Mittelspannungsanlagen 10/-20-kV Referenznummer der Bekanntmachung: R 4269/20
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swhl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittelspannungsanlagen 10/-20-kV
Die TraveNetz GmbH beabsichtigt zwei neue Mittelspannungsanlagen zu errichten (optional eine weitere Anlage).
-
Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Montage von 10/20-kV-Schaltanlagen.
Einfach-SS, 31,5 kA/1s, inkl. Nebenanlagen als Ersatz/ Erweiterung vorhandener Anlagen
MS-Anlage für UW St. Lorenz-Nord
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Montage einer 10/20-kV-Schaltanlage, 32 (34) Felder.
GIS, teilweise luftisoliert möglich.
Einfach-SS, 31,5 kA/1s, inkl. Nebenanlagen (EB)
als Ersatz einer vorhandenen Anlage.
MS-Anlage für UW Dornbreite
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Montage einer 10/20-kV-Schaltanlage, 10 Felder.
GIS oder luftisoliert.
Einfach-SS, 31,5 kA/1s, inkl. Nebenanlagen (EB)
als Erweiterung einer vorhandenen Anlage.
MS-Anlage für UW St. Gertrud
TraveNetz GmbH Geniner Str. 80 23560 Lübeck
--- optional ---
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Herstellung, Lieferung und betriebsfertige Montage einer 10/20-kV-Schaltanlage, 30 (32) Felder.
GIS, teilweise luftisoliert möglich.
Einfach-SS, 31,5 kA/1s, inkl. Nebenanlagen (EB)
als Ersatz einer vorhandenen Anlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
10-kV-Schaltanlage UW St. Lorenz Nord
Abschnitt V: Auftragsvergabe
10-kV-Schaltanlage UW Dornbreite
Abschnitt V: Auftragsvergabe
10-kV-Schaltanlage UW St. Gertrud
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Projekt-Nr. beim Auftraggeber lautet: R 4269/20
Bekanntmachungs-ID: CXP4YFY6YB3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabekammer leitet gem. § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.