600543 - Abfallentsorgung am UKSH
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF03 Lübeck, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
Abschnitt II: Gegenstand
600543 - Abfallentsorgung am UKSH
Abfallentsorgung am UKSH an den Standorten Lübeck und Kiel
Abfallentsorgung von Restmüll und sonstigen Abfällen am UKSH Standort Kiel
Nach Ablauf von drei Jahren verlängert sich der Auftrag zu unveränderten Konditionen stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern weder Auftragnehmer noch Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vorher schriftlich mitteilen, von einer Verlängerung absehen zu wollen
Abfallentsorgung von Restmüll und sonstigen Abfällen am UKSH Standort Lübeck
Nach Ablauf von drei Jahren verlängert sich der Auftrag zu unveränderten Konditionen stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern weder Auftragnehmer noch Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vorher schriftlich mitteilen, von einer Verlängerung absehen zu wollen
Abfallentsorgung von Wertstoff am UKSH Standort Kiel
Nach Ablauf von drei Jahren verlängert sich der Auftrag zu unveränderten Konditionen stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern weder Auftragnehmer noch Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vorher schriftlich mitteilen, von einer Verlängerung absehen zu wollen
Abfallentsorgung von Wertstoff am UKSH Standort Lübeck
Nach Ablauf von drei Jahren verlängert sich der Auftrag zu unveränderten Konditionen stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern weder Auftragnehmer noch Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vorher schriftlich mitteilen, von einer Verlängerung absehen zu wollen
Abfallentsorgung von Sonderabfällen am UKSH Standort Kiel
Nach Ablauf von drei Jahren verlängert sich der Auftrag zu unveränderten Konditionen stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern weder Auftragnehmer noch Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vorher schriftlich mitteilen, von einer Verlängerung absehen zu wollen
Abfallentsorgung von Sonderabfällen am UKSH Standort Lübeck
Nach Ablauf von drei Jahren verlängert sich der Auftrag zu unveränderten Konditionen stillschweigend um ein weiteres Jahr, sofern weder Auftragnehmer noch Auftraggeber nicht mindestens 6 Monate vorher schriftlich mitteilen, von einer Verlängerung absehen zu wollen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Befähigung zur Berufsausübung, Auflagen hinsichtlich Eintragung, Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (zu III 1.1 der Auftragsbekanntmachung) aa) Bedingungen BF-I. Wirksame Gründung: Jedes Unternehmen muss je nach den Anforderungen seiner Rechtsform wirksam gegründet sein. Soweit nach der Rechtsform oder Tätigkeit erforderlich, ist die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nötig.
BF-II. Erlaubnis zur Berufsausübung: Die Ausübung des Berufs oder Gewerbes darf nicht behördlich verboten worden sein.
NA-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Es darf kein zwingender Ausschlussgrund gemäß § 123 und § 126 GWB vorliegen, es sei denn, es ist eine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt. Falls ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 und § 126 GWB vorliegt und keine Selbstreinigung nach § 125 GWB erfolgt ist, hängt die Teilnahme von einer Ermessensentscheidung des Auftraggebers ab. Ebenso darf kein Ausschlussgrund gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 vorliegen ab) Eigenerklärungen und Nachweise PL 1: Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Geschäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
PL 2: Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.
PL 3: Steuern und Abgaben PL 3.1: Eigenerklärung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB) PL 3.2: Nachweis Sozialversicherungsbeiträge: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten des Unternehmens und, soweit eine tarifvertragliche Verpflichtung dazu besteht, Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Nachweis ist durch Unterlagen zu führen, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle (Einzugsstelle) festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten;
erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines, möglichst jedoch aller im Unternehmen vertretenen Einzugsstellen (also der Krankenkassen, nicht bloß eines Buchhalters, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers o. dgl.).
PL 4: Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht PL 4.1: Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung,
dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
PL 4.2: Eigenerklärung AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw.
das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist.
PL 5: Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren. beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
PL 6: Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person,
deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Verfehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
PL 7: Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsverträge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht erheblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
PL 8: Eigenerklärung kein Russland Bezug: Eigenklärung über nicht Zugehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (zu III 1.2 der Auftragsbekanntmachung) ba) Eignungskriterien EK-I. Haftpflichtversicherung: Für das Unternehmen muss eine Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in einer dem Tätigkeitsfeld angemessenen Höhe bestehen. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 2.000.000,00 €, für Vermögensschäden mindestens 300.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, muss er im Auftragsfall entsprechend aufgestockt werden.
EK-II: Größenordnung Gesamtumsätze: Die vom Unternehmen erzielten Gesamtumsätze in den vergangenen drei Jahren müssen ihrer Größenordnung nach eine hinreichende wirtschaftliche Leistungskraft des Unternehmens erkennen lassen. Das Kriterium ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre den auf das Jahr gerechneten geschätzten Auftragswert (ca. 700.000 Euro) des vorliegenden Auftragsklar übersteigt, ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung auch im Verhältnis zum nachfolgenden Kriterium an.
EK-III: Vergleichbare Größenordnung der Umsätze im Tätigkeitsbereich: Das Unternehmen muss in den vergangenen drei Jahren in einer Größenordnung, die dem Umfang des vorliegenden Auftrags vergleichbar ist, Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Abfallentsorgung) erzielt haben.
bb) Eigenerklärungen und Nachweise WL1 Haftpflichtversicherung: Eigenerklärung zum Bestehen einer Haftpflichtversicherungsdeckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden und ihrer Höhe, auf gesonderte Anforderung auch Nachweis des Versicherers. Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personen- und Sachschäden mindestens 2 Mio. €, für Vermögensschäden mindestens 300.000 € pro Jahr (je zweifach maximiert) beträgt, ist schon mit dem Angebot Erklärung des Versicherers, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen, einzureichen.
WL2 Gesamtumsatz: Eigenerklärung zum jeweiligen jährlichen Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren.
WL3 Umsatz vergleichbarer Leistungen: Eigenerklärung zum jeweiligen Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Abfallentsorgung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kiel
Land: Deutschland