Storage Erweiterung Referenznummer der Bekanntmachung: EUOV2206
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01328
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hzdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Storage Erweiterung
Erweiterung des vorhandenen Full Flash Storage System des Typs PureStorage Flash Array X50R2 mit 50TiB nutzbarer Speicherkapazität um weitere 100TiB (91TB).
Center for Advanced Systems Understandung
Am Untermarkt 20
02826 Görlitz
Deutschland
Zur Sicherstellung der Kompatibilität mit dem vorhandenen PureStorage Flash Array X50R2 hat die Erweiterung mit einem DFM Shelf Pure-40523 zu erfolgen. Der Leistungsumfang umfasst nur die Lieferung, keine Montage. Folgende Anforderungen werden gestellt:
- PURE-40523 / DFM Shelf
- 100 TiB (91TB) nutzbare zusätzliche Speicherkapazität
- NVMe SSDs
- inkl. aller benötigten Kabel
- Lieferung innerhalb von max. 10 Wochen nach Zuschlagserteilung
- 3 Jahre Evergreen Silver Support (NBD)
Als optionale Position soll eine Wartungsverlängerung des vorhandenen PureStorage Flash Arrays um weitere 3 Jahre mit Beginn zum 12.11.2022 angeboten werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung über den Eintrag in einem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist.
Eigenerklärung zu den in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründen
Eigenerklärung RUS-Sanktionen
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Rechtsbehelfe gemäß § 160 GWB:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]