Aktive Netzwerkkomponenten Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000065
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aktive Netzwerkkomponenten
Abschluss eines Rahmenvertrages (EVB-IT Systemlieferung) über aktive Netzwerkkomponenten des Herstellers Cisco für die Netzerhaltung und den Netzausbau in den Trägerländern von Dataport für LAN-Strukturen, die von Dataport zentral betrieben werden.
Altenholz/Kiel, Bremen, Halle (Saale), Hamburg, Magdeburg, Rostock
Dataport nimmt in den Trägerländern in unterschiedlichem Umfang Netzbeschaffungs-, Netzbetriebs- und Netzerhaltungsaufgaben wahr. Diese Ausschreibung umfasst die gesamten Leistungen, die für den Netzerhalt und den Netzausbau im Bereich von zentral gemanagten LAN-Strukturen erforderlich sind. Dies betrifft sowohl die erforderlichen Router und WLAN-Accesspoints für den LAN-/WLAN-Bereich, als auch in Zusammenhang mit diesen Produkten benötigte Serviceleistungen, wie z.B. Spezialisten mit besonderen Produktkenntnissen.
Die bereits bestehenden, ausgedehnten Kundennetze, in denen diese Komponenten zum Einsatz kommen, sind aus betrieblichen und sicherheitstechnischen Gründen von Dataport zentral überwacht und gesteuert. Damit diese Dienstleistung im Kundenauftrag effizient und zuverlässig erbracht werden kann, sind in den vergangenen Jahren Datennetze entstanden, in denen ausschließlich aktive Komponenten des Herstellers Cisco zum Einsatz kommen. Daher ergibt sich insbesondere aus folgenden Gründen die Notwendigkeit, die vorhandene homogene Netzstrukturen mit Komponenten des Herstellers Cisco zu erhalten:
• Gewährleistung einer umfassenden Interoperabilität auch neuer Komponenten durch den Hersteller und eindeutige Fehlerzuordnung im Falle technischer Probleme,
• Das Zusammenspiel neuer Komponenten mit den im Einsatz befindlichen Netzwerk-, Sicherheits- und Policy-Managementsystemen wird vorab vom Hersteller getestet und funktioniert daher in gewohnter Weise,
• Keine zeitlichen Verzögerungen durch eine qualifizierte Fehlerzuordnung und vor-hergehende Fehleranalyse durch Dataport im Falle des Einsatzes alternativer Pro-dukte anderer Hersteller,
• Wirtschaftliche und betriebliche Vorteile durch Nutzung proprietärer Leistungsmerkmale des Herstellers Cisco wie z.B.VSS (Virtual Switching System), VTP (VLAN Trunk Protocol), Stacking oder SDA (Software-Defined Access),
• Verwaltung sämtlicher WLAN-Access-Points über einen zentralen Controller, um im alltäglichen Netzbetrieb die ständige funktechnische Optimierung der Access-Points sicherzustellen,
• Zentrale Softwareverteilung und -aktualisierung.
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertragspartner gefunden werden, der die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft während der Vertragslaufzeit von max. vier Jahren zur Verfügung stellt.
Nähere Einzelheiten siehe Teil B - Leistungsbeschreibung.
Zweimalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um jeweils 12 Monate. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Kontinuität der Umsatzentwicklung
A) Kontinuität der Umsatzentwicklung:
Dazu sind die Umsatzzahlen der drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre anzugeben. Die Umsatzentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
A) Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen)
B) Kontinuität der Personalentwicklung
C) Qualifikation des einzusetzenden Personals
D) Partnerstatus
E) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement
A) Erfahrungen mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand (Referenzen):
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2018 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Beschaffungsgegenstände beschreiben:
- mindestens eine Referenz mit einer Kombination von Access-Switches wie angeboten. Die Referenz muss mind. 5 Komponenten umfassen.
- mindestens eine Referenz mit einer Kombination aus mindestens 3 Komponenten aus der Produktkategorie Mid-Range Switches, wie angeboten
- mindestens eine Referenz mit WLAN-Komponenten bestehend aus WLAN-Controllern und WLAN-AP wie angeboten
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen. Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bieter den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bieter auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bieters reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
B) Kontinuität der Personalentwicklung:
Dazu sind die Anzahl Beschäftigter insgesamt im Unternehmen sowie die Anzahl Beschäftigter im ausschreibungsrelevanten Bereich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (jeweils zum Abschlussstichtag und umgerechnet auf Vollzeitkräfte; neben der Anzahl der Beschäftigten ist das Jahr anzugeben) anzugeben. Die Personalentwicklung gilt als kontinuierlich, wenn sie keine Tendenzen zeigt, die einer ordnungsgemäßen Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung entgegenstehen könnten. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
C) Qualifikation des einzusetzenden Personals:
Für das Kriterium „Qualifikation des einzusetzenden Personals“ sind mit dem Angebot insgesamt vier Personalprofile mit möglichst genau durch konkrete Angaben belegte Qualifizierungen und Berufserfahrungen im ausschreibungsrelevanten Bereich entsprechend nachfolgender Anforderungen einzureichen. Das eingesetzte Personal gilt als qualifiziert, sofern folgende Nachweise erbracht werden:
• Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über eine technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können,
• Nachweis über 2 Mitarbeiter/innen des Bieters, die über die höchste technische Zertifizierungsstufe des Herstellers Cisco im Bereich Netzwerktechnologie verfügen, mit einer kurzen Beschreibung der jeweiligen Qualifikationen. Die Personen können anonymisiert dargestellt werden, jedoch muss durch die angegebene Kennung die konkrete Person ermittelt werden können.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Nachweise.
D) Partnerstatus:
Angabe des aktuellen Partnerstatus des Bieters bezüglich des Herstellers Cisco. Das Kriterium „Partnerstatus“ gilt als erfüllt, sofern der Bieter mindestens über einen Partnerstatus mittlerer Stufe der Herstellerfirma Cisco verfügt und dieser noch mindestens 3 Monate nach dem Öffnungstermin der Angebote gültig ist.
E) Maßnahmen zum Qualitätsmanagement:
Es sind Angaben zur Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder gleichwertig bzw. die Darstellung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe erforderlich. Die Anforderungen an das Kriterium „Maßnahmen zum Qualitätsmanagement“ gelten als erfüllt, sofern der Nachweis erbracht wird, dass der Bieter über eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 bzw. gleichwertig verfügt oder ersatzweise die Implementierung allgemeiner Qualitätsmanagement-Maßnahmen für alle Geschäftsabläufe dargestellt hat. Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer gilt der stärkste Einzelnachweis eines an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmens bzw. eines Unterauftragnehmers im Sinne von Ziffer 4.2.1. und 4.2.2. der Bewerbungsbedingungen (Teil A der Vergabeunterlagen) für die Beurteilung des Angebots in dieser Hinsicht.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.