Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 – S21
Regelmäßige nichtverbindliche Bekanntmachung – Sektoren
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaltenkirchen
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24568
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.akn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Elektrifizierung der AKN-Strecke A1 – S21
Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten
Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten , km 4,8+00 – 5,7+00
AKN-Strecke A1
Los 6.1: Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 4,8+00 – 5,7+00 Ausführungszeitraum: 01.12.2022 – 31.12.2022 Wesentliche Arbeiten:
• Ca. 160 Stück Bäume fällen ohne Roden, verschiedene Durchmesser • Ca. 7.000 m2 Hecken und Buschwerk auf 1 m Höhe absetzen • Ca. 250 m2 Hecken und Buschwerk roden • Einige Bäume mit Stammschutz versehen
Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 21,6+90 – 22,4+30
AKN-Strecke A1
Los 6.2: Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 21,6+90 – 22,4+30 Ausführungszeitraum: 01.12.2022 – 31.12.2022 Wesentliche Arbeiten:
• Ca. 250 Stück Bäume fällen ohne Roden, verschiedene Durchmesser • Ca. 7500 m2 Hecken und Buschwerk auf 1 m Höhe absetzen • Ca. 25 Stück Bäume fällen mit Roden, verschiedene Durchmesser • Ca. 600 m2 Hecken und Buschwerk roden
Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 10,6+50 – 21,6+90
AKN-Strecke A1
Los 6.3: Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 10,6+50 – 21,6+90 Ausführungszeitraum: 01.12.2022 – 28.02.2023 Wesentliche Arbeiten:
• Ca. 370 Stück Bäume fällen mit Roden, verschiedene Durchmesser • Ca. 18.000 m2 Hecken und Buschwerk roden • Kroneneinkürzung bei ca. 10 Bäumen • Einige Bäume mit Stammschutz versehen
Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 5,7+00 – 6,9+00
AKN-Strecke A1
Los 6.4: Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 5,7+00 – 6,9+00 Ausführungszeitraum: 01.12.2022 – 28.02.2023 Wesentliche Arbeiten:
• Ca. 310 Stück Bäume fällen mit Roden, verschiedene Durchmesser • Ca. 14.500 m2 Hecken und Buschwerk roden • Kroneneinkürzung bei ca. 40 Bäumen • Einige Bäume mit Stammschutz versehen
Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 22,4+30 – 27,2+00
AKN-Strecke A1
Los 6.5: Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 22,4+30 – 27,2+00 Ausführungszeitraum: 01.12.2022 – 28.02.2023 Wesentliche Arbeiten:
• Ca. 490 Stück Bäume fällen mit Roden, verschiedene Durchmesser • Ca. 1.800 m2 Hecken und Buschwerk roden • Kroneneinkürzung bei ca. 10 Bäumen
Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 27,2+00 – 34,4+00
AKN-Strecke A1
Los 6.6: Fäll-, Rodungs- und Rückschnittarbeiten, km 27,2+00 – 34,4+00 Ausführungszeitraum: 01.12.2022 – 28.02.2023 Wesentliche Arbeiten:
• Ca. 150 Stück Bäume fällen mit Roden, verschiedene Durchmesser • Ca. 10.000 m2 Hecken und Buschwerk roden • Ca. 4.500 m2 Hecken und Buschwerk auf 1 m Höhe zurückschneiden • Kroneneinkürzung bei ca. 100 Bäumen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
gemäß Auftragsunterlagen
gemäß Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Die Ausschreibung erfolgt unter Vorbehalt. Die AKN weist darauf hin, dass ggf. aufgrund haushaltsrechtlicher oder genehmigungsrechtlicher Gründe auf die Vergabe des Auftrages ganz oder teilweise verzichtet werden muss ferner weist die AKN daraufhin, dass das Vergabeverfahren aufgehoben werden muss: wenn kein zuschlagsfähiges, wirtschaftliches Angebot vor-liegt.
- Bei einer losweisen Ausschreibung behält sich der Auftraggeber das Recht vor, Aufträge unter Zusammenfassung der Lose zu vergeben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.schleswig-holstein.de
- Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Entsprechend der Re-gelung in § 160 GWB:
- § 160 GWB - Einleitung und Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
- (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbe-achtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
- § 168 GWB - Entscheidung der Vergabekammer (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erle-digt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vor-gelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.