Angelburger Str. 15, Bauphysik Referenznummer der Bekanntmachung: 248/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24937
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.flensburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Angelburger Str. 15, Bauphysik
Leistungen für Bauphysik, Leistungsphasen 1 bis 7 gem. Anlage 1 Abschnitt 1.2.2 zu § 3 (1) HOAI 2021 für folgendes Projekt:
Die Stadt Flensburg hat das knapp 500 m² große Grundstück Angelburger Str. Anfang 2022 erworben und sieht die Modernisierung und Instandsetzung nach den Regularien der Städtebauförderung vor. Aufgrund des Gebäudezustands ist mit unrentierlichen Kosten einer Modernisierung in erheblichem Umfang zu rechnen. Die Förderungsmöglichkeit aus Städtebauförderung besteht, da der Gebäudekomplex in den Vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Westliche Altstadt als Anlage mit hohem Modernisierungsbedarf eingestuft wurde.
Die Angelburger Str. 15 folgt dem baulichen Schema der Kaufmannshöfe. Der Auftrag umfasst das Vorderhaus mit vorderem Massivgebäude und zwei nach Norden anschließende, konstruktiv getrennte Ständerbauten sowie zwei an den dreigliedrigen Vorderbau anschließende, in der Höhe abgestaffelte Seitenflügel.
Angelburger Str. 15 24937 Flensburg
Leistungen für Bauphysik, Leistungsphasen 1 bis 7 gem. Anlage 1 Abschnitt 1.2.2 zu § 3 (1) HOAI 2021 für folgendes Projekt:
Die Stadt Flensburg hat das knapp 500 m² große Grundstück Angelburger Str. Anfang 2022 erworben und sieht die Modernisierung und Instandsetzung nach den Regularien der Städtebauförderung vor. Aufgrund des Gebäudezustands ist mit unrentierlichen Kosten einer Modernisierung in erheblichem Umfang zu rechnen. Die Förderungsmöglichkeit aus Städtebauförderung besteht, da der Gebäudekomplex in den Vorbereitenden Untersuchungen zum Sanierungsgebiet Westliche Altstadt als Anlage mit hohem Modernisierungsbedarf eingestuft wurde.
Die Angelburger Str. 15 folgt dem baulichen Schema der Kaufmannshöfe. Der Auftrag umfasst das Vorderhaus mit vorderem Massivgebäude und zwei nach Norden anschließende, konstruktiv getrennte Ständerbauten sowie zwei an den dreigliedrigen Vorderbau anschließende, in der Höhe abgestaffelte Seitenflügel. Aufgrund längeren Gebäudeleerstands und Vernachlässigung ist der Kaufmannshof ist einem sehr schlechten Zustand. Durch den fortlaufenden Verfall der Bausubstanz
12.04.2022
mussten die nicht standsicheren Gebäude zwischenzeitlich mit statischen Baubehelfen gesichert werden.
Das Haus besitzt in seiner Gesamtheit eine außerordentlich hohe denkmalpflegerische Bedeutung für die Stadt Flensburg und steht unter Denkmalschutz. Der vordere Teil des Vorderhauses stammt vermutlich aus einer Zeit vor 1551 und unterstreicht damit die besondere bauhistorische Bedeutung des Kaufmannshofes. Es handelt sich um das zweitälteste datierte Bürgerhaus der südlichen Altstadt und das älteste Fachwerkshaus des Quartiers. Der Hofcharakter ist gut erhalten. Zu vergeben sind Leistungen für Bauphysik in den Leistungsphasen 1-7 gem. Anlage 1 Abschnitt 1.2.2 zu § 3 (1) HOAI 2021 als Stufenvertrag für die Modernisierung und Instandsetzung der Angelburger Straße 15 nach den Regularien des Städtebauförderrechts. Um im Rahmen der schleswig-holsteinischen Städtebauförderung Finanzierungsmittel für die Herrichtung der Angelburger Straße 15 einwerben zu können, sind in Leistungsphasen 1-3 (1. Stufe) zunächst die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen und Antragsunterlagen zu erarbeiten. Eine Modernisierungs- und Instandsetzungsuntersuchung prüft die grundsätzliche Machbarkeit und Förderfähigkeit des Projekts und bildet die Grundlage des qualifizierten Fördermittelantrages für die Modernisierungsmaßnahme zur Einreichung beim Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein. Die Erarbeitung der Leistungsphasen 4-7 (2. Stufe) erfolgt nach positiver Mitteleinsatzentscheidung des Landes. Ein Anspruch des Auftragsnehmers der 1. Stufe auf Übertragung der 2. Stufe besteht nicht.
Die Leistung wird als Stufenvertrag vergeben. Der volle Leistungsumfang kommt nur zum tragen, wenn ein positiver Zuwendungsbescheid durch Zuschussgeber erfolgt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtleistung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WICHTIG:
Achten Sie bitte immer beim Herunterladen einer neuen Ausschreibung auch auf den Bereich "Kommunikation"!
Dort finden Sie bereits versendete Nachsendungen/ Änderungsmitteilungen zu der Ausschreibung.
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Alle Nachsendungen finden Sie immer im Bereich "Kommunikation".
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Vergabemindestlohn:
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) wird angewendet. Die Unternehmen verpflichten sich mit Angebotsabgabe zur Zahlung des Vergabemindestlohns nach § 4 Abs. 1 VGSH.
Eignung:
Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem
Angebot entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung für Liefer-/Dienstleistungen" oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen
durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen
zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind,
ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Stattdessen kann der Nachweis auch durch Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis (z.B. dem durch
die Industrie- und Handelskammer eingerichteten PQ-Verzeichnis) oder durch Vorlage eines
Zertifikates im Sinne der europäischen Zertifizierungsstandards geführt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHB6YM6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Ist ein Bewerber oder Bieter der Auffassung, dass der Auftraggeber die Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht einhält oder nicht eingehalten hat, kann er bei der unter IV.4.1) genannten Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren beantragen. Ein Antrag ist nur zulässig, wenn der Verstoß gegen die Vergabevorschriften unverzüglich beim Auftraggeber gerügt wird. Im Übrigen wird auf die einschlägigen Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landesregierung.schleswig-holstein.de