Rahmenvereinbarung Mini-Tower-PCs und Mini-PCs Referenznummer der Bekanntmachung: 025003/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01069
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.tu-dresden.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Mini-Tower-PCs und Mini-PCs
Rahmenvereinbarung für die Lieferung von Mini-Tower-PCs, Workstations und Mini-PCs, Monitore sowie diverse Aufrüstungsoptionen wie leistungsfähigerer CPU, RAM-Erweiterung, größere SSD etc. an die TU Dresden und weitere beteiligte Hochschulen
Technische Universität Dresden
Dezernat Finanzen und Beschaffung
Sachgebiet Zentrale Beschaffung und Anlagenbuchhaltung
01062 Dresden
1 Rahmenvereinbarung
Je nach Lieferkapazitäten und Lieferterminierung kann die Vertragslänge angepasst werden.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass eine Einreichung der elektronischen Angebote per E-Mail nicht zugelassen ist. Zur Einreichung der Angebote nutzen Sie bitte die Vergabeplattform unter Einsatz des Bietercockpits. Informationen des Plattformbetreibers: https://www.evergabe.de/faq
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Vorlage der Eigenerklärung mit dem Angebot. 1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des Ansprechpartners. Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Informationen enthalten sein: - Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung, - eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert und der Leistungszeitraum. Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht. Es werden mindestens drei Referenzen der letzten drei Jahre gefordert. 2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft 3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe 4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen 5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. 6. Erklärung zum Zugschlagsverbot. Erklärung(en) zu Punkt 2 bis Punkt 6 sind die Mindestanforderungen.
1. Eine Eigenerklärung, dass die unter § 123 Absatz 1 bis 4 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen.
Der Bieter kann freiwillig eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen verwenden. Nach der Anfang Mai 2019 erfolgten Abschaltung des EU-Services zur Erstellung einer elektronischen Europäischen Eigenerklärung (EEE, englisch ESPD) ist ein vergleichbarer alternativer deutschsprachiger EEE-Service derzeit über folgenden Link verfügbar: https://uea.publicprocurement.be
2. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie den anteiligen Umsatz im Tätigkeitsbereich Handel mit PC's, Monitoren und Zubehör für die letzten drei Geschäftsjahre
Vorlage der Eigenerklärungen 1 und 2 mit dem Angebot.
1. Referenzliste der wesentlichen in den letzten drei Jahren vergleichbar erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit und des Ansprechpartners.
Die Referenzliste darf nur vollständig abgeschlossene Leistungen enthalten. In der Referenzliste sollen folgende Informationen enthalten sein:
- Name und die Anschrift des jeweiligen Auftraggebers der Referenzleistung,
- eine Beschreibung der erbrachten Leistung nach Art, Umfang und Wert und
der Leistungszeitraum.
Darüber hinaus ist die Angabe einer Ansprechperson für Rückfragen beim Referenzauftraggeber erwünscht.
2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft
3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe
4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen
5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
1. Es werden mindestens drei vergleichbare Referenzen der letzten drei Jahre gefordert.
2. Erklärung(en) zur Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft
Mindestanforderungen: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Bietergemeinschaft gebildet wird.
3. Erklärung(en) zur Eignungsleihe
Mindestanforderungen: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit Eignungsleihe erfolgt.
4. Erklärung(en) zur Vergabe von Unteraufträgen
Mindestanforderungen: Vorlage der Erklärung(en) mit dem Angebot, soweit die Unteraufträge erteilt werden.
5. Auszug aus dem Gewerbezentralregister, der am Tag der Angebotsfrist nicht älter als drei Monate ist. Von ausländischen Bietern wird eine gleichwertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert.
Mindestanforderungen: Vorlage des Gewerbezentralregisterauzugs mit dem Angebot.
6. Erklärung zum Zugschlagsverbot.
Mindestanforderungen: Vorlage der Erklärung zum Zugschlagsverbot mit dem Angebot
gemäß Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/