Erbbaurechtsvertrag mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: SH-CP-21
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.husum.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erbbaurechtsvertrag mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes
Die Stadt Husum plant, die städtischen Flächen, auf denen heute der Campingplatz und das Freibad Schobüll stehen, mit einem Erbbaurecht zu belasten und dem Erbbauberechtigten aufzugeben, dort einen Campingplatz zu errichten und betreiben.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Husum schreibt hiermit den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes mit Wassererlebnis nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) europaweit aus.Die für das Projekt zur Verfügung stehende Fläche liegt an der Nordseestraße 35-37 in Husum und umfasst die folgenden Flurstücke, alle Gemarkung Schobüll, Flur 1:18/1, Größe insg. 15.153 qm19/1, Größe insg. 11.041 qm26/7, Größe insg. 5.390 qm27/4, Größe insg. 826 qm26/8, Größe insg. 6.748 qm27/5, Größe insg. 8.995 qm26/9, Größe insg. 210 qm (teilweise fremd überbaut)28/3, Größe insg. 6.359 qm mit einer Teilfläche. Nähere Angaben zu den Grundstücken enthält die Vergabeunterlage unter Ziffer 3. Außerdem ist der Vergabeunterlage eine entsprechende Flurkarte als Anlage 2 beigefügt.Baurecht für die beabsichtigte Nutzung besteht gegenwärtig nicht und soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans noch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für etwaige erforderliche Gutachten, von dem Erbbauberechtigten zu tragen sind.Die Stadt Husum plant die Entwicklung und den Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie den Abriss der Altanlagen im Jahr 2022 bis Anfang 2023 umzusetzen, so dass der Erbbauberechtigte voraussichtlich ab dem Frühjahr 2023 mit der Errichtung der für den Campingplatz mit Wassererlebnis erforderlichen Anlagen/Aufbauten beginnen kann.Der Pachtvertrag für den Campingplatz läuft am 31.12.2022 aus. Der Pachtvertrag für den Kiosk wird voraussichtlich ebenfalls zum 31.12.2022 enden.Die Stadt Husum überlässt die städtischen Grundstücke im Wege eines Erbbaurechts für die Dauer der technischen Nutzungsdauer der zu errichtenden Bauten, mindestens aber für 30 Jahre. Der Campingplatz mit Wassererlebnis sollte folgende Mindestmerkmale aufweisen:• Campingplatz mit zeitgemäßen und zukunftsweisenden Angebotsstrukturen im Bereich Übernachtung sowie zugehörigen Basisinfrastrukturen (u.a. Sanitäranlagen)• Kinderspielplatz, der ganzjährig für die Öffentlichkeit zugänglich istDie Stadt Husum errichtet und betreibt den Spielplatz. Der Bieter muss im Rahmen seines Konzeptes jedoch darlegen, auf welcher Fläche er den Spielplatz verorten würde. Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass für den Spielplatz eine Mindestgröße von 500qm zu veranschlagen ist und zum anderen, dass der Spielplatz ganzjährig für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Die Flächen, auf denen die Stadt Husum den Spielplatz errichtet und betreibt, verbleiben im Eigentum der Stadt Husum. Diese Flächen sind auch von der Bestellung eines Erbbaurechts ausgenommen und damit von dem zu schließenden Erbbaurechtsvertrag nicht umfasst.Der Spielplatz ist jedoch ein fester Bestandteil des geforderten Konzepts und kann von der Öffentlichkeit ebenso wie von den Besuchern des Campingplatzes mit Wassererlebnis genutzt werden. Der Bieter verpflichtet sich deshalb mit Zuschlagserteilung, der Stadt Husum einen Zuschuss von einmalig 50.000 EUR zu dem Spielplatz zu geben. • Wassererlebnis (öffentlich zugängliches Bade-/Wellnessangebot)• Gastronomie sowohl für Besucherinnen und Besucher des Campingplatzes, den Durchreiseverkehr, als auch für Einheimische (Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit)Der Campingplatz soll im Jahr mindestens vom 01. März bis zum 15. Oktober geöffnet sein. Das Wassererlebnis/die "Badestelle im Sinne des Masterplans" ist mindestens vom 01. Mai bis zum 15. September zu öffnen und zu betreiben.Nähere Angaben zur Ausgestaltung enthält der Masterplan, der der Vergabeunterlage als Anlage 1 beigefügt ist.
- Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Bad Bodenteich
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29389
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabe von Konzessionen im Oberschwellenbereich unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß § 155 ff GWB.
Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
In Bezug auf Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gilt nach § 161 GWB:
(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.