Dienstleistungsauftrag: „WasserstoffRegion KielRegion“
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungsauftrag: „WasserstoffRegion KielRegion“
In den Jahren 2020/2021 hat die KielRegion an dem Projekt HyLand des BMVI als HyStarter-Region teilgenommen. Die Ergebnisse der HyStarter-Phase sollen nun weitergeführt werden. Ziel ist es, die regionalen Windkraft und PV-Potenziale zur Herstellung von grünem Wasserstoff zu nutzen und das skizzierte Verbundprojekt voranzutreiben, um eine Wasserstoffhochlaufstrategie für die KielRegion zu entwickeln. Diese soll sich in die Mobilitäts-, Stadtentwicklungs- und Klimaschutzziele integrieren. Übergeordnetes Ziel der HyExperts-Phase ist es, lokale Akteur*innen und bestehende Projekte zu koordinieren. Es gilt, die H2-Wissensgrundlage in der Region zu verbessern, Projektideen zu konkretisieren und eine regionale Umsetzungsstrategie ins Leben zu rufen. Bis Mitte 2023 sollen über die HyExperts-Förderung Umsetzbarkeiten geprüft, Pilotvorhaben angestoßen und konkrete Zielmengen für eine verlässliche Wasserstoff-Nachfrage analysiert werden.
Prozessbegleitung (Arbeitspaket 1)
Kiel, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Arbeitspaket 1 - Prozessbegleitung HyExperts
- Prozessbegleitung HyExperts-Projekt
Ziel ist es dem Projektmanagement und dem Kernteam eine Prozessunterstützung zu bieten. Hierbei soll es sich um eine organisatorische, technische, wirtschaftliche und rechtliche Begleitung bei der Weiterentwicklung der Wasserstoffstrategie handeln.
- Prozessbegleitung Verbundprojekt
Um eine Projektentwicklung zu initiieren, wurde in HyStarter in einem Verbundprojekt ein integriertes Konzept für eine regionale Wasserstoffwirtschaft konzipiert und modelliert.
- Prozessbegleitung H2-Plattform
Im Bereich der H2-Plattform gilt es am konkret entwickelten Verbundprojekt eine passende Organisationsform für die KielRegion zu entwickeln. In welcher Organisationsform der Plattformbetrieb optimal realisiert werden kann, soll in den 16 Monaten der HyExperts-Phase untersucht werden.
1. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Eine Zuschlagserteilung kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen.
2. Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Inhaltliche Arbeit (Arbeitspaket 2-5)
Kiel, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Arbeitspaket 2:
EE-Stromerzeugung (ab Auftragserteilung– Dezember 2022)
2.1 Machbarkeitsuntersuchung H2-Regionalnachweisregister
2.2 Erstellung Kataster für dezentrale Standorte für EE-Gewinnung
2.4 Biomasse: Prozessbegleitung Methanisierung u.a. in Borgstedt
Arbeitspaket 3:
H2-Erzeugung (ab Auftragserteilung – April 2023)
3.1 Erstellung Wasserstoffkataster
3.1.a Untersuchung Nahwärmenetz (Nutzung Abwärme der Elektrolyse)
3.2 Machbarkeitsuntersuchung Nutzung Strom aus Müllverbrennungsanlage
3.3 Prozessbegleitung von Pilotprojekten im Bereich der Wasserstoffproduktion (z. B. Elektrolyse)
Arbeitspaket 4:
H2-Infrastruktur (ab Auftragserteilung – April 2023)
4.1 Analyse und Übersicht Tankstelleninfrastruktur für Wasserstoff
4.2 Verteilung und Speicherung in Gasnetzen
4.3 Untersuchung Hafen- & Werftgelände bzgl. H2-Infrastruktur
Arbeitspaket 5:
H2-Nutzung (ab Auftragserteilung - April 2023)
5.1 Machbarkeitsuntersuchungen und Fuhrparkanalysen der Öffentlichen Fuhrparks und Logistik
5.2 Prüfung verlässlicher Marktverfügbarkeiten von Fahrzeugen für ÖPNV und kommunale - Fuhrparke
5.3 Erarbeitung von Umlauf- und Kursanalysen für mit Wasserstoff geeignete Fahrzeuge
5.4 Machbarkeitsuntersuchung hochwertiges ÖPNV-System
5.4.a: Antriebstechnologien (Fahrzeuge)
5.4.b: Antriebstechnologien (Infrastruktur)
In diesem Arbeitspaket ist die vollständige Strecken-, Betriebshof- und peripheren Infrastruktur zum Betrieb der im Arbeitspaket 5.4.a genannten Antriebstechnologien erforderlich.
5.4 c: Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und Empfehlung
5.5 Wasserstoff für Kraft-Wärme-Kopplung
5.6 Prozessbegleitung Gewerbegebiete ,(z.B. HIP Wellsee)
5.7 Machbarkeitsuntersuchung Pilotprojekte und Marktübersicht Schifffahrt sowie Prozessbegleitung
1. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Eine Zuschlagserteilung kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen.
2. Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Arbeitspaket 6)
Kiel, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde
Arbeitspaket 6:
Kommunikation, Öffentlichkeitsarbeit & Veranstaltungen (ab Auftragserteilung - April 2023)
6.1 Fachveranstaltungen
6.2 Fach-Workshops und Vernetzungstreffen
1. Die Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt der Förderung. Eine Zuschlagserteilung kann erst nach Erhalt des Bewilligungsbescheids erfolgen.
2. Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Prozessbegleitung (Arbeitspaket 1)
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Inhaltliche Arbeit (Arbeitspaket 2-5)
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit (Arbeitspaket 6)
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 81373
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
...
Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
6. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio zur Illustration der fachlichen Qualifikation des/der Auftragnehmer/-in und der für das Projekt eingesetzten Mitarbeiter/-innen unter Beachtung der Auswahlmatrix.
7. Eigenerklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
8. Skizzierung des Aufgabenverständnisses (maximal 5 Seiten), welche mindestens die Themenfelder gem. der Auswahlmatrix berücksichtigt.
9. Eigenerklärung, ob eine Bietergemeinschaften gebildet wird. Wenn ja, Benennung eines Lead-Partners über den die organisatorische Abwicklung inkl. Abrechnung gebündelt wird.
10 Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe in Anwendung der §§ 123 oder 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.
11. Eigenerklärung, dass die Ausschreibungsbedingungen anerkannt werden und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen wurden und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen werden und, sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen.
...
Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 07. April 2022 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht] zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 17. Mai 2022 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail:[gelöscht] zu richten.
...
Verhandlungsgespräche / Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 23. KW 2022 statt.
...
Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
...
Auswahl-/Zuschlagsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Zuschlagsmatrix veröffentlicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de