Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Herstellung der Freianlagen - 32200138OV
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reinbek
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21465
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.reinbek.de
Adresse des Beschafferprofils: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Herstellung der Freianlagen - 32200138OV
Am Mühlenredder in Reinbek wird umgeben von Schulen und Wohngebäuden auf einem 6400m² großen Grundstück ein neues Feuerwehrgerätehaus mit einer BGF von 3200m² in Holzbauweise errichtet. Das Grundstück ist ein ehemaliger Grandplatz des ortsansässigen Sportvereins und somit unbebaut. Dem Grundstück vorgelagert verläuft ein sogenannter Knick, ein bepflanzter Wall, der während der Baumaßnahme geschützt werden muss.
Garten-, Landschafts- und Tiefbauarbeiten
350 qm Rasennarbe und Krautschicht abschieben und abfahren
300 m Einfassung Beton abbrechen und abfahren
540 m2 befestigte Belagsfläche abbrechen und abfahren
100 m2 Wurzelwerk Sträucher roden und abfahren
25 St. Vorhandene Findlinge einbauen
230 m3 Bodengemisch lösen und abfahren
140 t verunreinigter Boden abbrechen und abfahren
380 m3 Boden lösen und lagern
20 St. Straßenablauf einbauen
300 m Graben herstellen, Kabelschutzrohr verlegen
246 m Winkelstützwand einbauen
5580 m2 Baugrundplanum herstellen und verdichten
5480 m2 Trag- und Frostschutzschicht herstellen
530 m Bord Beton einbauen
100 m2 Kiestraufe herstellen
800 m2 Betonpflasterfläche herstellen
4680 m2 Asphaltbelag herstellen
580 m Fahrbahnmarkierung herstellen
175 m Drahtmattenzaun einbauen
2 St. Doppelflügeltor einbauen
1 St. Mülleinhausung einbauen
10 St. Baumneupflanzung (Belüftungsgraben, Einfassung, Baumgrube) herstellen
350 m2 Rasenansaat herstellen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, Herstellung der Freianlagen - 32200138OV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 21079
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.weseloh.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die elektronische Angebotsabgabe per E-Mail ist nicht zugelassen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Ort: Reinbek
Land: Deutschland