Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen in der Klinik für Forensische Psychiatrie ab 01.01.2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.sanktgeorg.de
Elektronischer Zugang zu Informationen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y046YBG
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 4: Auskunfts- und Schutzdienste
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Städtisches Klinikum "St. Georg" Leipzig, Eigenbetrieb der Stadt Leipzig, Klinik für Forensische Psychiatrie
Gorbitzer Straße 11
04289 Leipzig
NUTS-Code DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
0:00 - 24:00 Uhr einschließlich Schleusung und Kontrolle von Personen und Fahrzeugen.
79710000 Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
ohne MwSt
Abschnitt IV: Verfahren
1. Preis. Gewichtung 50
2. Präsentation. Gewichtung 40
3. Mitgliedschaft BDSW. Gewichtung 10
Auftragsbekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2021/S 215-567196 vom 5.11.2021
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: 059 21 Bezeichnung: Abschluss eines Vertrages über Sicherheitsdienstleistungen in der Klinik für Forensische Psychiatrie ab 01.01.2023Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland
Wert: 1.00 EUR
ohne MwSt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Da im EU-Formular in den Punkten II.2.1 und V.4 die Eingabe eines numerischen Wertes zwingend erwartet wird, hat sich der Auftraggeber zur Angabe von symbolisch 1.00 EUR entschieden
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y046YBG
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.
1) gegen § 134 verstoßen hat oder;
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.