Fernwärmetrasse Dresden Pieschen – DV20-4 Braunschweiger Str./Altpieschen/Robert-Matzke-Str.
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]316
Fax: [gelöscht]64316
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.drewag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fernwärmetrasse Dresden Pieschen – DV20-4 Braunschweiger Str./Altpieschen/Robert-Matzke-Str.
Fernwärmetrasse Dresden Pieschen – DV20-4 Braunschweiger Str./Altpieschen/Robert-Matzke-Str.
Tiefbau- und Ausrüstungsarbeiten FW/TW
Fördermittelnummer EFRE: 100352802
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Tiefbau- und Ausrüstungsarbeiten FW/TW + Tiefbau für 110-kV, Regenwassereinleitungen und Straßen-/Fußwegoberflächen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01159
Land: Deutschland
Nachtragsvereinbarungen 1-4 für Tiefbau- und Ausrüstungsarbeiten FW (zusätzliche FW-Hausanschlüsse) und TW sowie zusätzliche Leistungen für Tiefbau 110-kV, Regenwassereinleitungen und Straßen- und Fußwegoberflächen
Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens war, gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB, aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich. Aufgrund der Komplexität des Gesamtfördervorhabens weist das Projekt einen sehr eng getakteten Zeitplan auf. Verzögerungen im Ablaufplan bringen die Gefahr der Nichtrealisierung nachfolgender Bauabschnitte mit sich und gefährden damit die Umsetzung des Gesamtprojektzieles. Des Weiteren wäre, in Folge eines Auftragnehmerwechsels bzw. der Beauftragung weiterer Auftragnehmer für die Realisierung dieser Zusatzleistungen, die Verpflichtung zur Gewährleistung bei Mängeln und Schäden nicht mehr eindeutig nachweisbar und durchsetzbar. Die Arbeitsbereiche im Baufeld hätten sich zu stark überschnitten, was wiederum eine Beweisführung im Eintrittsfall nahezu unmöglich macht und / oder die gegenseitige Behinderung der Auftragnehmer mit sich gebracht.