Beschaffung einer Mass Spectrometry Imaging-Lösung
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung einer Mass Spectrometry Imaging-Lösung
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer MSI-Lösung zur / für die Erweiterung der Lipidomics-Technologieplattform des Zentrums für Membranbiochemie und Lipidforschung, welche aus zwei separat zu beschaffenden Systemen / Geräten besteht: dem "Q Extactive Plus Massenspektrometer" (Hersteller / Anbieter: "Thermo Fisher Scientific GmbH") und der "AP-SMALDI5 AF Ionenquelle" (Hersteller / Anbieter: "TransMIT GmbH"). Diese beiden Systeme / Geräte werden in Kombination bzw. als kombiniertes Gesamtsystem genutzt.
Leistungsgegenstand ist die Beschaffung einer MSI-Lösung zur / für die Erweiterung der Lipidomics-Technologieplattform des Zentrums für Membranbiochemie und Lipidforschung, welche aus zwei separat zu beschaffenden Systemen / Geräten besteht: dem "Q Extactive Plus Massenspektrometer" (Hersteller / Anbieter: "Thermo Fisher Scientific GmbH") und der "AP-SMALDI5 AF Ionenquelle" (Hersteller / Anbieter: "TransMIT GmbH"). Diese beiden Systeme / Geräte werden in Kombination bzw. als kombiniertes Gesamtsystem genutzt.
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das System / Gerät "Q Extactive Plus Massenspektrometer " des Unternehmens "Thermo Fisher Scientific GmbH" in Kombination mit dem Gerät / System "AP-SMALDI5 AF Ionenquelle" des Unternehmens „TransMIT GmbH“ in Betracht, da ausschließlich dieses Gerätesystem eine anforderungsgerechte Nutzung / einen anforderungsgerechten Einsatz im Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung gewährleistet und die im Folgenden aufgeführten zwingend notwendigen Anforderungen / Funktionalitäten (in seiner Gesamtheit) erfüllt / aufweist:
- hohe räumliche Auflösung der MSI-Ionenquelle, um die zwingend benötigte Bildgebung auf Einzelzellebene zu erreichen
- Ionisierungsmodus bei Atmosphärendruck, um die Verdampfung flüchtiger Analyten, wie z. B. niedermolekularer Produkte der Lipidperoxidation, zu vermeiden und somit die geplanten Experimente überhaupt durchführen zu können
- hohe Auflösung und Massengenauigkeit des Massenanalysators, um die für die Experimente zwingend notwendige, genaue Annotation der Lipidspezies und eine MS-Trennung isobarer Analyten zu gewährleisten
- Möglichkeit der Abbildung unregelmäßiger 3D-Oberflächen durch Tiefenprofilierung, um die im Rahmen der Experimente vorgesehene MSI von isolierten Gewebefunktionseinheiten (z. B. Nierentubuli) durchführen zu können.
Nur diese Technologie bzw. ein aus den beiden Systemen / Geräten bestehendes Gesamtsystem ermöglicht eine für den Verwendungszweck zwingend benötigte Kombination aus hoher räumlicher Auflösung (gleich oder unter 5 μm für zelluläre und sogar subzelluläre Bildgebungsanwendungen) mit hoher Massengenauigkeit und Auflösung für die MS-Detektion (140 000 Auflösung mit einer Massengenauigkeit unter 1 ppm, um isobare Lipidspezies aufgelöst und genau zu erkennen).
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des Systems / Geräts "Q Extactive Plus Massenspektrometer " des Unternehmens "Thermo Fisher Scientific GmbH" in Kombination mit dem System / Gerät"AP-SMALDI5 AF Ionenquelle" des Unternehmens „TransMIT GmbH“ die Durchführung einer anforderungsgerechten Nutzung im Zentrum für Membranbiochemie und Lipidforschung (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Beschaffung einer Mass Spectrometry Imaging-Lösung
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/