Unterhaltsreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 150/22-30-H/S
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heikendorf
NUTS-Code: DEF0A Plön
Postleitzahl: 24226
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.amt-schrevenborn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung
Unterhaltsreinigung in Schulen, Sporthallen und anderen öffentlichen Gebäuden der Gemeinden Heikendorf und Schönkirchen
Gemeinde Schönkirchen
Unterhalts- und Grundreinigung in den folgenden Gebäuden
in Schönkirchen (Gesamtgrundfläche 16.664m²): Schulzentrum, Offene Ganztagsschule, Ferdinand-Geest-Halle und Aula, Albert-Zimprich-Halle, Schulzentrum (Neubau), Bücherei, Feuerwehr, Verwaltung, Amtsbetriebshof und WC-Anlage,
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Gemeinde Heikendorf
Unterhalts- und Grundreinigung in den folgenden Gebäuden
in Heikendorf (Gesamtgrundfläche 4.023m²): Bücherei, Jugendzentrum, Kindertagesstätte 4-Jahreszeiten, Fördekindergarten, Offene Ganztagsschule, Sozialraumcontainer Friedhof, WC-Anlage Friedhof, WC-Anlage "An der Schanze", WC-Anlage "Strandweg 2", WC-Anlage "Strandweg 18", WC-Anlage "Uferweg", Amtsbetriebshof
Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt wurde. Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2027, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Bieter als ordentliches Mitglied in der Handwerksrolle (oder einer vergleichbaren Institution) eingetragen ist,
— der Bieter keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen,
— der Bieter im Verfahren keine unzutreffende Erklärung in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.
Außerdem ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) einzureichen.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Bieter seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Auf Verlangen des Auftraggebers sind diesbezüglicheNachweise vorzulegen,
— der Bieter in einer evtl. tariflosen Zeit mindestens den jeweils zuletzt gültigen Tariflohn weiter bezahlt, bis eineneue Tarifvereinbarung getroffen wurde,
— über das Vermögen des Bieters nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet wurde oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt wurde,
— der Bieter sich nicht in Liquidation befindet.
Mit dem Angebot ist eine Verpflichtungserklärung zur Zahlung von Mindeststundenentgelten (VGSH) abzugeben.
Als Ersatz für die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer EinheitlichenEuropäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung gemäß § 48 VgV des Bieters darüber abzugeben, dass:
— der Betrieb des Bieters in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht so ausgestattet ist, dass er eine fach- und fristgerechte Ausführung der zu erbringenden Leistung garantieren kann,
— im Betrieb des Bieters die technischen Kenntnisse vorhanden sind, die für die Vorbereitung und Ausführungder geforderten Leistungen erforderlich sind,
— der Bieter den weiteren gesetzlichen Verpflichtungen bislang nachgekommen ist und eine sorgfältige und einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen entsprechend den rechtlichen und technischen Normen (einschließlich Gewährleistungen) gewährleisten kann.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens sind die Fristen gemäß § 160 GWB zu beachten. Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Nachprüfungsanträge an die Vergabekammer können auf dem Postweg eingereichtwerden (ggf. vorab per Telefax) oder - unter bestimmten Voraussetzungen - per E-Mail: Die E-Mail muss mit einer positiv verifizierten Signatur versehen sein und über das besondere elektronische Behördenpostfach(beBPO) eingereicht werden. Sie muss in diesem Fall den Vorschriften der Landesverordnung über denelektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten und Staatsanwaltschaften vom 12.12.2006 (GVOBl. 2006,S. 361) in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen. Das Übersenden einer einfachen E-Mail ist nicht ausreichend.