Beschaffung eines geländegängigen Notfallkrankenwagens (KTWgl) mit Beladung für den Katastrophenschutz Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20220007
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines geländegängigen Notfallkrankenwagens (KTWgl) mit Beladung für den Katastrophenschutz
Der Auftrag beinhaltet die Konstruktion und Lieferung eines geländegängigen Krankentransportwagens (KTW) sowie Beladung für den Katastrophenschutz des Kreises Segeberg.
Fahrgestell / Aufbau
Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
Das Los 1 beinhaltet das Fahrgestell und den Aufbau für einen geländegängigen Notfallkrankenwagen. Der Notfallkrankenwagen dient zum Transport, zur Erstversorgung und der Überwachung von einem liegenden Kranken sowie bis zu 3 Helferinnen und Helfern (incl. Fahrer/in)(mind. zwei Personen im Fahrerraum). Davon finden beim Transport eines Kranken bis zu 2 Hilfspersonen im Krankenraum eine Sitzmöglichkeit.
Da der Einsatz sowohl auf öffentlichen Straßen als auch auf unbefestigten Wegen/unwegsamen Gelände möglich sein soll, muss das zu konstruierende Kraftfahrzeug zum Befahren aller Straßen und für Geländefahrten (querfeldein) geeignet ist. Die technische Lösung der Anforderungen soll in Verhandlungen weiter konkretisiert werden. Die Anforderungen an Krankenkraftwagen gemäß EN 1789 (D) sowie die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten.
Beladung
Kreis Segeberg - Der Landrat Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg
Das Los 2 beinhaltet die Lieferleistung für die Beladung des unter Los 1 fallenden Notfallkrankenwagens.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden.
Einzureichende Unterlagen:
- Auszug Berufs- oder Handelsregister (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Aktueller Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist. Der Auszug/Ausdruck (eingescannte Kopie ist ausreichend) darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein. (Bei Bietergemeinschaften: Für jedes Mitglied gesondert vor-zulegen.)
- Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k EU (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): -Eigenerklärung zum Sanktionspaket 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
- Eigenerklärung zur Eignung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Bei Bietergemeinschaften sind entsprechende Auszüge und Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens drei Referenzen über Tätigkeiten im ausgeschriebenen Leistungsbereich in den letzten drei Jahren. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
Einzureichende Unterlagen:
- Referenzen (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Für das Los 1: Mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Notfallkrankenwagen) innerhalb der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben:
- Auftragsjahr und -umfang,
- AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer
Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Für das Los 2: Mindestens 3 Referenzen zu vergleichbaren Leistungen (Lieferung von Beladung für vergleichbare Sonderfahrzeuge) innerhalb der letzten drei Jahre mit folgenden Angaben:
- Auftragsjahr und -umfang,
- AG mit Ansprechpartner/-in und Telefonnummer
Referenzen können für öffentliche sowie für nicht öffentliche bzw. privatwirtschaftliche Auftraggeber durchgeführt worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYAW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.