12-PBG-22-100,Hilfen f. Menschen i.Wohnungsnotlagen,Beratungsleistungen-Interessenbekundung Referenznummer der Bekanntmachung: 12-PBG-22-100

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/322FF8F0-25BD-4896-946A-64F6EFFD4FA7
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.deutsche-evergabe.de/dashboards/dashboard_off/322FF8F0-25BD-4896-946A-64F6EFFD4FA7
Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: https://www.deutsche-evergabe.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

12-PBG-22-100,Hilfen f. Menschen i.Wohnungsnotlagen,Beratungsleistungen-Interessenbekundung

Referenznummer der Bekanntmachung: 12-PBG-22-100
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Es ist beabsichtigt nach erfolgreicher Durchführung eines 2-teiligen Ausschreibungsverfahren einen neuen Vertrag für Präventions- und Betreuungsarbeit in den städtischen Einrichtungen für wohnungslose bzw. auch außerhalb der städtischen Einrichtungen bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Haushalten, abzuschließen.

 

In diesem 1. Teil des Ausschreibungsverfahrens werden lediglich die Teilnehmer ausgewählt.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
85312300 Orientierungs- und Beratungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es handelt sich um einen Teilnahmewettbewerb/Interessenbekundung! Bitte reichen Sie mit Ihren Teilnahmeanträgen noch keine Preise oder Konzepte ein, da ansonsten Ihr Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird.

 

 

Mit Ablauf des bestehenden Vertrages ist beabsichtigt, die Leistung gemäß den vorliegenden Leistungsanforderungen aus dem Abschlussbericht der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS) neu zu vergeben. Die zu vergebende Leistung soll dabei - nach wie vor - der Vermeidung von Wohnungslosigkeit im Bereich der Stadt Pinneberg durch Präventionsarbeit sowie der Verringerung der in Obdachlosenunterkünften (städtischen Einrichtungen) der Stadt Pinneberg untergebrachten Haushalte / Personen dienen.

 

Bislang wurde diese Aufgabenstellung wie folgt erfüllt:

Der Träger hat sich im Rahmen eines Kooperationsvertrages verpflichtet, Präventions- und Betreuungsarbeit, verschiedene Serviceleistungen und die Betreuung in den städtischen Einrichtungen für wohnungslose bzw. auch außerhalb der städtischen Einrichtungen bei von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen z. B. bei hohen Mietrückständen oder anhängigen Räumungsklagen anzubieten.

 

Die Stadt Pinneberg ist ein Mittelzentrum mit rund 43.000 Einwohnern*innen in der Metropolregion Hamburg. Die Stadt Hamburg ist nur wenige Kilometer entfernt und mit dem Auto oder der S-Bahn in kürzester zeit erreichbar.

 

In den letzten 3 Jahren hat sich die Zahl der obdachlosen im Stadtgebiet Pinneberg wie folgt entwickelt:

31.12.2020: 311 Haushalte (464 obdachlose Personen davon 152 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))

31.12.2021: 160 Haushalte (385 obdachlose Personen davon 132 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))

31.05.2022: 188 Haushalte (433 obdachlose Personen davon 145 Asylbewerber*innen (ohne Aufenthaltstitel))

 

Für die nächsten Jahre wird damit gerechnet, dass sich die Zahl der wohnungslosen und ggf. hilfebedürftigen Haushalte weiterhin nach oben entwickeln wird, insbesondere vor dem Hintergrund des Ukraine-Krise.

 

Für die Unterbringung der Obdachlosen werden ca. 120 Wohneinheiten im gesamten Stadtgebiet Pinneberg vorgehalten. Die Stadt Pinneberg ist bemüht eine dezentrale Unterbringung in angemieteten und städtischen Wohnungen zu gewährleisten. Es gibt z.Zt. lediglich 1 größeres Objekt mit einer Belegung mit bis zu 72 Personen sowie einige Unterkünfte (Wohnungen) mit einer Belegung bis zu 12 Personen. Hierbei kann die Anzahl der Haushalte variieren.

 

Die Stadt Pinneberg beabsichtigt die Betreuung- und Präventionsarbeit bei in städtischen Einrichtungen untergebrachten Obdachlosen bzw. bei von Obdachlosigkeit bedrohten Personen aus dem Stadtgebiet Pinneberg an einen geeigneten Anbieter zu einem Festpreis von bis zu 300.000 Euro pro Leistungsjahr zu vergeben. Das Angebot braucht den Festpreis nicht auszuschöpfen, um für den Zuschlag in Betracht zu kommen. Der Preis ist kein Bewertungskriterium. Insoweit findet ein reiner Qualitätswettbewerb statt, innerhalb dessen die Anbieter angeben, inwieweit sie die unten aufgeführten Leistungen zu dem benannten Festpreis erbringen werden und der Anbieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot (= qualitativ, gemessen an den Wertungskriterien beste Angebot) wird den Zuschlag erhalten.

 

Auftragsgegenstand ist die Umsetzung des anliegenden Abschlussberichts der Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung (GISS). In diesem Zusammenhang ist durch die Bieter daher zusammen mit dem Angebot insbesondere detailliert dazulegen, wie die Leistungsanforderungen (1 bis 4) aus dem o.g. Bericht umgesetzt werden sollen.

1. Leistungen im Bereich Prävention von Wohnungslosigkeit

2. Leistungen im Bereich Betreuung / Beratung untergebrachter Haushalten nach LVwG

3. Leistungen im Bereich wohnbegleitender Hilfen

4. Leistungen im Bereich dauerhafte Wohnungsversorgung Versorgung mit Wohnraum

 

Der Abschlussbericht der GISS gehört zu den verbindlichen Vergabeunterlagen.

 

Weiterhin müssen folgende Mindestkriterien im Angebot berücksichtigt werden:

- Der Leistungserbringer wird an mindestens einem Standort im Innenstadtgebiet der Stadt Pinneberg eine Beratungsstelle vorhalten (Karte beigefügt)

- Die übertragene Aufgabe wird durch angemessen qualifiziertes Personal des Leistungserbringers erbracht. Der Leistungserbringer stellt die Qualität der Leistung durch geeignete maßnahmen sicher (z.B. Fortbildungen der Mitarbeiter*innen, Berichtwesen, Controlling)

- Der Leistungserbringer ist bereit durch aufsuchende Hilfe bei den Betroffenen sowohl von Wohnungsverlust bedrohten Perseonen als auch in den städtischen Einrichtungen untergebrachten Personen Kontakt aufzunehmen und Beratungen, Betreuung und unterstützende Tätigkeiten vor Ort (z. B. Begleitung bei Wohnungsbesichtigungen) durchzuführen

- durch den Leistungserbringer findet eine Vermittlung zwischen Hilfebedürftigen und Behörden oder anderen sozialen Einrichtungen und Dritten statt

- Hilfe bei der Wohnungssuche mit entsprechender Bescheinigung zur Vorlage bei der Stadt Pinneberg

- mindestens an 2 Tagen der Woche ist eine offene Sprechstunde für mindestens jeweils 2 Stunden vorzusehen

- spezielle fremdsprachliche Sprechstunden müssen vorgehalten werden

- eine telefonische Erreichbarkeit für die Stadt Pinneberg ist von Mo.-Fr. von 08:00 -16:00 Uhr zu gewährleisten

- mindestens vierteljährliche Besprechungen mit den zuständigen Mitarbeiter*innen der Stadt Pinneberg

 

Soweit Angebote eines oder mehrere der vorstehenden Mindestkriterien nicht erfüllt, wird dieses Angebot ausgeschlossen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Konzept Leistungen im Bereich Prävention von Wohnungslosigkeit / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzept Leistungen im Bereich Betreuung / Beratung untergebrachter Haushalten nach LVwG / Gewichtung: 40
Qualitätskriterium - Name: Konzept Leistungen im Bereich wohnbegleitender Hilfen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Konzept Leistungen im Bereich dauerhafte Wohnungsversorgung / Versorgung mit Wohnraum / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 0
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2023
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

mit der Option der Verlängerung für weitere 3 Jahre

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung zur Vertragsverlängerung durch den Auftraggeber.

Begrenzte Möglichkeit der Fortschreibung des Angebotspreises um erhöhte Personalkosten auf Basis des Vergleichs zwischen einschlägig benannter tariflicher Grundlage zum Zeitpunkt des ersten Ausführungsbeginns und dem Zeitpunkt des Optionsbeginns.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Ausschreibung erfolgt durch die Zentrale Vergabestelle des Kreises Pinneberg im Auftrag der Stadt Pinneberg. Diese wird Vertragspartner.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einreichung der Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrages/Interessenbekundung. Fehlen/Unvollständigkeit und fehlerhafte Unterlagen führen zum Auschluss eines Teilnahmeantrages.

- Nachweis zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre

- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte

- Erklärung zu Insolvenz/Liquidation, ggf. rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)

- Nachweis der Eintragung im Berufsregister

- Erklärung zu schweren Verfehlungen

- Erklärung zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Sozialversicherungszahlungen und Abgaben etc.

- Nachweis der Anmeldung zur Berufsgenossenschaft

- Erklärung "nicht Scientology" anzugehören (s. Vergabeunterlagen)

- falls vorhanden: Präqualifikationsnachweise

 

Aufgrund der gestreckten EU Sanktionspakete gegen Russland ist das Formblatt „Eigenerklärung EU gegen Sanktionen gegen Russland“ mit der Interessenbekundung ab zugegeben.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Einreichung der Nachweise mit Einreichung des Teilnahmeantrages. Fehlende / Unvollständigkeit und fehlende Unterlagen führen zum Auschluss eines Teilnahmeantrages.

- Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt mit folgenden Mindestanforderungen: mit Aufnahme der Tätigkeit sind Büroräume im Bereich der Innenstadt (s. anliegender Plan) für eine stundenweise offene Beratungsstelle vorzuhalten

- Nachweis von mindestens 2 nachprüfbaren und vergleichbaren Referenzen aus den letzten 3 Geschäftsjahren. Eine Referenz gilt als "vergleichbar", wenn Betreuungs- und / oder Präventionsarbeit im Bereich der Obdachlosigkeit durchgeführt wurden und dieses an mindestens 2 Projekten benannt / belegt werden kann (Eigenerklärung)

- Erklärung über mehrjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Wohnungslosenhilfe (Eigenerklärung mit ggf. vorliegenden Referenzen)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 15/09/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/11/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 10/10/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Es handelt sich um eine Interessenbekundung! Bitte reichen Sie mit Ihren Teilnahmeanträgen noch keine Preise oder Konzepte ein! Da ansonsten Ihr Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird.

 

 

Lesen Sie die beigefügten Unterlagen bitte sorgfältig durch und nutzen Sie bei Unklarheiten die Möglichkeit, Bewerberfragen zu stellen. Wir bitten darum, Bewerberfragen bis zum 08.09.2022 zu stellen, um noch eine rechtzeitige Rückmeldung gewährleisten zu können. Achten Sie insbesondere darauf, den ausgefüllten Teilnahmeantrag abzugeben. Ohne diesen muss Ihre Bewerbung üblicherweise ausgeschlossen werden. Weitere Informationen über vorzulegende Unterlagen erhalten Sie in den beigefügten Unterlagen und in dieser Bekanntmachung.

 

Es ist nur die elektronische Interessenbekundung zulässig.

 

Es besteht eine erhebliche soziale Bedeutung / Arbeit mit besonders schützenswerten persönlichen Daten. Eine Vertrauensbildung zwischen Unternehmen und betroffenen Personen ist zwingend erforderlich. Deshalb sind alle Leistungen im eigenen Betrieb auszuführen. Die Benennung von Nachunternehmern, Eignungs(ver)leihern, o.Ä. ist entsprechend ausdrücklich ausgeschlossen. ( s. Formblatt 02_Teilnahmeantrag)

 

Ein Mitbewerber hat den öffentl. AG bei der Vorbereitung zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses beraten. Dieser kann sich ebenfalls an dieser Interessenbekundung teilnehmen. Der öffentl. AG ergreift gemäß § 7 (1) VgV angemessene Maßnahmen, um sicherzustellen, dass der Wettbewerb durch eine mögliche Teilnahme dieses Unternehmen nicht verzerrt wird. Dies erfolgt mittels Unterrichtung darüber und der Verlängerung der Interessensbekundgungsfrist.

 

Im späteren Vergabeverfahren (Phase 2) wird beabsichtigt, nach Angebotsöffnung und Prüfung der Angebotsunterlagen mit den Bietern eine Verhandlung zu führen. Es wird sich vorbehalten trotz geführter Verhandlungsgespräch(en) und finaler Angebotsabgabe auf das Erstangebot den Zuschlag zu erteilen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag auch ohne vorherige Verhandlungen auf ein Erstangebot zu erteilen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.

(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.

(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/08/2022

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