Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software Referenznummer der Bekanntmachung: 133-600.02/011#001-0160/22 II
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24944
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.KBA.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software
Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software - Lieferung und Unterstützungsdienstleistung mit Schulungsdurchführung
Flensburg
Einführung einer Enterprise-Architecture-Management-Software
- Lieferung der Software und der zum Betrieb notwendigen Lizenzen
- Dokumentation für Administration und Bedienung sowie über alle Funktionen und
Schnittstellen der Software
- Service & Support-Vertrag
- Unterstützungsdienstleistung für Integration, Customizing und Weiterentwicklung
sowie Schulungsdurchführung
Grundsätzlich ist ein langfrister Einsatz der Software geplant.
Dieser Auftrag wurde bereits national ausgeschrieben.
Das Vorgängerverfahren wurde gemäß § 48 I 1. UVgO aufgehoben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
In der Anlage „Eigenerklärung zu Eignung“ zum Angebot ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer weiteren Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Ausnahmetatbestände des § 123 Abs. 5 GWB, eine Entscheidung über die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB bzw. eine Prüfung der Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB zu ermöglichen;
zusätzlich ist zu erklären, ob bei dem Unternehmen Ausschlussgründe gemäß § 21 des Arbeitnehmerentsendegesetzes, § 98 c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind, vorliegen; soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Unternehmen vorliegen, sind in einer Anlage nähere Angaben zu machen, um dem Auftraggeber die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit, und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
Bitte beachten und beantworten Sie alle Blöcke, die in der Eigenerklärung blau gekennzeichnet sind oder angekreuzt wurden.
Bitte beachten und beantworten Sie alle Blöcke, die in der Eigenerklärung blau gekennzeichnet sind oder angekreuzt wurden.
Zusätzlich ist die gesetzliche Berufshaftpflichtversicherung freiberuflich Tätiger nachzuweisen.
Siehe Ziffer 9 der Eigenerklärung - es werden mindestens 2 Referenzen benötigt.
Es ist nachzuweisen, dass das angebotene Produkt oder eine Vorgängerversion Teil der Referenzmaßnahme war.
Lieferung spätestens 2 Wochen nach Zuschlag.
Die Dienstleistungtage zur Unterstützung bei der Inbetriebnahme und Integration
müssen aus dem Kontingent spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung abrufbar sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Flensburg
Im 4-Augen-Prinzip durch 2 Mitarbeiter der ZBS des KBA
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten:
Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2 gerügt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).