Ultra-Performance-Liquid-Chromatographie-gekoppeltes Tandemmassenspektrometer (UPLC-MS/MS) Referenznummer der Bekanntmachung: VGS # 13/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01062
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ultra-Performance-Liquid-Chromatographie-gekoppeltes Tandemmassenspektrometer (UPLC-MS/MS)
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines LC-DMS-MS/MS-Gerätesystems, bestehend aus einem UHPLC-System und einem Triple-Quadrupol-Benchtop-Massenspektrometer inklusive einer zwischenschaltbaren Differential-Ionenmobilitäts-Trennzelle (DMS), für die ultra-sensitive und -selektive, substanzorientierte Analyse und Screeninguntersuchungen in komplexen biologischen Matrices.
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden an der Technischen Universität Dresden, AöR; Haus 28 Fetscherstraße 74 01307 Dresden
Gegenstand der Ausschreibung ist die Beschaffung eines LC-DMS-MS/MS-Gerätesystems, bestehend aus einem UHPLC-System und einem Triple-Quadrupol-Benchtop-Massenspektrometer inklusive einer zwischenschaltbaren Differential-Ionenmobilitäts-Trennzelle (DMS), für die ultra-sensitive und -selektive, substanzorientierte Analyse und Screeninguntersuchungen in komplexen biologischen Matrices.
Die Leistung hat nach Maßgabe der "Hinweise zum Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung" inklusive Anlagen zu erfolgen. Es gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Anlage 4), die Bestimmungen der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen ("VOL/B"; in der Fassung vom 05. August 2003), welche durch die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für Liefer- und Dienstleistungsaufträge des Universitätsklinikums Carl Gustav Carus Dresden (Anlage 5) ergänzt / konkretisiert werden, sowie wiederum ergänzend die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bei Zuschlagserteilung gültigen Fassung.
- Option: Vollservice für die ersten 12 Monate (1. Jahr nach Übergabe)
- Option: Vollservice für weitere 60 Monate (2. - 6. Jahr nach Übergabe)
- Option: Gerätetisch für das angebotene UHPLC-System
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ultra-Performance-Liquid-Chromatographie-gekoppeltes Tandemmassen-spektrometer (UPLC-MS/MS)
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://sciex.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dem angegebenen Wert des Auftrags (Punkte II.1.7), V.2.4)) von 1 EUR handelt es sich jeweils nicht um den tatsächlichen Auftragswert / Wert der Beschaffung.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBW6YLP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind,
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.