Externe Labordienstleistungen für die Muldentalkliniken GmbH
Vorinformation
Diese Bekanntmachung ist ein Aufruf zum Wettbewerb
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wurzen
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 04808
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kh-muldental.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Externe Labordienstleistungen für die Muldentalkliniken GmbH
Die Unternehmensgruppe Muldentalkliniken GmbH ist der zuverlässige Gesundheitspartner der Menschen und Kommunen im Landkreis Leipzig. Zur gemeinnützigen Gesellschaft der Muldentalkliniken gehören im Rahmen der Unternehmensgruppe u. a. die beiden traditionsreichen Krankenhäuser in Grimma und Wurzen. Mit rund 1000 Mitarbeitern und ca. 360 Betten an den Standorten Grimma und Wurzen behandeln die Muldentalkliniken GmbH knapp über 18.500 stationäre und 20.600 ambulante Patienten im Jahr.
Die Muldentalkliniken GmbH versorgt die vielfältigen Anfragen der 12 Hauptfachabteilungen und Fachbereiche sowie zwei Belegabteilungen in einem 24-Stunden-Betrieb an 365 Tagen im Jahr an den beiden Laborstandorten in Grimma und Wurzen. Die Leistungen umfassen Analysen in den Bereichen Klinische Chemie/Immunologie, Hämatologie, Gerinnung, Immunhämatologie, Urin- und Liquoruntersuchungen sowie der Blutgasanalytik. In den vorstehenden Bereichen werden im künftigen Zentrallabor jährlich ca. 535 Tsd. Analysen er
Muldentalkliniken GmbH
Kleiststraße 5
04668 Grimma
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Erbringung von externen Labordienstleistungen der Muldentalkliniken GmbH über eine Vertragslaufzeit von 60 Monaten mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate.
Gegenstand sind medizinische Laborleistungen aus den Kapiteln M III und IV und ausgewählte Parameter des Kapitels MII der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ), die nicht in den klinikeigenen Laboratorien erbracht werden. Es werden im Jahr ca. 130,000 externe Laborleistungen angefordert.
Neben der analytischen Durchführung dieser Untersuchungen ist eine kontinuierliche laborärztliche und insbesondere mikrobiologische Beratung der Kliniken (z.B. infektiologische Konsile) in Form einer regelmäßigen Vorortpräsenz eines diesbezüglichen Facharztes geplant.
Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils 12 Monate
Der Auftraggeber verzichtet auf die Erstellung einer Auftragsbekanntmachung nach §37 Absatz 1 VgV, da die Dienstleistung, die Gegenstand des zu vergebenden Auftrages sein wird, in der Vorinformation benannt wird.
Wir bitten Sie Ihr Interesse bei der angegebenen Kontaktstelle innerhalb der angegebenen Frist (siehe IV.2.2) zu bekunden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Name, Sitz, Rechtsform der Gesellschaft, kurze Unternehmensbeschreibung
- Nachweis, dass der Bewerber im Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist.
- Eigenerklärung Bietergemeinschaft
- Angaben zur Mitarbeiterentwicklung
- Eigenerklärung zum Qualitätsmanagement und Umweltmanagement
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (Deckungssumme für Vermögensschäden, Personen und Sachschäden jeweils mind. 5.000.000 EUR, mind. 2-fach maximiert im Versicherungsjahr) oder die unbedingte Erklärung eine solche Versicherung abzuschließen in Verbindung mit der Erklärung der Versicherung zur
Abschlussbereitschaft bei Zuschlag.
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich solcher Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, bezogen jeweils auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Der Bewerber muss den Nachweis führen (kurze Projektbeschreibung), dass er über vergleichbare Analysesysteme und Diagnostika verfügt, die seit mindestens 12 Monaten in mindestens 3 vergleichbaren Laboratorien im Routinebetrieb eingesetzt werden,
- Angabe, ob der Bieter eine eigene, zertifizierte Serviceorganisation vorhält, so dass Wartungs-und Instandsetzungsarbeiten für die Analysengeräte eigenständig vom Bieter durchgeführt werden können,
Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen. Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen "Mustererklärung Mindestentgelt" einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Objektive Teilnahme regeln und -kriterien:
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 51 VgV, die Anzahl der geeigneten Bewerber /
Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber / Bewerbergemeinschaften,
die ihr Interesse form- und fristgerecht bekundet haben sowie nach den Ausführungen dieser
Bekanntmachung, das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit(ZifferIII.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3))
nachgewiesen haben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
B) Ablauf des Verfahrens
1) Phase Interessenbekundung:
Interessenten müssen ihr Interesse bei der genannten Kontaktstelle per E-Mail bekunden. Die
Interessenbekundung als Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber
nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der
Interessensbekundung zu benennen (siehe auch nachstehend zur 2. Phase Interessensbestätigung). Die
Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich. Es
erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 38 Abs. 4 VgV). Lediglich die Unternehmen, die
form- und fristgerecht eine Interessenbekundung übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt
(§38 Abs. 5 VgV).
Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der Interessenbekundung.
2) Phase Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, erhalten
Zugang zu den vollständigen finalen Vergabeunterlagen und werden zur Abgabe eines
Teilnahmeantrages(Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/sonstige Unternehmen sind
nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine Interessensbekundung als Bewerber-/
Bietergemeinschaft in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bewerber-/Bietergemeinschaft auch noch nach
Aufforderung zur Interessensbestätigung bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In
diesem Fall darf jedoch eine Bewerber-/Bietergemeinschaft nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden,
die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Die Aufforderung zur Interessensbestätigung
beinhaltet alle notwendigen Informationen zur Erstellung des Teilnahmeantrages.
Aufgrund der Veröffentlichung einer regelmäßigen nicht verbindlichen Bekanntmachung werden die Dokumente
mit der Aufforderung zur Interessensbestätigung elektronisch zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse
angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
3) Phase Angebotsphase:
Nur diejenigen Bewerber, die den Teilnahmewettbewerb erfolgreich durchlaufen haben, werden vom AG zur
Angebotsabgabe aufgefordert.
C) Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabe verfahren grundsätzlich elektronisch
erfolgt. Die Auftraggeberin behält sich jedoch vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de/
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabe unterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.