Gemeinsam am See - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung – Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.seb-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinsam am See - Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung – Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS)
Der SEB und die Gemeinde Großpösna planen am Störmthaler See das gemeinsame Stadt-Umland-Projekt. Das im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Sondergebiet für Erholung festgesetzte Entwicklungsgebiet, das sich auf ca. 40 Hektar erstreckt, beinhaltet neben den tatsächlich zu beanspruchenden Teilflächen auch die funktionalen Beziehungen und Verbindungen unter diesen.
Die für das Projekt vorgesehene Teilfläche umfasst ca. 9 Hektar und soll als Tourismus- und Freizeitstandort einen überwachten Strandbereich, Restaurant- und Imbissangebote, Spiel- und Verweilplätze, ein Gebäude der Eingliederungshilfe, Urlaubsangebot für schwerstmehrfachbehinderte Menschen, eine Tiertherapie sowie einen inklusiven Campingplatz vereinen.
Neben den Themen der Nachhaltigkeit, dem ökologischen Bauen und dem Einsatz erneuerbarer Energien ist ein zentrales Thema die Auseinandersetzung mit dem Begriff der „doppelten Inklusion“, d. h. es soll sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und Urlaub von Menschen mit und ohne Behinderung möglich werden.
Es liegen bereits Vorplanungen, u.a. zum Städtebau, für das betroffene Areal sowie eine daran anknüpfende Machbarkeitsstudie hinsichtlich technischer, städtebaulicher, funktionaler und wirtschaftlicher Aspekte vor. Die für die hier ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen Planungs-/Studieninhalte können der diesem Verfahrensbrief beigefügten Anlage 2 entnommen werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung der für das Projekt benötigten Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung - Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) nach HOAI. Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen. Der SEB beabsichtigt, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 4 zu beauftragen, um das Projekt auf seine Realisierungsmöglichkeiten und wirtschaftlichen Konzepte hin zu untersuchen. Insoweit wird ein Stufenvertrag vorgesehen.
Des Weiteren wurden für die Umsetzung des Projektes Fördermittel nach der Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen - RL InvKG vom 4. Mai 2021 beantragt. Die förder-mittelkonforme Umsetzung der Projekte ist für den Auftraggeber von besonderer Bedeutung (besonderes Planungsziel). Unter der aufschiebenden Bedingung des Erhalts der entsprechenden Fördermittel und der Zustimmung der Gremien soll das Projekt dann ab der Leistungsphase 5 umgesetzt werden. Dies ist nur möglich, wenn bei einer Beauftragung bis zum 10. Dezember 2022 die abgestimmte Entwurfsplanung am 10. April 2023 beim Fördermittelgeber eingereicht wird.
Störmthaler See
Für den neu zu errichtenden Tourismus- und Freizeitstandort sollen Plaungsleistungen für die technische Gebäudeausrüstung - Heizung, Lüftung und Sanitär (HLS) beschafft werden.
1. Gesamtumsatz (netto) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (20 %),
2. Referenzen (Einschlägigkeit, Anzahl) (50 %),
Aspekte für eine besonders hohe Einschlägigkeit/ Vergleichbarkeit und damit eine hohe Bewertung sind:
- Planung eines Objekts für schwerstmehrfachbehinderte Menschen,
- im Bereich Tourismus und Freizeit,
- mit Betreuungsmöglichkeiten auch durch Menschen mit Behinderung,
- in vergleichbarer Lage.
- mit einer vergleichbaren Größe,
- bei einem vergleichbaren Angebot für die Gäste,
- in vergleichbarer Weise gefördert.
3. Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters (30 %).
Auf die Mindestanforderungen an die Referenzen des Büros des Projektleiters wird hingewiesen.
Ergänzender Hinweis: detaillierte Angaben zur Vergleichbarkeit der Referenzen finden sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/ oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014.
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG vorliegen.
4. Eigenerklärung zum Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betreffend Sanktionen gegen Russland (Ziffer III. 1.1 Nr. 4 der EU-Bekanntmachung).
5. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bewerbergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Mehrfachbewerbungen, d. h. parallele Beteiligung als Einzelbewerber und gleichzeitig als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sind unzulässig. Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bewerber/Bewerbergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bewerber/Bewerbergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bewerbers.
6. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderte Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Eigenerklärungen über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers/ des Mitgliedes der Bewerbergemeinschaft/ des Nachunternehmers der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Nachweis des Versicherungsschutzes durch eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummen müssen (Maximierung der Ersatzleistungen auf das 2-fache der vorbenannten Deckungssummen) mindestens betragen:
a) Personen- und Sachschäden 5 000 000,00 EUR,
b) Vermögensschäden und sonstige Schäden 3 000 000,00 EUR.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird.
3. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft separat zu unterzeichnen, geforderter Nachweise separat vorzulegen und zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Eigenerklärungen sind zu unterzeichnen, mit Datum zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
1. Tabellarische Referenzaufstellung der Referenzen der letzten 5 Jahre (LPh 8 mindestens erreicht ab August 2017) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen, jeweils unter konkreter Benennung des Auftraggebers nebst Ansprechpartner und Erreichbarkeit, des Auftraggegenstands, der Laufzeit und der Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter.
2. Namentliche Benennung des/ der für die Auftragsausführung gesehenen Projektleiter/s inklusive Lebenslauf nebst Angaben zur beruflichen Qualifikation sowie zur beruflichen Erfahrung der letzten 5 Jahre (LPh 8 mindestens erreicht ab August 2017) im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen.
I) Mindestanforderungen Referenzen: mindestens eine Referenz des Büros:
- Es handelt sich um ein Projekt im Bereich Planung eines Tourismus- und Freizeitstandortes mit einem Schwerpunkt in der Nutzung durch Menschen mit Behinderung;
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI beauftragt und die LPh 8 bereits erreicht;
- Das gesamte Projektvolumen betrug mind. 3 Mio. € brutto;
- Es handelt sich um eine Referenz, die nicht älter als 5 Jahre ist (LPh 8 mindestens erreicht ab August 2017).
II) Mindestanforderungen Referenzen: mindestens eine Referenz als persönliche Referenz des Projektleiters, wobei die Referenz des Büros mit der des Projektleiters identisch sein kann, aber nicht muss:
- Es handelt sich um ein Projekt im Bereich Planung eines Tourismus- und Freizeitstandortes mit einem Schwerpunkt in der Nutzung durch Menschen mit Behinderung;
- Es wurden mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI beauftragt und die LPh 8 bereits erreicht;
- Das gesamte Projektvolumen betrug mind. 3 Mio. € brutto;
- Es handelt sich um eine Referenz, die nicht älter als 5 Jahre ist (LPh 8 mindestens erreicht ab August 2017).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Vergabeunterlagen enthalten einen Teilnahmeantrag nebst Bewerberbogen, den die Bewerber für die Erstellung und Einreichung ihres Teilnahmeantrages verwenden müssen.
2. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrages nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
3. Bedient sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die Nachweise und Erklärungen der Anlage 1 (Formular Teilnahmenatrag) vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in der Anlage genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Erfolgt durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
4. Sofern sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/ konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
5. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Teilnahmeunterlage.
6. Bewerbungen und Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
7. Es werden nur elektronisch in Textform eingereichte Bewerbungen und Angebote gewertet; eine Einreichung per E-Mail, über die Bieterkommunikatinsfunktion der Plattform o. ä. ist nicht zulässig.
8. Verspätet eingereichte Bewerbungen und Angebote werden nicht gewertet.
9. Die Teilnahme der Bewerber/Bieter bei der Eröffnung der Bewerbungen sowie der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Teilnahmeantrag beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform subreport zu stellen und werden zur Beantwortung veröffentlicht. Auf Fragen, die nach dem 26. August 2022 (Ortszeit: 16.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaftenhaben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
12. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen,
13. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bewerbern/Bietern nachzufordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
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Fax: [gelöscht]