleistungen sind mit mindestens zwei Messtrupps durchzuführen und 12 Wochen nach Beginn digital bei der LTV zur Prüfung einzureichen.
Die Bearbeitungszeit von 12 Wochen ist zwingend einzuhalten und in einem Terminplan – Einreichung mit Angebot - plausibel darzustellen. Es ist sicherzustellen, dass die Bearbeitung spätestens am 14.11.2022 begonnen werden kann.
-Unmittelbar nach Auftragserteilung ist mit den Vermessungsarbeiten zu beginnen. Nach Auftragserteilung erfolgt zudem durch die LTV eine Einweisung vor Ort. Die Vermessungsleistungen sind mit mindestens zwei Messtrupps durchzuführen und 12 Wochen nach Beginn digital bei der LTV zur Prüfung einzureichen. Im Anschluss an eine evtl. notwendige Plausibilisierung sind die Leistungen abschließend an die LTV zu übergeben.
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
- Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird.
§ 75 (1), (2) und (3) VgV
Nachweis des Hochschulabschlusses für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter im Bereich Geodäsie/Vermessung/ Geoinformatik/Geomatik
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße, Am Staudamm 1, 02625 Bautzen
Bieter oder deren Vertreter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.