Sanierung Konzertsaal Kiel; Blitzschutzarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 60.6.943.22
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Konzertsaal Kiel; Blitzschutzarbeiten
Sanierung Konzertsaal Kiel; Blitzschutzarbeiten
Konzertsaal Kiel Schlossplatz 1 24103 Kiel
Das Gebäude "Konzertsaal" im Kieler Schloss wird komplett saniert. Die vorhandene äußere Blitzschutzanlage ist abgängig und muss erneuert werden. Die Ausschreibung besteht im Wesentlichen aus: Fangeinrichtungen, Ableiteinrichtungen und Erdungseinrichtungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Vorlage entsprechender Bankerklärungen oder ggf. den Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung
- Vorlage von Jahresabschlüssen, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem das Unternehmen ansässig ist, gesetzlich
vorgeschrieben ist
- eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Auf gesondertes Verlangen sind nach Angebotsabgabe die folgenden Unterlagen/Angaben/Nachweise vorzulegen:
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße
Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören
oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der
Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung des Dienstleisters oder Unternehmens und(oder der
Führungskräfte des Unternehmens, sofern sie nicht als Zuschlagskriterium bewertet werden
- Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten
Arbeitskräfte
- die Beschreibung der technischen Ausrüstung und Maßnahmen des Unternehmens zur Qualitätssicherung und seiner Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten
- eine Erklärung aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das
Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt
- Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 14 EU Abs. 1 S. 1 VOB/A nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 25.08.2022 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Hinweis: Das Baulogistikhandbuch wird Vertragsbestandteil.
Zum 01.07.2022 wurde der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 EUR angehoben und übersteigt somit derzeit den landesspezifischen Vergabemindestlohn. Bis zu einer Anpassung der landesrechtlichen Regelung ist die Regelung des Mindestlohngesetztes des Bundes (MiLoG) anzuwenden, so dass mindestens ein Mindeststundenentgelt in Höhe von 10,45 EUR gem. MiLoG zu zahlen ist.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYY04
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de