Gebäudeüberplanung / Umplanung für den Standort Feuerwehr der Stadt Burgstädt Referenznummer der Bekanntmachung: Bgst-FFW-01-2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Burgstädt
NUTS-Code: DED43 Mittelsachsen
Postleitzahl: 09217
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.burgstaedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeüberplanung / Umplanung für den Standort Feuerwehr der Stadt Burgstädt
Gebäudeüberplanung / Umplanung für den Standort Feuerwehr der Stadt Burgstädt
Burgstädt, DE
Planungsleistungen gemäß § 34 HOAI 2021 und § 51 HOAI 2021
Gebäudeüberplanung/Umplanung für den Standort Feuerwehr der Stadt Burgstädt.
Die Anlagen der freiwilligen Feuerwehr befinden sich in unmittelbarer Nähe zum Rathaus der Stadt Burgstädt auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerkes Burgstädt, der umzubauende Gebäudekomplex wurde ca. 1995 errichtet. Die räumliche Aufteilung entspricht den Anforderungen nach heutigen Maßstäben nicht mehr.
Die Stadt Burgstädt plant deshalb den Umbau der Feuerwache gemäß Raumprogramm nach DIN 14092-1, der laufende Betrieb muss während der Baumaßnahme gewahrt bleiben.
Es wurden durch die Fachämter der Stadtverwaltung Burgstädt Vorlagen erarbeitet, die als Planungsgrundlage dienen.
Diese sind den Vergabeunterlagen zur Übersicht beigefügt
Der geotechnische Bericht mit Gefahrenabschätzung ist beigefügt.
Der vermessene Lage-und Höhenplan ist beigefügt.
Bestandspläne des Gebäudekomplexes sind beigefügt.
Als Grundlagen zur Abgabe eines Angebotes werden folgende Parameter wirksam:
Anrechenbare Kosten nach Kostenschätzung Gruppe 300/400: 1.800.000,00 €
Leistungsumfang: LPH 2 - 7
Geforderter Leistungszeitraum für die Planung LPH 2-3: 09-10/2022
vorerst Beauftragung Leistungsphase 2-4 nach HOAI 2021, nach Inaussichtstellung Fördermittel erfolgt Weiterbeauftragung,
die angegebene Laufzeit bis 24.10.2022 bezieht sich nur auf Leistungen der LPH 2-3, die zum Stellen des Fördermittelantrages zum Stichtag 31.10.2022 erforderlich sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
BERUFLICHE BEFÄHIGUNG:
Es ist zugelassen, wer berechtigt ist die Berufsbezeichnung Ingenieur Fachrichtung Gebäudeplanung / Architektur oder vergleichbar zu führen sowie die Berufsbezeichnung Fachrichtung Tragwerksplanung und/oder bei einer Ingenieurkammer in eine Liste „Beratender Ingenieur / Beratende Ingenieurin“ sowie in die Liste "Qualifizierter Tragwerksplaner" oder vergleichbar eingetragen ist.
WEITERE ANGABEN/ERKLÄRUNGEN:
- Angaben zur Identität Rechtform des Unternehmens (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Tel.Nr., Fax Nr., Email, usw.)
- Erklärung, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
• gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Ggf. Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB.
- Neben Einzelunternehmen sind aus Bietergemeinschaften (BG) zugelassen. Rechtsform von BG:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Abgabe Erklärung, dass Mitglieder BG (ARGE) gesamtschuldnerisch haften, auch über die Auflösung der ARGE hinaus. Die BG muss einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Sollte sich im Laufe des Verfahrens eine bestehende BG in ihrer Zusammensetzung verändern oder ein Einzelbewerber das Verfahren in BG fortsetzen wollen, ist dies nur mit schriftlicher Einwilligung des AG zulässig. Diese wird jedenfalls nicht erteilt, wenn durch die Veränderung der Wettbewerb wesentlich beeinträchtigt wird oder Veränderung Auswirkungen auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit u. Zuverlässigkeit hat.
1.) SPEZIFISCHER JAHRESUMSATZ:
Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro/netto je Geschäftsjahr.
2.) NACHWEIS BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG:
Erklärung und Nachweis über eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung. Der Bieter ist verpflichtet als Nachweis über das Bestehen des Versicherungsschutzes zur Abdeckung aller Schadens- und/oder Regressansprüche wegen Personen- und sonstigen Schäden eine entsprechende Bescheinigung des Versicherungsunternehmens (nicht Makler) vorzulegen.
3.) RECHTLICH UND WIRTSCHAFTLICHE VERKNÜPFUNGEN:
Erklärung, über das Bestehen von rechtlich und wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen mit Angabe, ob wirtschaftliche Verknüpfungen vorliegen, unter Benennung der Unternehmen und Beschreibung zur Art und Weise der Verknüpfung.
Erklärung, dass der Auftrag unabhängig von anderen Ausführungs- und Lieferinteressen ausgeführt wird.
Zu 1) Spezifischer Jahresumsatz:
Es ist der "spezifische" Jahresumsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren in Euro anzugeben.
Zu 2) Nachweis Berufshaftpflichtversicherung:
Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von mind. 1.500 000,00 EUR und Deckungssummen für sonstige Schäden von mind. 2 000 000,00 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen.
Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach-und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
1.) GEEIGNETE REFERENZ:
Es sind mind. 3 , max. 5 Referenzen anzugeben, deren Planungs- oder Beratungsanforderungen mit denen der zu vergebenden Planungsleistung vergleichbar sind.
Für die Referenzen ist eine aussagekräftige Projektdarstellung, ggf. mit Fotos + Planverkleinerungen, welche die Arbeit des Büros im Hinblick auf die Aufgabenstellung am besten charakterisieren beizufügen.
An die Referenz gestellte Mindestanforderungen siehe unter "Möglicherweise geforderte Mindeststandards".
Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs werden auch Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre zurückliegen.
2.) BESCHÄFTIGTENZAHL:
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, aufgegliedert in Berufsgruppen und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren.
3.) NUTZUNG KAPAZITÄTEN ANDERER UNTERNEHMEN:
Erklärung zur Inanspruchnahmen Kapazitäten andere Unternehmen mit Bezeichnung der zu vergebenden Teilleistungen bzw. der in Anspruch genommenen Kapazität und Angabe der Namen des Unterauftragnehmers bzw. des anderen Unternehmens. Nur in Fällen von Eignungsleihe ist mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich vom anderen Unternehmen ein separater Bewerberbogen mit den verlangten Informationen und Unterlagen vorzulegen. In allen anderen Fällen fordert der Auftraggeber erforderliche Erklärungen und Nachweise zur Eignung der Dritten ggf. von den Bewerbern/Bietern, die in die engere Wahl kommen gesondert ab und behält sich vor, die Eignung der Dritten für die von ihnen zu erbringenden Leistungen zu prüfen.
4.) VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG ANDERER UNTERNEHMEN:
Sofern sich Kapazitäten anderer Unternehmen bedient wird (Unteraufträge/Eignungsleihe) ist mit dem Teilnahmeantrag für jedes Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorzulegen mit Beschreibung der (Teil)Leistungen und der Verpflichtung der Bereitstellung der Kapazitäten im Auftragsfall vorzulegen.
Gemäß § 47 (3) VgV verlangt der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters, sofern die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt (Eignungsleihe). Des Weiteren verlangt er die Auftragsausführung des anderen Unternehmens für Leistungen entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.
5.) STUDIEN- UND AUSBILDUNGSNACHWEISE SOWIE BESCHEINIGUNG ÜBER DIE ERLAUBNIS ZUR BERUFSAUSÜBUNG:
Nachweis der beruflichen Befähigung durch Vorlage der Studien- und Ausbildungsnachweise / Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber / Inhaberin oder die Führungskräfte des Unternehmens.
Führungskräfte sind dabei verantwortliche Personen die im Auftragsfall die Leistungserbringung leiten und steuern. Anforderungen siehe unter Nr. III.1.1 i.V.m. Nr. III.2.1 der Auftragsbekanntmachung.
Die Berufserfahrung ist durch die Vorlage des Studiennachweises und des tabellarischen Lebenslaufes nachzuweisen.
6.) TECHNISCHE FACHKRÄFTE (PROJEKTTEAM):
Erklärung zum Personaleinsatz und Benennung des für die Auftragsdurchführung vorgesehen Personals (mit Angabe der Aufgabe/Funktion, berufliche Qualifikation und Berufserfahrung).
Zu 1.) "GEEIGNETE REFERENZEN":
Es sind Referenzen vorzustellen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Sächsische Bauordnung, § 54 und § 65, VgV §75
-Einhaltung der vorgegebenen Zeitschiene für die Beantragung Fördermittel
-nachweisbare fachliche Kompetenz
-Leistungsfähigkeit
Abschnitt IV: Verfahren
Die Frist für die Einreichung des Fördermittelantrages läuft am 31.10.2022 ab.
Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl1, 09217 Burgstädt, Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]