12-PBG-22-100,Hilfen f. Menschen i.Wohnungsnotlagen,Beratungsleistungen-Interessenbekundung Referenznummer der Bekanntmachung: 12-PBG-22-100
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-PBG-22-100,Hilfen f. Menschen i.Wohnungsnotlagen,Beratungsleistungen-Interessenbekundung
Es ist beabsichtigt nach erfolgreicher Durchführung eines 2-teiligen Ausschreibungsverfahren einen neuen Vertrag für Präventions- und Betreuungsarbeit in den städtischen Einrichtungen für wohnungslose bzw. auch außerhalb der städtischen Einrichtungen bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten, abzuschließen.
In diesem 1. Teil des Ausschreibungsverfahrens werden lediglich die Teilnehmer ausgewählt.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb/Interessenbekundung! Bitte reichen Sie mit Ihren Teilnahmeanträgen noch keine Preise oder Konzepte ein, da ansonsten Ihr Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird.
Mit Ablauf des bestehenden Vertrages ist beabsichtigt, die Leistung gemäß den vorliegenden Leistungsanforderungen aus dem Abschlussbericht der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) neu zu vergeben. Die zu vergebende Leistung soll dabei - nach wie vor - der Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Bereich der Stadt Pinneberg durch Präventionsarbeit sowie der Verringerung der in Obdachlosenunterkünften (städtischen Einrichtungen) der Stadt Pinneberg untergebrachten Haushalte / Personen dienen.
Bislang wurde diese Aufgabenstellung wie folgt erfüllt:
Der Träger hat sich im Rahmen eines Kooperationsvertrages verpflichtet, Präventions- und Betreuungsarbeit, verschiedene Serviceleistungen und die Betreuung in den städtischen Einrichtungen für wohnungslose bzw. auch außerhalb der städtischen Einrichtungen bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen z. B. bei hohen Mietrückständen oder anhängigen Räumungsklagen anzubieten.
Die Stadt Pinneberg ist ein Mittelzentrum mit rund 43.000 Einwohnern*innen in der Metropolregion Hamburg. Die Stadt Hamburg ist nur wenige Kilometer entfernt und mit dem Auto oder der S-Bahn in kürzester zeit erreichbar.
In den letzten 3 Jahren hat sich die Zahl der obdachlosen im Stadtgebiet Pinneberg wie folgt entwickelt:
31.12.2020: 311 Haushalte (464 obdachlose Personen davon 152 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
31.12.2021: 160 Haushalte (385 obdachlose Personen davon 132 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
31.05.2022: 188 Haushalte (433 obdachlose Personen davon 145 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))
Für die nächsten Jahre wird damit gerechnet, dass sich die Zahl der wohnungslosen und ggf. hilfebedürftigen Haushalte weiterhin nach oben entwickeln wird, insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Krise.
Für die Unterbringung der Obdachlosen werden ca. 120 Wohneinheiten im gesamten Stadtgebiet Pinneberg vorgehalten. Die Stadt Pinneberg ist bemüht eine dezentrale Unterbringung in angemieteten und städtischen Wohnungen zu gewährleisten. Es gibt z.Zt. lediglich 1 größeres Objekt mit einer Belegung mit bis zu 72 Personen sowie einige Unterkünfte (Wohnungen) mit einer Belegung bis zu 12 Personen. Hierbei kann die Anzahl der Haushalte variieren.
Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Betreuung- und Präventionsarbeit bei in städtischen Einrichtungen untergebrachten Obdachlosen bzw. bei von Obdachlosigkeit bedrohten Personen aus dem Stadtgebiet Pinneberg an einen geeigneten Anbieter zu einem Festpreis von bis zu 300.000 Euro pro Leistungsjahr zu vergeben. Das Angebot braucht den Festpreis nicht auszuschöpfen, um für den Zuschlag in Betracht zu kommen. Der Preis ist kein Bewertungskriterium. Insoweit findet ein reiner Qualitätswettbewerb statt, innerhalb dessen die Anbieter angeben, inwieweit sie die unten aufgeführten Leistungen zu dem benannten Festpreis erbringen werden und der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (= qualitativ, gemessen an den Wertungskriterien beste Angebot) wird den Zuschlag erhalten.
Auftragsgegenstand ist die Umsetzung des anliegenden Abschlussberichts der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS). In diesem Zusammenhang ist durch die Bieter daher zusammen mit dem Angebot insbesondere detailliert dazulegen, wie die Leistungsanforderungen (1 bis 4) aus dem o.g. Bericht umgesetzt werden sollen.
1. Leistungen im Bereich Prävention von Wohnungslosigkeit
2. Leistungen im Bereich Betreuung / Beratung untergebrachter Haushalten nach LVwG
3. Leistungen im Bereich wohnbegleitender Hilfen
4. Leistungen im Bereich dauerhafte Wohnungsversorgung Versorgung mit Wohnraum
Der Abschlussbericht der GISS gehört zu den verbindlichen Vergabeunterlagen.
Weiterhin müssen folgende Mindestkriterien im Angebot berücksichtigt werden:
- Der Leistungserbringer wird an mindestens einem Standort im Innenstadtgebiet der Stadt Pinneberg eine Beratungsstelle vorhalten (Karte beigefügt)
- Die übertragene Aufgabe wird durch angemessen qualifiziertes Personal des Leistungserbringers erbracht. Der Leistungserbringer stellt die Qualität der Leistung durch geeignete maßnahmen sicher (z.B. Fortbildungen der Mitarbeiter*innen, Berichtwesen, Controlling)
- Der Leistungserbringer ist bereit durch aufsuchende Hilfe bei den Betroffenen sowohl von Wohnungsverlust bedrohten Perseonen als auch in den städtischen Einrichtungen untergebrachten Personen Kontakt aufzunehmen und Beratungen, Betreuung und unterstützende Tätigkeiten vor Ort (z. B. Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen) durchzuführen
- durch den Leistungserbringer findet eine Vermittlung zwischen Hilfebedürftigen und Behörden oder anderen sozialen Einrichtungen und Dritten statt
- Hilfe bei der Wohnungssuche mit entsprechender Bescheinigung zur Vorlage bei der Stadt Pinneberg
- mindestens an 2 Tagen der Woche ist eine offene Sprechstunde für mindestens jeweils 2 Stunden vorzusehen
- spezielle fremdsprachliche Sprechstunden müssen vorgehalten werden
- eine telefonische Erreichbarkeit für die Stadt Pinneberg ist von Mo.-Fr. von 08:00 -16:00 Uhr zu gewährleisten
- mindestens vierteljährliche Besprechungen mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadt Pinneberg
Soweit Angebote eines oder mehrere der vorstehenden Mindestkriterien nicht erfüllt, wird dieses Angebot ausgeschlossen.
mit der Option der Verlängerung für weitere 3 Jahre
Einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung zur Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber.
Begrenzte Möglichkeit der Fortschreibung des Angebotspreises um erhöhte Personalkosten auf Basis des Vergleichs zwischen einschlägig benannter tariflicher Grundlage zum Zeitpunkt des ersten Ausführungsbeginns und dem Zeitpunkt des Optionsbeginns.
Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einreichung der Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrages/Interessenbekundung. Fehlen/Unvollständigkeit und fehlerhafte Unterlagen führen zum Auschluss eines Teilnahmeantrages.
- Nachweis zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte
- Erklärung zu Insolvenz/Liquidation, ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Nachweis der Eintragung im Berufsregister
- Erklärung zu schweren Verfehlungen
- Erklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Sozialversicherungszahlungen und Abgaben etc.
- Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft
- Erklärung "nicht Scientology" anzugehören (s. Vergabeunterlagen)
- falls vorhanden: Präqualifikationsnachweise
Aufgrund der gestreckten EU Sanktionspakete gegen Russland ist das Formblatt „Eigenerklärung EU gegen Sanktionen gegen Russland“ mit der Interessenbekundung ab zugegeben.
Einreichung der Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrages. Fehlende / Unvollständigkeit und fehlende Unterlagen führen zum Auschluss eines Teilnahmeantrages.
- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt mit folgenden Mindestanforderungen: mit Aufnahme der Tätigkeit sind Büroräume im Bereich der Innenstadt (s. anliegender Plan) für eine stundenweise offene Beratungsstelle vorzuhalten
- Nachweis von mindestens 2 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Eine Referenz gilt als "vergleichbar", wenn Betreuungs- und / oder Präventionsarbeit im Bereich der Obdachlosigkeit durchgeführt wurden und dieses an mindestens 2 Projekten benannt / belegt werden kann (Eigenerklärung)
- Erklärung über mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Wohnungslosenhilfe (Eigenerklärung mit ggf. vorliegenden Referenzen)
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um eine Interessenbekundung! Bitte reichen Sie mit Ihren Teilnahmeanträgen noch keine Preise oder Konzepte ein! Da ansonsten Ihr Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird.
Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bewerberfragen zu stellen. Wir bitten darum, Bewerberfragen bis zum 08.09.2022 zu stellen, um noch eine rechtzeitige Rückmeldung gewährleisten zu können. Achten Sie insbesondere darauf, den ausgefüllten Teilnahmeantrag abzugeben. Ohne diesen muss Ihre Bewerbung üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Unterlagen und in dieser Bekanntmachung.
Es ist nur die elektronische Interessenbekundung zulässig.
Es besteht eine erhebliche soziale Bedeutung / Arbeit mit besonders schützenswerten persönlichen Daten. Eine Vertrauensbildung zwischen Unternehmen und betroffenen Personen ist zwingend erforderlich. Deshalb sind alle Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Die Benennung von Nachunternehmern, Eignungs(ver)leihern, o.Ä. ist entsprechend ausdrücklich ausgeschlossen. ( s. Formblatt 02_Teilnahmeantrag)
Ein Mitbewerber hat den öffentl. AG bei der Vorbereitung zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses beraten. Dieser kann sich ebenfalls an dieser Interessenbekundung teilnehmen. Der öffentl. AG ergreift gemäß § 7 (1) VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine mögliche Teilnahme dieses Unternehmen nicht verzerrt wird. Dies erfolgt mittels Unterrichtung darüber und der Verlängerung der Interessensbekundgungsfrist.
Im späteren Vergabeverfahren (Phase 2) wird beabsichtigt, nach Angebotsöffnung und Prüfung der Angebotsunterlagen mit den Bietern eine Verhandlung zu führen. Es wird sich vorbehalten trotz geführter Verhandlungsgespräch(en) und finaler Angebotsabgabe auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlungen auf ein Erstangebot zu erteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).