Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 D Referenznummer der Bekanntmachung: FMZ-2022-5
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 D
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 D
M 1.14/11 linksseitiger Zulauf mit Pumpwerk
Burkhardtsdorf, DE
ca. 150 m² Verbau
ca. 21 m Fangedamm
ca. 200 m³ Baustraße
ca. 465 m³ Erdaushub
ca. 150 m³ Flüssigboden
ca. 4 St. Kernbohrungen bis DN500
ca. 1 St. Sonderschachtbauwerk
ca. 61 m Stahlbetonkanal in verschiedenen Dimensionen
ca. 12 m duktiles Gussrohr DN 400
ca. 1 St. Schacht DN 1.200
ca. 2 St. stationäre Hochwasserpumpen inkl. Steuertechnik
ca. 66 m² Asphalttragschicht
ca. 66 m² Splitmastixdeckschicht
ca. 58 m² Betonpflaster
ca. 55 m Borde tlw. Liefern und versetzen
ca. 55 m² Natursteinpflasterfläche
ca. 240 m² Oberboden
ca. 42 m Stahlgitterzaun
ca. 1 St. Industrietor
ca. 68 m² Setzpack aus Wasserbausteinen
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), Förderzeitraum 2014 bis 2020, FV-Reg.-Nr. 103097052
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Hochwasserschutzmaßnahmen M1.14 an der Zwönitz in Burkhardtsdorf, VGE 1.14 D
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aue
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 08280
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.