Erbbaurechtsvertrag mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes Referenznummer der Bekanntmachung: SH-CP-21

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Husum
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25813
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.husum.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Erbbaurechtsvertrag mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes

Referenznummer der Bekanntmachung: SH-CP-21
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
55200000 Campingplätze und andere Unterkünfte (außer Hotels)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Stadt Husum plant, die städtischen Flächen, auf denen heute der Campingplatz und das Freibad Schobüll stehen, mit einem Erbbaurecht zu belasten und dem Erbbauberechtigten aufzugeben, dort einen Campingplatz zu errichten und betreiben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 360 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
55220000 Dienstleistungen von Campingplätzen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Hauptort der Ausführung:

in den Vergabeunterlagen aufgeführt

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Stadt Husum schreibt hiermit den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags mit der Verpflichtung zur Errichtung und zum Betrieb eines Campingplatzes mit Wassererlebnis nach den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) europaweit aus.Die für das Projekt zur Verfügung stehende Fläche liegt an der Nordseestraße 35-37 in Husum und umfasst die folgenden Flurstücke, alle Gemarkung Schobüll, Flur 1:18/1, Größe insg. 15.153 qm19/1, Größe insg. 11.041 qm26/7, Größe insg. 5.390 qm27/4, Größe insg. 826 qm26/8, Größe insg. 6.748 qm27/5, Größe insg. 8.995 qm26/9, Größe insg. 210 qm (teilweise fremd überbaut)28/3, Größe insg. 6.359 qm mit einer Teilfläche. Nähere Angaben zu den Grundstücken enthält die Vergabeunterlage unter Ziffer 3. Außerdem ist der Vergabeunterlage eine entsprechende Flurkarte als Anlage 2 beigefügt.Baurecht für die beabsichtigte Nutzung besteht gegenwärtig nicht und soll durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geschaffen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche im Zusammenhang mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans noch entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für etwaige erforderliche Gutachten, von dem Erbbauberechtigten zu tragen sind.Die Stadt Husum plant die Entwicklung und den Beschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sowie den Abriss der Altanlagen im Jahr 2022 bis Anfang 2023 umzusetzen, so dass der Erbbauberechtigte voraussichtlich ab dem Frühjahr 2023 mit der Errichtung der für den Campingplatz mit Wassererlebnis erforderlichen Anlagen/Aufbauten beginnen kann.Der Pachtvertrag für den Campingplatz läuft am 31.12.2022 aus. Der Pachtvertrag für den Kiosk wird voraussichtlich ebenfalls zum 31.12.2022 enden.Die Stadt Husum überlässt die städtischen Grundstücke im Wege eines Erbbaurechts für die Dauer der technischen Nutzungsdauer der zu errichtenden Bauten, mindestens aber für 30 Jahre. Der Campingplatz mit Wassererlebnis sollte folgende Mindestmerkmale aufweisen:• Campingplatz mit zeitgemäßen und zukunftsweisenden Angebotsstrukturen im Bereich Übernachtung sowie zugehörigen Basisinfrastrukturen (u.a. Sanitäranlagen)• Kinderspielplatz, der ganzjährig für die Öffentlichkeit zugänglich istDie Stadt Husum errichtet und betreibt den Spielplatz. Der Bieter muss im Rahmen seines Konzeptes jedoch darlegen, auf welcher Fläche er den Spielplatz verorten würde. Dabei ist zum einen zu berücksichtigen, dass für den Spielplatz eine Mindestgröße von 500qm zu veranschlagen ist und zum anderen, dass der Spielplatz ganzjährig für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Die Flächen, auf denen die Stadt Husum den Spielplatz errichtet und betreibt, verbleiben im Eigentum der Stadt Husum. Diese Flächen sind auch von der Bestellung eines Erbbaurechts ausgenommen und damit von dem zu schließenden Erbbaurechtsvertrag nicht umfasst.Der Spielplatz ist jedoch ein fester Bestandteil des geforderten Konzepts und kann von der Öffentlichkeit ebenso wie von den Besuchern des Campingplatzes mit Wassererlebnis genutzt werden. Der Bieter verpflichtet sich deshalb mit Zuschlagserteilung, der Stadt Husum einen Zuschuss von einmalig 50.000 EUR zu dem Spielplatz zu geben. • Wassererlebnis (öffentlich zugängliches Bade-/Wellnessangebot)• Gastronomie sowohl für Besucherinnen und Besucher des Campingplatzes, den Durchreiseverkehr, als auch für Einheimische (Gewährleistung der öffentlichen Zugänglichkeit)Der Campingplatz soll im Jahr mindestens vom 01. März bis zum 15. Oktober geöffnet sein. Das Wassererlebnis/die "Badestelle im Sinne des Masterplans" ist mindestens vom 01. Mai bis zum 15. September zu öffnen und zu betreiben.Nähere Angaben zur Ausgestaltung enthält der Masterplan, der der Vergabeunterlage als Anlage 1 beigefügt ist.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 360
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 129-344056

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
01/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bad Bodenteich
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29389
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 360 000.00 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabe von Konzessionen im Oberschwellenbereich unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß § 155 ff GWB.

Zu beachten ist insbesondere § 160 GWB:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

 

In Bezug auf Form und Inhalt des Nachprüfungsantrags gilt nach § 161 GWB:

(1) Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/08/2022

Wähle einen Ort aus Schleswig-Holstein

Achterwehr
Ahrensbök
Ahrensburg
Altenholz
Ammersbek
Ammersbek
Bad Bramstedt
Bad Malente-Gremsmühlen
Bad Oldesloe
Bad Schwartau
Bad Segeberg
Bargfeld-Stegen
Bargteheide
Barmstedt
Barsbüttel
Berkenthin
Böklund
Boostedt
Bordesholm
Borgstedt
Borstel
Bredstedt
Brokstedt
Brunsbüttel
Büchen
Büdelsdorf
Burg (Dithmarschen)
Busdorf
Büsum
Damp
Dassendorf
Eckernförde
Eggebek
Elmenhorst
Elmenhorst (Lauenburg)
Elmshorn
Eutin
Fehmarn
Flensburg
Flintbek
Fockbek
Freienwill
Friedrichskoog
Garding
Geesthacht
Gettorf
Glinde
Glücksburg
Glückstadt
Grömitz
Groß Wittensee
Großenbrode
Großhansdorf
Grube
Hallig Langeneß
Halstenbek
Handewitt
Harrislee
Hartenholm
Hasloh
Heide
Heikendorf
Heiligenhafen
Heist
Helgoland
Hemmingstedt
Hennstedt (Dithmarschen)
Henstedt- Ulzburg
Hetlingen
Hohenlockstedt
Hohenwestedt
Hooge
Hörnum
Horst
Hürup
Husum
Itzehoe
Jevenstedt
Kaltenkirchen
Kampen
Kappeln
Kellenhusen
Kellinghusen
Kiel
Koldenbüttel
Krempe
Kronshagen
Kropp
Kummerfeld
Laboe
Langballig
Lauenburg
Leck
Lensahn
List auf Sylt
Lübeck
Lütjenburg
Marne
Meldorf
Mildstedt
Mittelangeln
Molfsee
Mölln
Neumünster
Neustadt in Holstein
Niebüll
Norderstedt
Nordstrand
Nortorf
Nübel
Nützen
Oeversee
Oldenburg in Holstein
Osterrönfeld
Oststeinbek
Pellworm
Pinneberg
Plön
Preetz
Quickborn
Ratekau
Ratzeburg
Reinbek
Reinfeld (Holstein)
Rellingen
Rendsburg
Sandesneben
Sankt Peter-Ording
Schafflund
Scharbeutz
Schenefeld
Schleswig
Schönberg (Holstein)
Schönkirchen
Schwarzenbek
Schwentinental
Siek
Sierksdorf
Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
Stockelsdorf
Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr