Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-28

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://breitband-dithmarschen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Zweckverband (Verband von Kommunen)
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Breitbandversorgung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-28

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72400000 Internetdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Betreibermodell (unter Inanspruchnahme der Bundesförderung sowie der Kofinanzierungs-Förderung des Landes seitens des BZVD) zur flächendeckenden Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZVD noch zu errichtenden) Breitband-Netzinfrastruktur in separaten "weißen NGA-Flecken" im Zielgebiet (sog. Außenlieger der Ausbaugebiete 1-28) mit ca. 4382 Hausanschlüssen, Ausstattung mit aktiver Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung. Der Betreiber hat das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben (Dienstleistungskonzession). Der Betreiber hat eine NGA-Breitbandanbindung mit mindestens 100 Mbit/s im Download im Rahmen des Netzes flächendeckend zuverlässig zu gewährleisten, wobei die Kundenanschlüsse auch auf deutlich höhere Bandbreiten erweiterbar sein müssen. Für gewerbliche und institutionelle Kunden muss auch eine symmetrische Anbindung mit 1 Gbit/s möglich sein.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 51 600 000.00 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 51 600 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Hauptort der Ausführung:

Verbandsgebiet des BZVD. Näheres in den Vergabeunterlagen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

S. oben II.1.4) und Vergabeunterlagen. Die Investitionen werden (vorbehaltlich abweichender Vereinbarung) nicht ausgelöst (also das Projekt nicht durchgeführt), wenn eine vorab definierte Mindestanschlussquote ("Startquote") im Rahmen der Vorvermarktung nicht erreicht wird.

Es sind Verlängerungsoptionen vorgesehen (2 mal 5 Jahre zugunsten des BZVD). Leistungsänderungen nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen sind möglich.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe des Pachtentgelts
  • Kriterium: Qualität der technischen Lösung (mit Unterkriterien)
  • Kriterium: Endkundenpreise und Leistungen der Endkundenprodukte (mit Unterkriterien)
  • Kriterium: Qualität des Vertriebskonzepts
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 216
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Angaben zum "geschätzten Gesamtwert" (II.1.5) und zum "Gesamtwert der Beschaffung" (II.1.7) beziehen sich auf den Vertragswert nach Maßgabe von § 2 KonzVgV (geschätzte Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit).

Zur Laufzeit (II.2.7.): Vertragsende 31.12.2040, vorbehaltlich der Optionen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:

Die Vergabe erfolgt nach GWB und KonzVgV. Das Verfahren wurde in Anlehnung an die Vorschriften der VgV zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2KonzVgV). Das Verfahren wurde demnach mehrstufig geführt. Nach europaweiter Bekanntmachung und Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wurden die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Über diese wurde verhandelt. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde zu endgültigen Angeboten aufgefordert.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 213-563407

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-28

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
12/07/2022
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 51 600 000.00 EUR
Gesamtwert der Konzession/des Loses: 51 600 000.00 EUR
Einnahmen aus der Zahlung von Gebühren und Geldbußen durch die Nutzer: 51 600 000.00 EUR
Weitere für den Wert der Konzession relevante Einzelheiten gemäß Artikel 8 Absatz 3 der Richtlinie:

Die Angaben zu V.2.4. beziehen sich auf die geschätzten Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit (vgl. § 2 Abs. 3 KonzVgV). Der Wert der Nutzung des vom BZVD zu errichtenden Netzes abzüglich der dafür zu zahlenden Pacht kommt hinzu.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Es kann jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass eine Nachprüfungsinstanz - entgegen dem Standpunkt des BZVD - eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Konzessionsvergaberechts nach § 149 Nr. 8 GWB annehmen würde.

Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden;

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden;

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers - hier: des Konzessionsgebers -, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 GWB).

Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-) Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.

Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/08/2022

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