Einrichtung und das Management eines Risikokapitalfonds in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 Referenznummer der Bekanntmachung: 13-0453/199
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.smwa.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einrichtung und das Management eines Risikokapitalfonds in der EFRE-Förderperiode 2021-2027
Offenes Verfahren für die Einrichtung und das Management eines Risikokapitalfonds in der EFRE-Förderperiode 2021-2027 im Freistaat Sachsen
Ausgeschrieben wird die Einrichtung und das Management eines Risikokapitalfonds für die Finanzierung von der Seed- bis zur frühen Expansionsphase technologieorientierter Unternehmen und wissensbasierter Dienstleister mit Wachstumspotenzial im Freistaat Sachsen. Als öffentlicher Auftraggeber und Ankerinvestor sichert der Freistaat Sachsen zu, ein Fondsinvestment in Höhe von 53.434.000 EUR in den Fonds einzubringen. Als weiterer öffentlicher Investor beteiligt sich die Sächsische Aufbaubank (SAB) ebenfalls mit bis zu 20 Mio. EUR. Die Beteiligung steht unter dem Vorbehalt einer Gremienentscheidung der SAB. Der Freistaat Sachsen stellt seine Mittel unabhängig von dieser Gremienentscheidung zur Verfügung.
Das Finanzierungsangebot des Risikokapitalfonds richtet sich ausschließlich an Startups im Freistaat Sachsen. Der Freistaat teilt sich in zwei Regionenkategorien, die Übergangsregionen (ÜR) Dresden und Chemnitz sowie die stärker entwickelte Region Leipzig (SER). In der ÜR trägt der EFRE 60% der förderfähigen Ausgaben, in der SER 50%. Förderfähige Ausgaben sind gemäß Artikel 68 Absatz 1 VO (EU) 2021/1060 Zahlungen an das Zielunternehmen (Endempfänger) sowie auf den Anteil des Auftraggebers entfallende Verwaltungskosten des Fonds einschließlich der Management-Fee. Das Operationelle Programm des EFRE sieht für die Regionenkategorien jeweils getrennte Mittelbudgets vor. Für die ÜR stehen 26.998.499,25 EUR und für die SER 8.001.500,75 EUR der insgesamt 35 Mio. EUR EFRE-Mittel zur Verfügung. Für die Kofinanzierung dieser EFRE-Mittel in Höhe von 26.000.500,25 EUR kommen alle privaten oder weiteren nationalen öffentlichen Finanzierungen in Betracht, die von Dritten an die Zielunternehmen gezahlt werden. Nicht zur Kofinanzierung herangezogen werden können Eigenmittel der Gründer sowie die in Kapital I. genannten Rückflüsse des Vorgängerfonds.
Der Fonds kann beihilfefrei ausgestaltet sein oder Beihilfen gemäß Artikel 21 VO (EU) 651/2014 (AGVO) enthalten. Die AGVO schreibt die Beteiligung unabhängiger privater Investoren an Risikofinanzierungen je nach Entwicklungsphase der finanzierten Unternehmen von mindestens 10% bzw. 40% vor. Voraussetzung für ein beihilfefreies Kapitalangebot ist, dass sich unabhängige private Investoren mit einem wirtschaftlich bedeutenden Anteil von mindestens 30% an allen Risikofinanzierungen beteiligen und die Investoren entsprechend ihrer Anteile symmetrisch am Gewinn und Verlust partizipieren.
Damit der Fonds jederzeit handlungsfähig ist, sollen Mittel unabhängiger privater Investoren in den Fonds eingebracht werden. Der Begriff des unabhängigen privaten Investors ist in Artikel 2 der AGVO definiert.
Im Ergebnis der Ausschreibung soll eine Kapitalverwaltungsgesellschaft/Beteiligungsgesellschaft als Fondsmanagement gewonnen werden. Der Bieter erstellt eine Fondskonzeption mit folgenden Inhalten: Strukturierung und Errichtung des Risikokapitalfonds, Investitionsstrategie des Fonds, Beteiligungsprozess, Fondsverwaltung, personelle Ausstattung und Vergütung des Fondsmanagements. Diese Anforderung ist konkret in den Bewerbungsbedingungen formuliert. Das Angebot wird Vertragsbestandteil, ggf. nach Feinabstimmung mit dem Auftraggeber nach Zuschlagserteilung.
Die Managementleistung schließt folgende Aufgaben ein:
1. Einrichtung und Strukturierung des Risikokapitalfonds
2. Investitionsstrategie
3. Beteiligungsprozess
4. Fondsverwaltung, Berichterstattung
EFRE
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die vorzulegende(n) Referenze(n) enthalten folgende Angaben:
• Bezeichnung des Risikokapitalfonds
• Name des Auftraggebers oder Initiators des Risikokapitalfonds
• Zeitpunkt der Einrichtung und ggf. des Abschlusses des Risikokapitalfonds
• Fondsvolumen
• Bei Referenzen, die als Nachweis anzugebende Portfolioanlagen enthalten:
o Zeitpunkt des Erwerbs der Portfolioanlage
o Empfänger der Leistung
o Investitionsphase
o Finanzierungsanlass
o Branche
Beschreibung des Managementbeitrags einschließlich Ergebnis der Fondsmanagementleistung
Referenzanforderungen in Bezug auf das Management von Risikokapitalfonds
Der Risikokapitalfonds der EFRE-Förderperiode 2021-2027 soll für technologieorientierte, wissensbasierte Startups in der Frühphase branchenoffen Kapital bereitstellen, mit Fokus auf die in der sächsischen Innovationsstrategie definierten Zukunftsfelder sowie auf strukturprägende Branchen der sächsischen Wirtschaft. Der Bewerber verfügt über nachgewiesene Erfahrungen in der Ansprache und Akquise von Startups mit dem genannten Branchenfokus sowie in der Analyse der Finanzierungsbedarfe dieser Zielgruppe.
Verwaltung eines Risikokapitalfonds mit einem Fondsvolumen von wenigstens 50 Mio. EUR; fünf Portfolioanlagen zur Finanzierung von Startups (Seed- bis Startup-Phase); zwei Portfolioanlagen zur Finanzierung von Startups, die verschiedenen der folgenden Branchen angehören:
Klassifikation der Wirtschaftszweige (NACE-Code 2008):
-Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C, Abteilung 10, 20, 24-32)
-Energieversorgung (Abschnitt D)
-Information und Kommunikation (Abschnitt J)
Referenzanforderungen in Bezug auf den Managementbeitrag
Der Risikokapitalfonds soll neben der Rendite- auch eine Förderorientierung verfolgen. Das Fondsmanagement ist ein starker Partner des Beteiligungsunternehmens und in der Lage, gemeinsam mit dem Beteiligungsnehmer Potenziale der Wertsteigerung zu identifizieren und zu heben. Die Engagements werden vom Fondsmanagement persönlich eng betreut sowie mit unternehmerischem Know-How und eigenem Netzwerk unterstützt.
Managementbeitrag des Bieters zur Entwicklung von Portfolio- Unternehmen (Hands-on- Betreuung)
Qualifikation und Berufserfahrung des vorgesehenen Personals
Der Bieter benennt die für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Personen, die jeweils den Aufgabenbereichen Geschäftsführung, Beteiligungsmanagement und Administration (Fondsmanagement) zugeordnet sind.
-mindestens drei der für das Fondsmanagement vorgesehenen Personen müssen über eine kaufmännische Bankausbildung oder einen Hochschulabschluss verfügen, darunter ein Hochschulabschluss im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich: die Beteiligungsmanager müssen in Summe über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Management von Risikokapitalbeteiligungen verfügen.
Für den Auftrag gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie Ergänzungen in den Vertragsunterlagen. Mit dem Angebot ist eine Erklärung zur Zahlung von Mindestentgelten sowie zur Vereinbarung zusätzlicher Vertragsbedingungen vorzulegen. Im Fall der Angebotsabgabe einer Bietergemeinschaft ist diese Erklärung von jedem an der Bietergemeinschaft beteiligten Mitglied mit dem Angebot vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
§ 160 Abs. 3 GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363