Upgrade Firewall-System
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DEF Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 23562
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.uksh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Upgrade Firewall-System
Lieferung und Implementierung Update der vorhandenen Firewall
Kiel und Lübeck
Lieferung und Implementierung Update der vorhandenen Firewall
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensprofil: Angaben zu Firma, Rechtsform, Sitz, Ge-schäftsleitung und Gegenstand (Satzungszweck, Tätigkeitsfelder) des Unternehmens. Auf besondere Anforderung Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister, soweit eine solche vorgeschrieben ist.
Keine Straftaten: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, innerhalb der letzten fünf Jahre wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 OWiG rechtskräftig festgesetzt worden ist, auf gesonderte Anforderung Auszug aus dem Bundeszentralregister oder einem gleichwertigen Register des Herkunftslandes.
Eigenerklärung Steuern und Abgaben: Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abga-ben und Beiträgen zur Sozialversicherung (für Arbeitnehmer) innerhalb der letzten drei Jahre ordnungsgemäß nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB) Nachweis Sozialversicherungsbeiträge: Nachweis der Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung für die Beschäftigten des Unternehmens und, soweit eine tarifvertragliche Verpflichtung dazu besteht, Nachweis der vollständigen Entrichtung der Beiträge zur gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne von § 5 Nr. 3 Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Der Nachweis ist durch Unterlagen zu führen, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle (Einzugsstelle) festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten; erforderlich ist die Bescheinigung mindestens eines, möglichst jedoch aller im Unternehmen vertretenen Einzugsstellen (also der Krankenkassen, nicht bloß eines Buchhalters, Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers o. dgl.).
Eigenerklärung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge in den letzten drei Jahren nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeits-rechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB).
Eigenerklärung AEntG MiLoG: Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. das Unternehmen oder der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsbe-rechtigte nicht in den letzten drei Jahren wegen eines Verstoßes nach § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz oder wegen eines Verstoßes gegen § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist Keine Insolvenz o.Ä: Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung mangels Masse ab-gelehnt worden ist, sich das Unternehmen in der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat oder zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB).
Keine schweren Verfehlungen: Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen sei-ner beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren eine schwere Ver-fehlung begangen hat, durch welche die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Keine Vertragsverletzungen: Eigenerklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung früherer öffentlicher Aufträge oder Konzessionsver-träge in den letzten drei Jahren wesentliche Anforderungen nicht er-heblich oder fortdauernd mit der Folge einer vorzeitigen Beendigung oder der Verpflichtung zum Schadensersatz mangelhaft erfüllt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).
Eigenerklärung kein Russland Bezug: Eigenklärung über nicht Zu-gehörigkeit zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Kiel
Land: Deutschland