Beschaffung von Schul-Servern Referenznummer der Bekanntmachung: R 5078/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Schul-Servern
Die Hansestadt Lübeck und ihre Schulen möchten in Zusammenarbeit mit der TraveKom eine lernförderliche IT-Infrastruktur aufbauen.
Wesentlicher Bestandteil der lernförderlichen IT-Infrastruktur stellt die hardwareseitige Ausstattung der Schulen dar. Bestimmte schulische Bedarfe erfordern den Einsatz eines eigenen schulischen Servers, der am Schulstandort aufgebaut und in Betrieb genommen werden muss.
Diese Ausschreibung beinhaltet die Beschaffung von Servern für die Lübecker Schulen (Los 1) sowie ein optionales Los für weitere Kunden der TraveKom in Schleswig-Holsteins sowie auch in anliegenden Bundesländern (Los 2) , die als Hypervisor für unterschiedliche Systeme eingesetzt werden sollen, bspw. als Slave-Server für die Univention Corporate Server (UCS) Umgebung.
Nach aktuellem Kenntnisstand werden auch (neue) Backup-NAS Lösungen an mehreren Schulen benötigt. Der konkrete Bedarf ist allerdings erst nach einer Begehung der jeweiligen Standorte bestimmbar, so dass die Abnahme entsprechender NAS-Backup Lösungen optional erfolgt. Dementsprechend sind Bewerber dazu aufgefordert, Datenblätter und Preislisten von zu den Servern passenden Backup-NAS Lösungen einzureichen.
In Anlehnung an die drei Schularten und den tatsächlich erhobenen Schüler-Zahlen werden Server in drei verschiedene Leistungsklassen beschafft: Grundschule (Server Typ A), Weiterführende (B) und Berufsbildende Schulen (C). Technische Details zum jeweiligen Server-Typ sind den beigefügten Anforderungskatalogen zu entnehmen.
Server für Lübecker Schulen
TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
In diesem Los werden die Server für Lübecker Schulen ausgeschrieben.
Es ergibt sich voraussichtlich nachfolgendes Mengengerüst mit Verteilung der Lieferungen über drei Jahre:
Bedarf 2022:
- Typ A: 3 Stück
- Typ B: 1 Stück
- Typ C: 1 Stück
Bedarf 2023:
- Typ A: 11 Stück
- Typ B: 7 Stück
- Typ C: 2 Stück
Bedarf 2024:
- Typ A: 16 Stück
- Typ B: 2 Stück
- Typ C: 0 Stück
In Summe werden also voraussichtlich 43 Server für den Schulträger Lübeck benötigt.
Da mehrere Schulen über zwei Standorte verfügen und die genauen Anforderungen teilweise noch nicht geklärt sind, ist realistisch von einer tatsächlichen Abnahme zwischen 40 und 55 Servern auszugehen. Je Typ werden 5 Exemplare für weitere Standorte oder Projekte eingeplant. Bitte geben Sie im Angebotsblatt daher die Summe für folgende Abnahmemenge an:
Typ A: ca. 35 Stück
Typ B: ca. 15 Stück
Typ C: ca. 8 Stück
Eine formelle Mindestabnahmemenge wird jedoch nicht garantiert.
Die angebotenen Server werden nach Bedarfsfeststellung an den Schulen durch die TraveKom beim Auftragnehmer bestellt. Die Teil-Lieferungen müssen jeweils spätestens 8 Wochen nach konkreter Bestellung erfolgen. Die Zielmenge wird voraussichtlich bis Ende 2024 (Ablauf des Digitalpakts) jedoch spätestens innerhalb von 4 Jahren nach Vertragsschluss abgerufen.
Server für Kunden in Schleswig-Holstein sowie auch in anliegenden Bundesländern (optional)
TraveKom Telekommunikationsgesellschaft mbH Geniner Straße 80 23560 Lübeck
Optional ist außerdem vorgesehen, weitere Kunden mit Server-Bedarf in Schleswig-Holstein sowie nach Absprache auch in anliegenden Bundesländern zu bedienen.
Die geschätzten Abnahmemengen für den Zeitraum von 4 Jahren verteilen sich wie folgt:
Typ A: 300 Stück
Typ B: 200 Stück
Typ C: 100 Stück
Eine formelle Mindestabnahmemenge wird jedoch nicht garantiert.
Diese optionalen Aufträge entsprechen den Anforderungen aus dem Los 1 (Server für Lübecker Schulen).
Die schulischen Besonderheiten hinsichtlich der Projektumsetzung gelten hier ebenfalls.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bei der Angebotsangabe sind die hier angegebenen Unterlagen vollständig mit einzureichen! Dies gilt auch für die unter Punkt III 2.2) und 2.3) abgeforderten Unterlagen/Nachweise/Erklärungen.
Angebote, die nicht die geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise komplett enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen, Erklärungen und Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Das Angebot ist in Textform nach § 126b BGB und elektronisch über die unter Ziff. I.3) genannte Vergabeplattform unter https://www.dtvp.de/ abzugeben.
Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge (1) - (16) zusammengefasst werden und als Ganzes, bestenfalls durchnummeriertes Dokument abgegeben werden.
Als vorläufiger Eignungsnachweis wird zudem die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) akzeptiert, soweit diese die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise umfasst. Von ausländischen Bietern sind gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes einzureichen. Soweit die Aktualität der Eigenerklärung bzw. des Eignungsnachweises gefordert wird, bedeutet dies, dass die Erklärung bzw. der Nachweis nicht älter als 6 Monate oder mindestens noch 6 Monate gültig zu sein hat.
1. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
2. Vorlage eines aktuellen Gewerbezentralregisterauszugs oder einer gleichwertigen Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform eine Eintragung vorgesehen ist.
3. Eigenerklärung, dass keine zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 und Abs. 4 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB vorliegen sowie keine Ausschlussgründe nach §§ 19,21 MiLoG, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 SchwarzArbG und § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG vorliegen
Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
Bitte beachten Sie: Das Formular zur Eigenerklärung ist zwingend vom Teilnehmer vor Abgabe des Teilnahmeantrages anzufordern bzw. von der Plattform herunter zu laden.
4. Eigenerklärung, dass gem. Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 kein Russlandbezug besteht. Ein vorgefertigtes Formular der Eigenerklärung kann beim oben genannten kaufmännischen Ansprechpartner angefordert werden. Das Formular steht alternativ im Projektraum dieser Ausschreibung auf der Vergabeplattform dtvp bereit, der Link ist der Veröffentlichung zu entnehmen.
5. Vorlage einer rechtsverbindlich ausgefüllten Eigenerklärung zur Projektkommunikation in deutscher Sprache. Außerdem ist der Bewerber/Bieter verpflichtet, die Einhaltung dieser Anforderungen auch an seine Unterauftragnehmer weiterzugeben.
6. Unternehmensbeschreibung unter Berücksichtigung des ausgeschriebenen Leistungsgegenstandes (max. 5 Seiten DIN A4)
7. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
8. Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft,
9. Bescheinigung über Betriebs-/ Berufshaftpflichtversicherung (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr),
10. GuV-Rechnungen der letzten abgeschlossenen 3 Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits solange
besteht. Ansonsten ist zu erklären, seit wann das Unternehmen besteht und sind die GuV-Rechnungen aus den
Jahren des Bestehens des Unternehmens vorzulegen.
11. Umsatz mind. aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Aufträgen.
12. Angabe der Gesamtzahl der durchschnittlich fest angestellten Mitarbeiter und die Zahl der Führungskräfte in
den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, gegliedert nach Qualifikationsprofil.
13. Qualifikationsprofile der für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiter.
14. Nachweis von Referenzprojekten / Referenzkunden min. 3 (vergleichbar in Art und Umfang der Leistung mit
Schwerpunkten Server / Lieferung von Servern)
15. Nachweis einer Zertifizierung als zugelassener Vertriebs-/Servicepartner des jeweiligen Herstellers
16. Nachweis einer Zertifizierung nach DIN ISO 9001 oder vergleichbar
Abschnitt IV: Verfahren
Digitale Angebotsöffnung im Vergabeportal
Für die digitale Öffnung der Angebote sind Herr Nils Retzlaff (Leiter Einkauf) und Herr Eugen Eckhardt (Stv. Leiter Einkauf) seitens des Auftraggebers zuständig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Projekt-Nr. R 5078/22
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6YBD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.