Generalplanungsleistungen für den Neubau der Ferngasleitung Bernburg inkl. Nebenanlagen
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ontras.com
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanungsleistungen für den Neubau der Ferngasleitung Bernburg inkl. Nebenanlagen
Die ONTRAS Gastransport GmbH (ONTRAS) plant den Neubau der Ferngasleitung (FGL) Bernburg DN 400 DP 25 mit einer Gesamtlänge von ca. 15 km aufgrund vorherrschender Bergbausenkungen.
Der Planungsbeginn ist für das 3. Quartal 2022 vorgesehen. Die bauliche Realisierung der Baumaßnahmen ist für das Jahr 2027/28 beabsichtigt.
Gegenstand dieser Ausschreibung waren die Generalplanungsleistungen für den Neubau der FGL Bernburg.
Sitz des AG: ONTRAS Gastransport GmbH, Maximilianallee 4, 04129 Leipzig
Die Generalplanungsleistung umfasst vorrangig Grund- und Besondere Planungsleistungen gemäß HOAI § 43 Objektplanung Ingenieurbauwerke in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9 für den Neubau der Ferngasleitung (FGL) Bernburg inklusive aller Nebenanlagen sowie übergeordnete Planungsleistungen. Im Leistungsumfang enthalten sind damit u. a. die Planungsleistungen für den Rohr- und Tiefbau, die Fernmeldetechnik sowie den kathodischen Korrosionsschutz inkl. des Hochspannungsbeeinflussungsgutachtens. Weitere Leistungsbestandteile können ggf. Beratungsleistungen gem. Anlage 1 zu § 3 Absatz 1 HOAI, wie z. B. Leistungen der Landschaftsplanung und/oder weitere im Planverfahren erforderliche Gutachten oder Sachverständigenprüfungen, sein.
Die jeweiligen Leistungsphasen gem. HOAI werden stufenweise in Paketen (Leistungsstufen) oder einzeln - ohne Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung - beauftragt. Die Weiterbeauftragung für einzelne oder mehrere Leistungsphasen erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Investitionsmitteln sowie der positiven bauherrenseitigen Grundsatzentscheidung zum Planungsentwurf und zur Weiterführung des Vertragsverhältnisses. Ggf. werden Teile der Besonderen Leistungen sowie der Beratungsleistungen gem. Leistungsbeschreibung (Anlage A1 zu den Angebotsbedingungen) separat und optional beauftragt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanungsleistungen für den Neubau der Ferngasleitung Bernburg inkl. Nebenanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grimma
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04668
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vorstehender Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
(4) Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363