Schlosspark Wolkenburg, Freianlagenplanung § 39 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 23/22 FPL
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limbach-Oberfrohna
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09212
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.limbach-oberfrohna.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schlosspark Wolkenburg, Freianlagenplanung § 39 HOAI
Freianlagenplanung § 39 HOAI für die Neugestaltung des denkmal- und naturgeschützten Schlossparks Wolkenburg
Limbach-Oberfrohna, DE
Der Schlosspark ist als Gesamtkunstwerk Park zu verstehen. Er besitzt eine einzigartige Qualität mit Verbindung von Gartenbaustilen aus der Renaissance im Osten und aus dem Klassizismus im Südwesten. Eine markante Topografie mit serpentinenartigen Wegführungen, Freitreppen, Schlossterrassen, Aussichtsplateau, Schlossauffahrt, Wasserbecken, Konzertplatz, Pferdeschwemme, Kunstobjekten und Pflanzungen, welche auf die vielen Blickachsen des Parks verweisen. Sämtliche genannten Bestandteile sind sanierungs- erneuerungs- und neubaubedürftig. Beim Schlosspark Wolkenburg handelt es sich um ein Gartendenkmal, welches gleichzeitig FFH- und Vogelschutzgebiet (Mittleres Zwickauer Muldetal) ist. Sämtliche Arbeiten sind denkmal- und naturschutzgerecht auszuführen. Bei der Sanierung des Ensembles hängen alle Bereiche lokal und bautechnisch unmittelbar zusammen. Sie bilden gestalterisch-denkmalpflegerisch eine untrennbare Einheit. Darin enthalten sind Planungsleistungen der Freianlagenplanung mit Wegebau, Entwässerungstechnik und der Landschaftsgärtnerei mit unmittelbarem Abstimmungserfordernis mit der Denkmalpflege hinsichtlich des Materialeinsatzes und der künstlerischen sowie ingenieurtechnischen Ausführungen. Sanierung/Restaurierung bestehender Bauteile und Neubau/Wiederherstellung gehen dabei Hand in Hand. Darüber hinaus sind Lösungen mit hohem Innovationsgehalt zu planen, wie zB für das Bewässerungssystem für den Park. Diese müssen gestalterisch, landschaftsgärtnerisch und ingenieurtechnisch eine Einheit bilden. Die Gesamtmaßnahme soll als Modellprojekt durchgeführt werden, um Gesichtspunkte des Natur- und Klimaschutzes innovativ zu lösen. Das Projekt soll in seiner Umsetzung wissenschaftlich begleitet werden. Die Aufbereitung der gewonnenen Informationen soll insbesondere eine Auswertung von CO2-Minderungen garantieren. Es sind engste Abstimmungen mit den Institutionen der Denkmalschutzbehörde vorzunehmen mit dem Ziel, die historische Authentizität des Parks wiederherzustellen, die Qualität und Quantität von Grün- und Freiflächen denkmalgerecht zu entwickeln. Die Komplexität der Aufgabe erfordert, die Leistungen der Freianlagenplanung § 39 HOAI, der Planung von Ingenieurbauwerken § 43 HOAI, der Planung von Verkehrsanlagen § 47 HOAI sowie der Elektroplanung § 55 HOAI aufs Engste abzustimmen. Laut Zuwendungsbescheid wird die Umsetzung der Gesamtmaßnahme auf der Grundlage der Richtlinie für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBAU) gefordert und deren Umsetzung durch das Sächsische Staatsministerium der Finanzen (SMF), Referat 55 in Dresden geprüft. Bestandteil ist das Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen für Außenanlagen (BNB AA).
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst erfolgt die Beauftragung der Stufe 1 Leistungsphasen 1 bis 4 nach § 39 HOAI. Es besteht die Option der Beauftragung weiterer Stufen: Stufe 2 Leistungsphasen 5 bis 7, Stufe 3 Leistungsphasen 8 und 9. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf Weiterbeauftragung nach Erbringung erster Leistungsphasen.
Für den Auftrag gelten folgende terminliche Rahmenvorgaben: Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schlosspark Wolkenburg, Freianlagenplanung § 39 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lichtenstein
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 09350
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bauconzept.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.