Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2022-0064
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kwl-luebeck.de
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dreso.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen
Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof Lübeck; Generalplanerleistungen bestehend aus Objektplanung Gebäude u. Innenräume (§34 HOAI), Objektplanung Ing.-Bauwerke (§43 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§47 HOAI), Fachplanung TW-Planung (§51 HOAI) und Fachplanung Techn. Ausrüstung (§55 HOAI)
Lübeck
Die Hansestadt Lübeck hat in den vergangenen Jahren 14 Standorte im näheren Bahnhofsumfeld auf ihre Eignung als Fahrradparkhaus untersucht. Dabei hat sich ein Standort zwischen dem Empfangsgebäude und Gleis 1 als am besten geeignet herauskristallisiert. Dieser wird nachfolgend als "Vorzugsvariante/1.Bauabschnitt"bezeichnet.
Um die erforderlichen Kapazitäten für ein sicheres und witterungsgeschütztes Fahrradparken zu schaffen, soll als Ergänzung der Vorzugsvariante die "Ergänzungsvariante/2. Bauabschnitt" zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Gleis 77/24 realisiert werden.
Die Vorzugsvariante soll aufgeständert auf Straßenniveau über den stillgelegten Gleisen 25 und 27 sowie dem stillgelegten Teil des Gleises 77/24 errichtet werden. Das Gleis77/24 darf über dem in Betrieb befindlichen Teil nicht überbaut werden. Zudem muss hinter dem Prellbock ein Durchrutschweg von 5 Metern beachtet werden. Weitere Abstimmungen zu diesem Gleis haben mit der Lübeck Port Authority zu erfolgen. Es sind zwei Zugänge zum Fahrradparkhaus vorgesehen:
a) der Hauptzugang soll über die Konrad-Adenauer-Str. erfolgen. Dieser Zugang ist abhängig von der Sanierung der Kasematten. Derzeit ist der Bereich oberhalb der Kasematten gesperrt und kann statisch nicht belastet werden. Die Sicherung der Kasematten soll frühestens ca. im Jahr 2025 erfolgen. Eine frühere Sicherung ist aufgrund der Abhängigkeit zum Neubau de rBahnhofsbrücke (Fackenburger Allee) nicht möglich. Um unabhängig von der Sicherung der Kasematten agieren zu können,soll zunächst ein temporärer Zugang über einen Steg geplant werden. Dieser soll die Kasematten überspannen und an den ersten Bauabschnitt des Fahrradparkhauses anschließen. Er ist so zu planen, dass eine Kasemattensanierung möglich ist und während der Sanierung zeitweise demontiert werden kann. Für diesen Zeitraum ist das Fahrradparkhaus für Kunden zu schließen oder alternativ der Zugang für Kunden über die Bahnhofshalle zu ermöglichen. Die Anlagenverantwortlichen von DB Netz und DB S&S sind hierbei einzubinden. Der Entsorgungshof des Bahnhofs befindet sich derzeit im Ostflügel. Zu jeder Zeit muss die Ver-und Entsorgung des Bahnhofs sichergestellt sein.
b) Ein weiterer Zugang für Fußgänger soll durch die Bahnhofshalle ermöglicht werden. Hierbei ist ein Geldautomat zu versetzen und die Fassade der Verkaufseinheit anzupassen. Falls im weiteren Planungsverlauf ein Eingang über die Konrad-Adenauer-Straße ohne eine Kasemattensicherung nicht realisierbar ist, soll dieser Eingang bis zur Fertigstellung der Kasematten als Haupteingang genutzt werden.
Es wird beabsichtigt, die Leistungen gemäß II.2.4) in Stufen zu beauftragen
1. Stufe: Lph 1-4
2. Stufe: Lph 5-9
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit,
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit,
3. Fachliche Eignung - Referenzprojekte
Die Kriterien inkl. Unterkriterien können auch der Kriterienliste entnommen werden. Die Kriterienliste ist zusammen mit den Unterlagen zum Teilnahmeantrag unter der unter I.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Teilnehmer unter den verbliebenden Bewerbern zu losen.
Die Präsentationstermine sind im Zeitraum vom 08.11.2022 bis 10.11.2022 geplant.
Der Auftraggeber behält sich gem § 17 Abs. 11 VgV vor, den Auftrag auf Grundlage des Erstangebotes zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Präsentationsunterlage ist mit dem Erstangebot einzureichen.
wird angestrebt
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung, dass Eintragungen in einem Berufs- oder Handelsregister vorhanden sind. Gem. § 44 Abs. 1, §46 Abs. 3 Nr. 6 VgV
2. Eigenerklärung, dass als Berufsqualifikation der Beruf des Ingenieurs vorliegt. Gem. § 75 Abs. 2 VgV
1. Eigenerklärung dass im Auftragsfall eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (auftragsübergreifend oder auftragsbezogen) abgeschlossen wird: Personenschäden mind. 3 Mio. EUR, sonstige Schäden mind. 3 Mio. EUR
2. Angabe des durchschnittlichen Gesamtjahresumsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre (Wichtung 10 %): (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von >= 350.000 € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von >= 950.000 € netto)
1. Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (Angabe Name, Berufsbezeichnung, voraussichtliche Projektposition) (Wichtung 5 %)
2.Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. (Wichtung 5 %, Mindestpunktzahl ab einer Anzahl von 8 Mitarbeitern, Höchstpunktzahl ab einer Anzahl von 16 Mitarbeitern
3. Vorlage Referenzlisten über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 2 Referenzen im Leistungsbild Objektplanung Verkehrsanlagen gem. § 47 HOAI, 2 Referenzen im Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. § 43 HOAI, 2 Referenzen im Leistungsbild Fachplanung Tragwerksplanung gem. § 51 HOAI, 2 Referenzen im Leistungsbild Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 34 HOAI und 2 Referenzen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI (Wichtung 80%, davon Objektplanung Verkehrsanlagen 16,00 %, Objektplanung Ingenieurbauwerke 16,00 %, Fachplanung Tragwerksplanung 16,00 %, Objektplanung Gebäude und InnenräumeI 16,00 % und Fachplanung Technische Ausrüstung 16,00 %)
Geforderte Mindestanforderung:
A) Referenzliste Objektplanung Verkehrsanlagen:
1. Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012
2. Angabe Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
3. Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
4. Objektplanung Verkehrsanlagen § 47 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtliche Bauüberwachung vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 1 Mio. € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 5 Mio. € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
B) Referenzliste Objektplanung Ingenieurbauwerke:
1. Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012
2. Angabe Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
3. Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
4. Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HOAI, LPH 1 bis 8 einschließlich örtlicher Bauüberwachung vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 1 Mio. € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 5 Mio. € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
C) Referenzliste Fachplanung Tragwerksplanung:
1. Abschluss LPH 6 seit 01.01.2012
2. Angabe Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
3. Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
4. Fachplanung Tragwerksplanung § 51 HOAI, LPH 1 bis 6 vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 0,5 Mio. € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 2,5 Mio. € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
D) Referenzliste Objektplanung Gebäude und Innenräume:
1. Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012
2. Angabe Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
3. Mindesthonorarzone III oder höher nach HOAI
4. Objektplanung Gebäude und Innenräume § 34 HOAI, LPH 1 bis 8 vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 1 Mio. € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 5 Mio. € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
-Planung einer Fahrradabstellanlage (nicht erfüllt = Keine Bepunktung / erfüllt = Bepunktung)
- Planung unter Denkmalschutzauflagen (nicht erfüllt = Keine Bepunktung / erfüllt = Bepunktung)
E) Referenzliste Fachplanung Technische Ausrüstung:
1. Abschluss LPH 8 seit 01.01.2012
2. Angabe Auftraggeber, Ansprechperson und Telefonnummer
3. Mindesthonorarzone II oder höher nach HOAI
4. Fachplanung Technische Ausrütstung § 55 HOAI, LPH 1 bis 8 für Anlagen der Anlagengruppen 1, 2, 4, 5 und 7 vollständig erbracht
Die maximale Punktzahl für die Referenzliste kann durch das Einreichen von 2 Referenzen erreicht werden. Der Bieter erklärt dass die in der Referenzliste aufgeführten Referenzen die Mindestanforderungen erfüllen. Mit Erfüllung der Mindestanforderungen wird die Punktzahl für jeweilige Referenz zur Hälfte vergeben. Folgende Auswahlkriterien werden ausschließlich bewertet, wenn die oben aufgeführten Mindestanforderungen erfüllt sind:
- Angabe zur Höhe der anrechenbaren Herstellkosten (Mindestpunktzahl ab einer Höhe von 0,5 Mio. € netto, Höchstpunktzahl ab einer Höhe von 2,5 Mio. € netto)
-Projektfertigstellung/Inbetriebnahme (Mindestpunktzahl nach 01.01.2014, Höchstpunktzahl nach 01.01.2018)
-Präqualifikation bei der "Deutsche Bahn AG" im Bereich der Ingenieurleistungen (Warengruppen: Planung Oberleitung, Planung LST) liegt vor (nicht erfüllt = Keine Bepunktung / erfüllt = Bepunktung)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (strafrechtliche Verurteilung) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen, bzw. Nachweis nach § 123 Abs. 4 S. 2 GWB (Steuern & Abgaben) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 (Insolvenz) (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen vorliegt, § 73 Abs. 3 VgV (Ausschlusskriterium)
-Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022 (Ausschlusskriterium)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbungsformular und Bieterplattform:
Zur Angabe der notwendigen Nachweise ist zwingend (Auschlusskriterium) ein Bewerbungsformular zu verwenden, das auf der Bieterplattform heruntergeladen werden kann (Link siehe (1.3) der Bekanntmachung. Der Zugang zur Bieterplattform ist uneingeschränkt und ohne Registrierung möglich, es wird jedoch die Registrierung empfohlen! Bitte beachten Sie, dass nicht auf der Vergabeplattform registrierte Bewerber nicht über die Änderungen der Vergabeunterlagen oder die Beantwortung der Bieterfragen informiert werden können.
2. Formale Ausschlusskriterien
-Fristgerechter Eingang der Bewerbung (Frist siehe IV 2.2 der Bekanntmachung)
- Vollständigkeit des Teilnahmeantrages
3. Rechtliche Ausschlusskriterien:
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1, 2, 3 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 4 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben), bzw. Nachweis nach § 123 GWB Abs. 4 S. 2 GWB
-Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen (Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenskonflikten oder beruflichem Fehlverhalten), bzw. Nachweis der erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB
-Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen nach § 73 Abs. 3 VgV vorliegen
-Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.April 2022
4. Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
-Bietergemeinschaften geben einen gemeinsamen Teilnahmeantrag ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bietergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bietergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bietergemeinschaftserklärung (Anlage 1 der Bewerbungsunterlagen) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bietergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist.
-Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Der AG behält sich vor, einen Nachweis der Verfügbarkeit im Auftragsfall vor Auftragserteilung zu fordern.
5. Der Auftraggeber möchte gem. § 17 Abs, 7 VgV eine verkürzte Angebotsfrist von 10 Tagen einvernehmlich vereinbaren.
6. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche Kommunikation zur Vergabe (Bieteranfragen, Bekanntmachung, Submissionsergebnis, etc.) ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform geführt werden. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf Anfragen der Bewerber erteilt, die bis spätestens bis zum 20.09.2022 elektronisch über die Vergabeplattform gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
- §135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,
- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach EIngang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.