Lieferung (Kauf) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 Referenznummer der Bekanntmachung: 034_ZIT_02-2022-0045
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 14626610
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zittau
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: D-02763
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zittau.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung (Kauf) Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20
Lieferung (Kauf) eines Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeugs HLF20 nach DIN 14530-27 und DIN / EN 1846, Teile 1-3
Abholung des Fahrzeuges durch die Freiwillige Feuerwehr Zittau auf dem Werksgelände des Auftragnehmers.
1 Stück Hilfeleistungs-Löschgruppenfahrzeug HLF20 nach DIN 14530-27 und DIN / EN 1846, Teile 1-3
Bei der Beladung des Fahrzeuges sind Optionen vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates in dem der Berwerber ansässig ist (Kopie, maximal 1 Jahr alt). Sofern die Eintragung in ein Handelsregister nicht notwendig ist, ist die Kopie der Gewerbeanmeldung/ Gewerbe- ummeldung beizufügen.
- Mindestens 3 die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossen Geschäftsjahren belegenden Unterlagen (Referenzen).
- Unbedenklichkeitserlärung (Anlage A).
- Eigenerklärung gemäß VO 2022-833.
- Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001.
- Mindestens 3 die Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 5 abgeschlossen Geschäftsjahren belegenden Unterlagen (Referenzen).
- Unbedenklichkeitserlärung (Anlage A).
- Eigenerklärung gemäß VO 2022-833.
- Nachweis über die Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um gegebenenfalls erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Punkt I.3) - Kommunikation) zu informieren. Das Angebot sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und in der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Ab dem 01.01.2020 hat die Stadtverwaltung Zittau, mit Umstellung auf die E-Rechnung, einen zentralen Rechnungseingang eingeführt. Für eine reibungslose Rechnungsbearbeitung nutzen Sie bitte für alle Rechnungsdokumente folgende Rechnungsanschrift:
Stadtverwaltung Zittau
Zentraler Rechnungseingang
Freiwillige Feuerwehr
Markt 1
D-02763 Zittau
Weiterhin bitten wir Sie um eine elektronische Übermittlung der Rechnungen an folgende E-Mail-Adresse: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: D-04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Statthafte Rechtsbehelfe sind gemäß §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt.
Statthafter Rechtsbehelf ist gemäß §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziffer VI.4.1)).
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe- verfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen-
über dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegen über dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.