Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-28
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Brunsbüttel
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://breitband-dithmarschen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-28
Betreibermodell (unter Inanspruchnahme der Bundesförderung sowie der Kofinanzierungs-Förderung des Landes seitens des BZVD) zur flächendeckenden Breitbandversorgung durch Betrieb einer (vom BZVD noch zu errichtenden) Breitband-Netzinfrastruktur in separaten "weißen NGA-Flecken" im Zielgebiet (sog. Außenlieger der Ausbaugebiete 1-28) mit ca. 4382 Hausanschlüssen, Ausstattung mit aktiver Technik, Sicherstellung der Breitbandversorgung. Der Betreiber hat das Breitbandnetz auf eigenes Risiko langfristig zu betreiben (Dienstleistungskonzession). Der Betreiber hat eine NGA-Breitbandanbindung mit mindestens 100 Mbit/s im Download im Rahmen des Netzes flächendeckend zuverlässig zu gewährleisten, wobei die Kundenanschlüsse auch auf deutlich höhere Bandbreiten erweiterbar sein müssen. Für gewerbliche und institutionelle Kunden muss auch eine symmetrische Anbindung mit 1 Gbit/s möglich sein.
Verbandsgebiet des BZVD. Näheres in den Vergabeunterlagen.
S. oben II.1.4) und Vergabeunterlagen. Die Investitionen werden (vorbehaltlich abweichender Vereinbarung) nicht ausgelöst (also das Projekt nicht durchgeführt), wenn eine vorab definierte Mindestanschlussquote ("Startquote") im Rahmen der Vorvermarktung nicht erreicht wird.
Es sind Verlängerungsoptionen vorgesehen (2 mal 5 Jahre zugunsten des BZVD). Leistungsänderungen nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen sind möglich.
- Kriterium: Höhe des Pachtentgelts
- Kriterium: Qualität der technischen Lösung (mit Unterkriterien)
- Kriterium: Endkundenpreise und Leistungen der Endkundenprodukte (mit Unterkriterien)
- Kriterium: Qualität des Vertriebskonzepts
Die Angaben zum "geschätzten Gesamtwert" (II.1.5) und zum "Gesamtwert der Beschaffung" (II.1.7) beziehen sich auf den Vertragswert nach Maßgabe von § 2 KonzVgV (geschätzte Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit).
Zur Laufzeit (II.2.7.): Vertragsende 31.12.2040, vorbehaltlich der Optionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Vergabe erfolgt nach GWB und KonzVgV. Das Verfahren wurde in Anlehnung an die Vorschriften der VgV zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. § 12 Abs. 1 S. 2KonzVgV). Das Verfahren wurde demnach mehrstufig geführt. Nach europaweiter Bekanntmachung und Durchführung des Teilnahmewettbewerbs wurden die Bewerber zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert. Über diese wurde verhandelt. Nach Abschluss der Verhandlungen wurde zu endgültigen Angeboten aufgefordert.
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Betreibermodell Breitbandinfrastruktur AG1-28
Ort: Neumünster
NUTS-Code: DEF04 Neumünster, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Die Angaben zu V.2.4. beziehen sich auf die geschätzten Umsätze des Konzessionärs über die gesamte Vertragslaufzeit (vgl. § 2 Abs. 3 KonzVgV). Der Wert der Nutzung des vom BZVD zu errichtenden Netzes abzüglich der dafür zu zahlenden Pacht kommt hinzu.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Das Verfahren unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammer. Es kann jedoch nicht ganz ausgeschlossen werden, dass eine Nachprüfungsinstanz - entgegen dem Standpunkt des BZVD - eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Konzessionsvergaberechts nach § 149 Nr. 8 GWB annehmen würde.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer jedoch unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers - hier: des Konzessionsgebers -, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Konzessionsgeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet, auf den Tag des Zugangs kommt es nicht an (§ 154 Nr. 4 i.V.m. § 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 154 Nr. 4 i.V.m. § 135 Abs. 1GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässig erfolgter Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer (Konzessions-) Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union.
Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des abgeschlossenen Vertrages sind nach § 135 Abs. 3GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber - hier: Konzessionsgeber - die Auftragsvergabe - hier: Konzessionsvergabe - im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht (dem dient die vorliegende Bekanntmachung), endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.