Fachplanerleistungen Tragwerksplanung Grundschule Kaltenweide Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-70-4
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.elmshorn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanerleistungen Tragwerksplanung Grundschule Kaltenweide
Fachplanerleistungen Tragwerksplanung für die Grundschule Kaltenweide
Grundschule Kaltenweide Amandastraße 42 25335 Elmshorn
Die Grundschule Kaltenweide soll um ein dreigeschossiges, separates Gebäude erweitert werden.
Für das behördliche Genehmigungsverfahren sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4, Tragwerksplanung gem. der HOAI, erbracht werden.
Eine darüber hinausgehende stufenweise Beauftragung optional für LP 5 und 6 erfolgt in Abhängigkeit von der internen Entscheidung, ob das Projekt durch einen Generalunternehmer ausgeführt, oder durch das Gebäudemanagement der Stadt Elmshorn in Einzelgewerken ausgeschrieben und bauüberwacht wird. Bitte bieten Sie diese LP mit an.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe EREN Ingenieure
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 28199
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://eren-ing.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YMKYYRQ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland